1944 bis 1958

16.5.1944

Das RAV ordnet „zum Zwecke der Einsparung von Arbeitskräften und Materialien“ an, dass bei neuen Verträgen Satzungen und AVB nicht mehr ausgehändigt werden.

 

22.5.1944

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der DKV und der AKV wird ge­schlossen. Diese Fusion war vom RAV in einer Besprechung am 23.7.1943 verlangt worden. Sie wird am 11.7.1944 ins Handelsregister beim Amtsgericht Köln und am 22.9.1944 ins Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlotten­burg eingetragen. Die AKV zählt 250.000 Versicherte und verfügt über eine jährliche Beitragseinnahme von rund 9 Millionen RM. Durch diese Fusion wird die DKV zum Marktführer.

 

11.8.1944

Ein Geheimerlass der Reichsregierung bestimmt, dass so genannte getarnte Rechnungsabschlüsse erstellt werden, aus denen die Abschreibungen auf vernichtete Gebäudewerte nicht ersichtlich sind.

 

28.9.1944

Eine Verfügung hebt die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter als unab­kömmlich gilt und deshalb vom Kriegsdienst befreit wird (UK-Stel­lung), für alle Versicherungsbetriebe auf. Alle Männer zwischen 16 und 60 Jahren, sofern sie nicht krank oder behindert sind, werden zum Kriegsdienst einberufen. Die Büroarbeit wird durch Anordnungen der Aufsichtsbehörde in einer Weise rationalisiert, dass praktisch nur noch die Schadenabteilungen als Kern jeder Versicherungstätig­keit funktionsfähig bleiben. Von der Erstellung von Bilanzen und Geschäftsberichten wurden die Unternehmen freigestellt. Mahnungen nach § 39 VVG unterbleiben, jede Werbung für Versicherungsab­schlüsse ist schon aufgrund früherer Anordnungen eingestellt wor­den. Auch eine Regelung für „Bagatellschäden“ in der Krankenversi­cherung schafft die Aufsichtsbehörde. Es weist die Versicherer an, Erstattungen nur dann vorzunehmen, wenn die gesammelten Rechnungen den Betrag von 25 RM oder mehr ergeben.

 

31.12.1944

Der Aufsichtsratsvorsitzer Dr. J. Schlinck stirbt.

Im Laufe des 18. Geschäftsjahres überschreitet die Zahl an Versi­cherten die Millionengrenze. 1.014.000 Versicherte zahlen in die­sem Jahr 52.219.000 RM an Beiträgen.

 

1.1.1945

Das Aufsichtsratsmitglied Generaldirektor Dr. H. Hitzler wird kom­missarisch mit dem Amt des Aufsichtsratsvorsitzers betraut.

 

April 1945

Das Hauptverwaltungsgebäude in Berlin brennt erneut ab.

 

30.4.1945

Der „Führer und Reichskanzler“ A. Hitler begeht Selbstmord. Groß­admiral Karl Dönitz übernimmt die Leitung der letzten Reichs­regierung. Er sieht seine wichtigste Aufgabe im Vollzug der Kapi­tulation. Diese erfolgt am 7. bzw. am 8. Mai. Am 23. Mai wird die „Regierung Dönitz“ verhaftet. Die Regierungsgewalt in Deutsch­land geht auf die alliierten Militärbefehlshaber über. Am 5. Juni wird Deutschland in vier Besatzungszonen und Groß-Berlin in vier Sekto­ren aufgeteilt. Die Regierungsgewalt übernimmt der Alliierte Kon­trollrat. Das RAV muss wie alle anderen Dienststellen des Reichs seine Tätigkeit einstellen. Die Versicherungsaufsicht wird in den „Westzonen“ zunächst durch Finanzoffiziere der Militärregierungen, später durch beson­dere Behörden der bestehen gebliebenen Länder ausgeübt, und zwar weiterhin nach dem VAG. Für den Bereich der britischen Besat­zungszone wird am 5.3.1946 eine einheitliche Auf­sichtsbehörde, das Zonenamt des RAV, eingerichtet. Die zunächst für Groß-Berlin und später für West-Berlin zuständige Aufsichtsbe­hörde führt trotz ihrer begrenzten örtlichen Zuständigkeit die Be­zeichnung RAV. Um möglichst einheitliche Aufsichtsgrundsätze sicherzustellen, bilden die Aufsichtsbehörden den Sonderausschuss Versicherungsaufsicht. Auch die Tätigkeit der Reichsgruppe Versicherungen und der ihr unter­stellten Wirtschaftsgruppen en­det.

 

9.5.1945

In der Folge der Kapitulation der deutschen Wehrmacht wird Prokurist Wilhelm Warnecke, der nicht der NSDAP beigetreten war, vom Aufsichtsamt für das Versiche­rungswesen in Berlin aufgrund des § 81 VAG in Verbindung mit Art. 3 der Ver­ordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 21.4.1936 zum Sonderbeauf­tragten zur Wahrung der Interessen der Versicherten der Deutschen Kranken-Versicherungs-Aktiengesellschaft bestellt. Ihm werden die Rechte und Befugnisse übertragen, die dem Aufsichtsrat nach Gesetz und Satzung zustehen.

Der Kontakt zu den Filialen bricht ab. Die Fi­lialen in den von der UdSSR besetzten Gebieten (Breslau, Danzig, Dresden, Erfurt, Gleiwitz, Halle, Königsberg, Leipzig, Magdeburg, Schwerin und Stettin) werden ent­eignet. Dar­über hinaus gehen die Filialen (Posen, Prag, Straß­burg und Wien) und damit der Versichertenbestand in Frankreich, Österreich, Polen und der Tschechoslowakei verlo­ren. (Die Verträge in Österreich werden von der Wiener Wechselseitigen Krankenversicherungsanstalt verwaltet.) Die Anzahl der Versi­cherten und die Beitragseinnahmen gehen Ende 1945 gegenüber dem Ende 1944 von 1.014.000 auf 576.000 Personen und von 52.219.000 RM auf 28.887.000 RM zurück. Die Abtrennung der Hauptverwaltung von den Fi­lialen stellt eine beson­dere Be­lastungsprobe dar und be­schwört zeitweise die Gefahr eines Ausein­anderfallens herauf. Mit Unter­stützung durch den Vorsitzer des Aufsichtsrates, Generaldi­rektor Dr. H. Hitzler, der die Lei­tung einer so genannten Zonenhauptver­waltung in Hamburg übernimmt, und den Vor­stand der fusionierten AKV in Köln führen die Filialleiter ihre Filialen wie selbststän­dige Unterneh­men. Grundlage hierfür stellt eine geheime Anweisung des Vorstands vom 15.2.1945 dar. Die Mehr­zahl der Filia­len hat große Schwierigkeiten zu überwinden. Durch Kriegseinwir­kungen, fast alle Filialen - mit Ausnahme der Filia­len in Bremen, Nürnberg und Stuttgart - hatten zum Teil mehrmals To­talschäden erlit­ten, sind Kar­teien und Versichertenakten ver­nichtet. In mühseli­ger Kleinar­beit müssen diese „rekonstruiert“ werden. Nützlich ist, dass Adremaabzüge bereits Ende des Krieges von der Hauptverwaltung her­gestellt und an weniger gefährdeten Or­ten deponiert worden wa­ren. Die Führungsverhältnisse in der Hauptverwaltung sind unsicher, da Generaldirektor Dr. A. Tosbergs Stelle aufgrund seiner Mitgliedschaft in der NSDAP vakant ist. Die neu gebildete Belegschaftsvertretung, die aus langjährig beschäftigten Angestellten besteht, die nicht der von der KPD, später der SED beherrschten Berliner Gewerkschaftsrichtung folgen, aber auch „unbelastete“ Führungskräfte wie der Chefmathematiker Schmieter, der allerdings bald als Sonderbeauftragter zum Berliner Verein gehen wird, gewinnen an Einfluss.

 

7.6.1945

Die Arbeitsgemeinschaft Berliner Versicherungsbetriebe entsteht. Die die PKV besonders interessierende Frage der Regelung der Ber­liner Sozialversicherung wird im Jahr 1946 Anlass zur Bildung einer besonderen Arbeitsgemeinschaft der PKV sein. Im amerikanischen Be­satzungsgebiet wird am 10.6.1945 die Vereinigung der in Bayern täti­gen Versiche­rungsunternehmen gegründet, der auch die Kranken­versicherer ange­hören. Entsprechende Vereinigungen entstehen am 21.5.1946 in Württemberg-Baden und am 25.6.1946 in Hessen. Am 29.5.1946 wird in Hameln die Arbeitsgemeinschaft der privaten Krankenversiche­rung in der bri­tischen Zone gegründet. Hauptthema der Tagung, an der Vertreter von 26 in der britischen Zone tätigen PKV-Unterneh­men teilnehmen - darunter auch ein Vertreter der DKV -, sind die Pläne zu einer Umgestaltung der GKV nach dem Vorbild des briti­schen Gesundheitsdienstes, die den Fortbestand der PKV bedrohen. In der französischen Besatzungszone bilden sich Länder­ausschüsse der Versicherungswirtschaft, denen auch die Interessen­vertretung der PKV obliegt.

 

14.7.1945

In Berlin wird durch die Anordnung über die Sozialversicherung die Sozialversicherungsanstalt Berlin als einziger Trä­ger der gesamten Sozialversicherung in Berlin errichtet. Der Ver­sicherungspflicht unterliegen - ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens - alle in Berliner Betrieben beschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie die Gewerbetreibenden und sonstigen Selbstständigen mit nicht mehr als fünf Arbeitnehmern. Auch alle Bediensteten im öffentlichen Dienst sind versicherungspflichtig. Versicherungs­frei sind im we­sentlichen nur Selbstständige, die mehr als fünf Hilfspersonen be­schäftigen. Soweit keine Versicherungspflicht besteht, wird in weitgehendem Umfang eine freiwillige Versicherung zugelassen. Ne­ben den Familienangehörigen haben auch Rentner und Arbeitslose An­sprüche auf Kranken- und Familienhilfe.

 

25.7.1945

Direktor G. v. Bruchhausen, der das Kriegsende in seiner bayerischen Heimat erlebt hat, organisiert mithilfe eines Rundschreibens an die süddeutschen Filialleiter in Erwartung einer Aufteilung Deutschlands durch die Alliierten die DKV in Süddeutschland als selbstständige Einheit. Da er wegen seiner Mitgliedschaft in der NSDAP von wirtschaftlichen Führungsaufgaben suspendiert ist, überträgt er die Leitung dem Direktor des Süddeutschen Krankenversicherungsvereins, Hans Knoll, und arbeitet auf eine Zusammenlegung der DKV-Filialen mit dessen Unternehmen hin. In einem Schreiben von Generaldirektor Dr. H. Hitzler an Direktor G. v. Bruchhausen vom 24.9.1945 wird dieser gegen eine vorauseilende zonale Aufteilung der DKV intervenieren und die süddeutschen Filialen unter Androhung von Entlassung und Schadensersatzpflicht auffordern, auf Anweisungen der Hauptverwaltung zu warten.

 

31.7.1945

Generaldirektor Dr. H. Hitzler bestellt den Sonderbeauftragten Di­rektor Wilhelm Warnecke zum stellvertretenden Vorstandsmitglied.

 

15.11.1945

In der französischen Besatzungszone ergeht eine Verordnung des Oberregierungspräsidenten von Hessen-Pfalz, die die Versicherungs­freigrenze in der Krankenversicherung von 3.600 RM auf 7.200 RM Jah­reslohn heraufsetzt. Dies wird auch in der übrigen französischen Besatzungszone durch die Verordnung Nr. 39 des Chefs der französi­schen Besatzungsmacht vom 17.4.1946 ab 1.6.1946 eingeführt. Zu­sätzlich werden die Er­satz-, Land-, Betriebs- und Innungskranken­kassen zugunsten der Ortskrankenkassen aufgelöst. Am 9.8.1949 wird die Verordnung Nr. 39 durch die Verordnung Nr. 227 der fran­zösischen Militärregierung aufgehoben. Vorher hatten be­reits die Landtage und Regierungen der Länder Württemberg-Hohenzollern, Rheinland-Pfalz und Baden im Wege der Gesetzgebung die bisherigen Träger der GKV wie­der ins Leben gerufen. Auch die Versicherungs­freigrenze war zum Teil wieder dem alten Recht angepasst worden.

 

1946

Etwa von Anfang dieses Jahres besteht durch die sich allmählich wieder normalisierende postalische Verbindung und die Möglichkeit, die Zonengrenzen legal zu überschreiten, ein engerer Kontakt zwi­schen der Hauptverwaltung und den Filialen. Der Vorstand setzt Re­visoren mit dem Auftrag ein, die Filialen zu unterstützen, um einen möglichst ordnungsmäßigen und einheitlichen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.

 

20.3.1946

Die Belegschaft der Hauptverwaltung setzt sich mit einer Resolution für ihren „General“ ein - wie Generaldirektor Dr. A. Tosberg genannt wird. Trotz Mitgliedschaft bei der NSDAP hatte der Entnazifizierungsausschuss im Dezember 1945 Tosbergs Rückkehr in den Betrieb erlaubt. Allerdings akzeptierten die alliierten Militärbehörden diese Entscheidung nicht, sodass er im März 1946 wieder entlassen werden musste. Einige Monate später darf er als „Unbelasteter“ vollständig rehabilitiert weiterarbeiten.

 

1.9.1946

Die Filialdirektion Saarbrücken wird gegründet. Vorgänger war von Anfang 1928 bis zum 31.8.1939 eine Bezirksdirektion, die wegen des Zweiten Weltkrieges aufgelöst wurde.

 

31.12.1946

Am Ende des 20. Geschäftsjahres werden 650.000 Versicherte ge­zählt. Die Beitragseinnahmen betragen 37.965.000 RM.

 

1.1.1947

Die amerikanische und britische Besatzungszone schließen sich zu einem einheitlichen Wirtschaftsge­biet zusammen, das als Vereinig­tes Wirtschaftsgebiet oder auch Bizone bezeichnet wird. Am 25.6.1947 wird sich der Wirtschaftsrat konsti­tuieren. Er setzt sich aus Vertretern der deutschen Landtage zu­sammen und besitzt legislative Vollmachten.

 

9.1.1947

Die Amtszeit des am 8.5.1945 eingesetzten Sonderbeauftragten en­det. Ein neuer Aufsichtsrat wird gebildet. Er besteht aus dem Vor­sitzer Generaldirektor Dr. H. Hitzler, dem stellvertretenden Vor­sitzer Direktor Otto Heinzel, dem Regierungs­baurat a. D. Heinrich Heuser und dem Steuerberater Richard Schil­lert.

 

6.2.1947

Der Aufsichtsrat bestätigt die Ernennung von Direktor W. Warnecke durch Generaldirektor Dr. H. Hitzler zum stellvertretenden Vor­standsmitglied. Er beschließt außerdem, dass Direktor G. v. Bruch­hausen nicht mehr dem Vorstand angehört. Er war im September 1945 in der amerikanisch besetzten Zone von seinem Vorstandsposten suspendiert und im Dezember 1946 in die Gruppe der Minderbelasteten eingestuft worden. 40 Prozent seines Barvermögens wurden als Strafe eingezogen und ein zweijähriges Leitungsverbot verhängt. Ausschlaggebend für die Verurteilung war, dass er bereits 1933 in die NSDAP eingetreten und Propagandaleiter einer NSDAP-Ortsgruppe war. Zudem lehnte es der DKV-Betriebsrat ab, sich für ihn einzusetzen.

 

20.3.1947

Durch Anordnung der Militärregierungen werden Richtlinien über die Zulassung von Versicherungsverbänden erlassen und die Errichtung von fünf Versicherungs-Fachverbänden genehmigt - darunter auch einen für die PKV. Am 26.3.1947 erfolgt daraufhin die Gründung des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (brit. Zone) mit Sitz in Köln. Der Zusammenschluss der Krankenversicherer der briti­schen und der amerikanischen Zone findet am 7.4.1948 unter der Be­zeichnung Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (Vereinigtes Wirtschaftsgebiet) (PKV-Verband) statt. Generaldirek­tor Dr. A. Tosberg wird zum Mitglied seines Vorstands gewählt.Er gehört darüber hinaus dem Steuer- und dem Statistikausschuss an. Mit Konstitu­ierung der Bundesrepublik Deutschland entfällt der Zu­satz „(Vereinigtes Wirtschaftsgebiet)“. Zu diesem Zeitpunkt gehen auch die die PKV betreffenden Aufgaben der Landesausschüsse der französischen Besatzungszone auf den PKV-Verband über. Die Be­lange der in Berlin tätigen Krankenversicherer werden noch bis zum 31.12.1951 von der Berliner Arbeitsge­meinschaft der privaten Krankenver­sicherung im Rahmen der am 12.8.1949 gegründeten Verei­nigung der Versiche­rungsbetriebe Ber­lin e.V. wahrgenommen.

 

8.11.1947

Das Saargebiet wird ein autonomer, wirtschaftlich und zollpoli­tisch an Frankreich angeschlossener Staat. Eine Anordnung des Gou­verneurs des Saarlandes vom 13.11.1947 führt dazu, dass der Versichertenbe­stand der Filialdirektion Saarbrücken durch die französische Ver­sicherungsgruppe I übernommen wird, deren Träger die Compagnie d' Assecurances Ge­nerales in Paris ist.

 

1.12.1947

Die Filialdirektion Essen wird gegründet. Ihr Filialgebiet über­nimmt sie von der Landesdirektion für den Niederrhein in Düssel­dorf. Die DKV war in Essen seit ihrem Bestehen vertreten. Erst durch eine Generalagentur, bis 1938 durch eine Filialdirektion und danach durch ein Organisationsbüro.

 

31.12.1947

Das 21. Geschäftsjahr schließt mit 707.000 Versicherten und 40.717.000 RM Beitragseinnahmen.

 

5.4.1948

Das Amtsgericht Werder/Havel teilt der DKV mit, dass aufgrund des Gesetzes über die Regelung der vor der Kapitulation Deutschlands abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen und über die Er­fassung von Vermögenswerten für den Deckungsstock vom 11.9.1947 die Versicherungsanstalt des Landes Brandenburg als Eigentümerin des Grundstücks Berliner Straße 113 a ins Handelsregister einge­tragen wurde.

 

10.6.1948

Generaldirektor Dr. A. Tosberg scheidet aus dem Vorstand des PKV-Verbands aus.

 

11.6.1948

Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten durch eine Generalkom­mission, an der der PKV-Verband unter anderem durch Generaldirek­tor Dr. A. Tosberg beteiligt war, findet in Brühl die Gründungs­versammlung des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GdV) statt. 189 Versicherungsunternehmen, darunter die DKV, erklären ihren Beitritt.

 

20.6.1948

Die Militärregierungen der drei westlichen Besatzungszonen erlas­sen die Gesetze zur Währungsreform. Die Reichsmark wird ab dem 21.6.1948 durch die Deutsche Mark (DM) ersetzt. Die Währungsre­form stellt hohe Anforderungen an die DKV und ihre Mitarbeiter. Alle Unterlagen müssen der neuen Währung angepasst werden. Für die Per­sonen, die am 20.6.1948 ihren Wohnsitz außerhalb des Währungs­gebiets haben, erlöschen mit Wirkung vom 21.6.1948 alle Verbind­lichkeiten aus dem Versiche­rungsverhältnis. Dies wird in der Drit­ten Verordnung über die Schadens-, Unfall- und Krankenversicherung aus Anlass der Neuord­nung des Geldwesens vom 27.7.1948 geregelt.

 

24.6.1948 bis 12.5.1949

Die UdSSR verhängt eine Sperre der Land- und Wasserwege zwischen Westberlin und Westdeutschland (Berliner Blockade). Die dadurch erneut abgebrochene Verbindung zwischen der Hauptverwaltung und den Filialen wird durch die so genannte Luftbrücke notdürftig auf­rechterhalten. In dieser Zeit tritt an den Vorstand die Frage heran, ob es im In­teresse der Versicherten nicht geboten sei, den Betrieb der Hauptverwaltung nach Westdeutschland zu verlegen. Der Vorstand entscheidet, den Sitz in Berlin zu behalten. Er macht auch nicht den Versuch, einen zweiten Sitz in das Handelsregister einer westdeutschen Stadt ein­tragen zu lassen.

 

31.12.1948

Die Zahl an Versicherten beträgt zum Schluss des 22. Geschäftsjah­res 771.000. Die Beitragseinnahmen machen den Betrag von 41.401.000 DM aus.

 

Januar/Februar 1949

Nachdem 1939 die Herausgabe der DKV-Nachrichten verboten worden war, erscheinen sie nun wieder regelmäßig. Verantwortlich für den Inhalt ist A. Kersten.

 

21.1.1949

Die organisa­torische Trennung der Sozialversicherung in Berlin leitet die Verordnung über die Bildung der Organe der Versiche­rungsanstalt Berlin des Magistrats im sowjeti­schen Sektor Berlins ein. Hierdurch über­nimmt die Versicherungsanstalt Berlin die Sozi­alversicherung im Ostsektor. In der Folgezeit wird das Sozialversi­cherungsrecht in Ostberlin dem Recht der sowjetischen Besatzungs­zone angeglichen. Diese Angleichung wird im Wesentlichen durch die Verordnung über die Sozialversicherung vom 5.11.1951 abgeschlossen, die den or­ganisatorischen Aufbau der Sozialversicherung der DDR auf Ostber­lin überträgt. In Westberlin wird durch das Gesetz über die vorläu­fige Verwaltung der Versicherungsanstalt Berlin vom 1.2.1949 eine eigene Versicherungsanstalt Berlin-West geschaf­fen. Das Prin­zip der Einheitsversicherung wird zunächst auf­rechterhalten. Es wird jedoch bereits mit einer ab 1.10.1949 gel­tenden Satzungsänderung durchbrochen, die eine gewisse Anpas­sung an die westdeut­schen Verhältnisse bringt. Der erste Schritt für eine Rechtsan­gleichung und damit für eine Auflockerung der Ein­heitsversicherung ist das Gesetz zur Anpassung des Rechts der So­zialversicherung in Berlin an das in der Bundesrepublik Deutsch­land geltende Recht vom 3.12.1950, durch das mit Wirkung vom 1.1.1951 die finanzielle Selbstständigkeit der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung wie­derhergestellt wird. Das Leistungs- und Bei­tragsrecht wird weitge­hend an das Bundesrecht angeglichen. Aus dem versicherungspflichti­gen Personenkreis scheiden die Gewerbe­treibenden und sonstigen Selbstständigen, mit Ausnahme der Handwer­ker, wieder aus. Die Angleichung des materiel­len Rechts der Kran­kenversicherung in Berlin wird vor allem herbeigeführt durch das Gesetz über die Einführung einer Einkom­mensgrenze in der gesetzli­chen Krankenversicherung vom 26.3.1953 sowie durch das Gesetz über die Erweiterung der Versicherungsfrei­heit in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 10.6.1954.

 

1.3.1949

Eine Erhöhung der Prämien und ein Abbau von freiwilligen Leistun­gen dienen als Maßnahmen zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen des Krieges.

 

1.4.1949

Das bisher für die Versicherungsaufsicht im Bereich der Länder der britischen Besatzungszone zuständige Zonenamt des RAV wird aufge­löst. Die Versicherungsaufsicht wird auf die Landesregierungen übertragen.

 

8.4.1949

Die französische Besatzungszone schließt sich der Bizone an, die nun als Trizone bezeichnet wird.

 

21.4.1949

Die Hauptversammlung wählt Generaldirektor Dr. H. Mandt (Albingia) und Di­rektor i. R. G. v. Bruchhausen, der im Jahr 1948 wegen schwerer Kriegsverletzungen begnadigt worden war, zusätzlich zu den am 9.1.1947 ge­wählten Mitgliedern in den Aufsichtsrat.

 

19.5.1949

Die DKV-Aktien verteilen sich ab diesem Zeitpunkt zu 45 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer, zu 35 Prozent auf die Hansa Lebensversicherungs-AG, zu 12 Prozent auf die Nornan Försäkrings-AB, zu 6 Prozent auf die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-AG und zu 2 Prozent auf die Wiener Rückversicherungs-Gesellschaft.

 

23.5.1949

Mit der Verkündung des Grundgesetzes entsteht die Bundesrepublik Deutschland. Die erste Bundestagswahl findet am 14. August statt. Die erste Bundesversammlung wählt am 12. September Prof. Dr. Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten. Der Bundestag wählt am 15. September Dr. Konrad Adenauer zum ersten Bundeskanzler. Am 22. September erklären die Alliierten Hohen Kommissare die Militärre­gierung für beendet.

 

17.6.1949

Das vom Wirtschaftsrat verabschiedete Gesetz über die Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge und über ihre finanzielle Sicherung (Sozialversicherungs-Anpassungsge­setz - SVAG) erhöht die Versiche­rungspflichtgrenze rückwirkend ab dem 1.6.1949 von 3.600 DM auf 4.500 DM jährlich. 

 

22.6.1949

Das Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs in München erkennt die mit mathematischen Methoden errechnete Alterungsrückstellung als Abzugsposten bei der Veranlagung der Krankenversicherungsunterneh­men zur Körperschaftssteuer an. Dieses Urteil macht die Krankenversicherungsma­thematik in rechtlicher und insbesondere in steuerrechtlicher Hin­sicht hoffähig.

 

9.7.1949

Die am 6.11.1947 gegründete Arbeitgebervereinigung des Versiche­rungsgewerbes, Sitz München, die am 9.1.1948 entstandene Arbeitgebervereinigung der privaten Versicherungsunternehmungen in der britischen Zone, Hannover, die Deutsche Angestellten-Ge­werkschaft (DAG), die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ange­hörende Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), der Angestelltenverband Bayern und der Angestelltenverband Württem­berg/Baden vereinbaren auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes vom 9.4.1949 einen neuen Tarifvertrag. Er gilt jedoch nicht in der französischen Besatzungszone. Dieser Tarifvertrag löst die laut Kontrollratsgesetz vom 1.1.1947 in Kraft gebliebene Tarif­ordnung vom 15.9.1939 ab. Er unterscheidet sich inhaltlich zwar noch nicht wesentlich von dieser, bringt den Inhalt aber in eine bessere und übersichtlichere Form. Vier Dinge werden grundlegend geändert: Die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer bei Provi­sionsgeneralagenten, selbstständigen Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern werden wieder aus dem Geltungsbereich des Vertrags herausgenom­men, aus der früheren Tarifgruppeneinteilung mit vier Gruppen wird eine solche mit sechs Gruppen geschaffen, der Vertrag wird in den Mantel- und den Gehaltstarifvertrag aufge­teilt und der Frauenab­schlag von 5 Prozent beseitigt.

 

12./13.7.1949

Der PKV-Verband und die Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärz­tekammern vereinbaren, paritätisch aus Vertretern der PKV und der Ärzteschaft zusammengesetzte Gemischte Kommissionen jeweils am Sitz der Landesärztekammern zu bilden. Sie sollen dazu dienen, auftretende Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen PKV-Un­ternehmen und Ärzten zu beseitigen.

 

15.7.1949

In einer Veröffentlichung des Aufsichtsamts für das Versicherungs­wesen in Berlin werden die von den westdeutschen Aufsichtsbehörden Anfang 1949 erlassenen neuen Richtlinien für Gruppenversicherungs­verträge in der PKV bekannt gegeben. In der Krankheitskostenversi­cherung wird die stark einschränkende Vorkriegsregelung beibehal­ten. Grup­penversicherungsverträge sind hier für Gemeinschaftsveranstaltun­gen (zum Beispiel Kurse, Ausbildungsveranstaltun­gen, Besuch privater oder öffentlicher Lehranstalten) möglich. Voraussetzung ist eine minde­stens 80-prozentige Beteiligung der betrof­fenen Personengruppen bei ei­ner Mindestzahl von 20 Teilnehmern am Gruppenversicherungsvertrag. In der Krankentagegeldversicherung sind Gruppenversicherungsver­träge mit Arbeitgebern als Versiche­rungsnehmer zur Versicherung eines Krankentagegeldes für ihre Ar­beitnehmer möglich.

 

1.9.1949

Die DKV führt eine Selbstbeteiligung zwischen 1,50 DM und 3 DM für jeden Erstattungsfall ein. Als Erstattungsfall gilt jede Aus­zahlung an den Versicherungsnehmer für alle gleichzeitig einge­reichten, einen Versicherten betreffenden Rechnungen aus Anlass ei­nes oder mehrerer Versicherungsfälle. Bei Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen bleibt anstelle des Abzuges ei­ner Selbstbeteiligung der erste Tag, für den ein Leistungsanspruch besteht, leistungsfrei.

 

7.10.1949

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) wird gegründet.

 

31.12.1949

Im Laufe des 23. Geschäftsjahres sinkt die Zahl an Versicherten auf 689.000. Die Beitragseinnahmen steigen auf 46.217.000 DM.

 

1950

Das Bearbeiten der Anträge und das Ausfertigen der Versicherungs­scheine werden in diesem Jahr wieder in die Hauptverwaltung verla­gert. Diese Maß­nahme dient der Antragsprüfung nach einheitlichen Regeln und damit einer besseren Einflussnahme auf die Zusammenset­zung des Bestandes. Diese Zusammensetzung ist seit Kriegsende nicht mehr bekannt.

 

1.1.1950

Die Filialdirektionen Bielefeld und Göttingen werden gegründet. Die Filialdirektion Bielefeld geht aus der am 1.4.1949 gegründe­ten Bezirksdirektion für Ostwestfalen hervor. In Göttingen war die DKV bisher durch eine Kassenstelle der Filialdirektion Hannover ver­treten.

Die DKV wird Mitglied des PKV-Verbands. Sie gehörte ihm bisher als Gastunternehmung an.

 

1.4.1950

Die tariflichen Leistungen für Krankenhauspflegekosten werden mit Genehmigung der Aufsichtsbehörden in Hamburg und Berlin auf 10 DM für die 2. Klasse und 7 DM für die 3. Klasse begrenzt. Höhere als die neuen bedingungsmäßigen Pflegesätze können gegen einen Zu­schlag versichert werden.

 

12.5.1950

Als eine der ersten Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Sozialversicherung wird aufgrund des Art. 127 des Grundgesetzes durch eine Verordnung der Bundesregierung das Sozi­alversicherungsrecht des Vereinigten Wirt­schaftsgebietes auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau und damit auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt.

 

1.7.1950

Die Filialdirektion für Schleswig-Holstein mit Sitz in Hamburg-Al­tona wird gegründet. Sie geht aus einer Bezirksdirektion hervor.

 

13.10.1950

Der Sonderausschuss Versicherungsaufsicht, der Anfang 1949 von den in den drei westlichen Besatzungszonen tätigen Aufsichtsbehör­den gebildet wurde, billigt die Grundbedingungen für die Krank­heitskostenversicherung (GB/KK).

 

31.12.1950

Am Ende des 24. Geschäftsjahres hat die DKV 691.000 Versicherte. Die Beitragseinnahmen belaufen sich auf 50.075.000 DM.

 

1.1.1951

Der Außendienst erhält entsprechend den Richtlinien über die so­zialen Einrichtungen für außendienstliche Mitarbeiter der DKV Pensionsverträge.

 

1.4.1951

Die DKV führt für alle Tarife (N, NK, NT, NTZ, Z, KO, E und SET) neue AVB ein. Die Sozialversicherungs-Ergänzungs-Tarife SET 1 und 2 und E 1 und 2 wurden nach 1945 für Pflichtversicherte einge­führt. Der Tarif SET gewährt Leistungen bei Inanspruchnahme der 1. oder 2. Klasse im Krankenhaus. Der Tarif E gewährt darüber hinaus auch Leistungen für ambulante Behandlung, Zahnbehandlung, Zahner­satz, Geburtshilfe und Heilmittel. An die Stelle des Begriffes „notwendige Krankenpflege“ tritt der Begriff „medizinisch notwen­dige Krankenpflege“. Die Entscheidung, ob eine Krankenpflege medi­zinisch notwendig ist, trifft nach den neuen AVB der Gesell­schaftsarzt. Die Annahme eines Antrages kann nicht mehr von der Untersuchung durch einen von der Gesellschaft benannten Arzt ab­hängig gemacht werden. Auskünfte können nun aber auch über Vorer­krankungen eingeholt werden, die länger als fünf Jahre zu­rückliegen. Die Bestimmungen über Willenserklärungen, Versiche­rungsbeginn und -ende werden präzisiert. Als neuer Grund für die Beendigung des Versicherungsvertrags wird die Einweisung in eine Heilanstalt oder ein Siechenheim aufgenommen. Bei der Kündigung wegen des Eintritts der Versicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienhilfe wirkt die Kündigung für den gesamten Vertrag. Die Vorleistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung wird verankert. Leistungs- und Erfüllungsort sind für beide Ver­tragspartner die Geschäftsräume am Sitz der Gesellschaft. Die ei­ner sechsmonatigen Wartezeit unterliegenden Krankheiten werden er­weitert. Die Bestimmungen über die Verkürzung und den Erlass von Wartezeiten werden neu gefasst. Krankheiten, Unfälle und Verletzun­gen, die auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind, werden von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Bisher waren sie nur ausgeschlos­sen, wenn sie auf der aktiven Teilnahme an Kampfhandlungen im Kriege beruhten. Neu ist der Ausschluss von Unfällen, die auf schuldhafte Beteiligung an Schlägereien und Raufhändeln zurückzu­führen sind. Neu ist ferner die Erweiterung des Ausschlusses von Geistes- und Gemütskrankheiten auch für den Fall, dass das ursäch­liche Leiden als für die Gesellschaft lei­stungspflichtig anerkannt ist. Eine Schadenabwendungs- und -minde­rungspflicht wird aufgenom­men. Sie soll das subjektive Risiko ver­mindern. Die vorherige Ge­nehmigung von Injektionskuren wird besei­tigt. Genehmigungspflich­tig sind hypnotische und psychotherapeuti­sche Behandlungsmethoden. Zahnkronen werden als Füllungen angese­hen. Hormon- und Organpräpa­rate sind nicht mehr genehmigungs­pflichtig. Als neuen Begriff fin­det man die Ultraschallwellenbehandlung, die jedoch genehmigungs­pflichtig ist. Bei den NK- und NT-Tarifen wird der Ausschluss von Berufsunfällen auf Berufskrankheiten erweitert. Ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld bei Krankenhausbehandlung außerhalb des Wohn­ortes be­steht, wenn die Gesellschaft ihre vorherige Zustimmung er­teilt hat. Die Bedingungen der NT-Tarife werden um Obliegenheiten er­gänzt, die die Möglichkeit zur Bereicherung verringern sollen.

 

7./8.9.1951

Die Versicherungsaufsichtsbehörden erlassen Richtlinien für die Aufstellung technischer Geschäftspläne in der Krankenversicherung.

 

15.12.1951

Die Hansa Lebensversicherungs-AG scheidet wieder aus dem Kreis der Aktionäre der DKV aus. Das Grundkapital verteilt sich wieder zu 80 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer, zu 12 Prozent auf die Nornan Försäkrings-AB, zu 6 Prozent auf die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-AG und zu 2 Prozent auf die Wiener Rückversicherungs-Gesellschaft.

 

31.12.1951

722.000 Versicherte zählt die DKV am Ende ihres 25. Geschäftsjah­res. Die Beitragseinnahmen betragen 61.500.000 DM.

 

1952

Anfang dieses Jahres wird ein Vertrag mit der Versicherungsstelle des Berufsverbands der Apotheker abgeschlossen. Entnimmt ein Apo­theker bei ambulanter Behandlung die Arzneien auf seine Kosten aus eigenem Bestand, kann ein Nachlass von 10 Prozent auf die Tarifprämie ge­währt werden. In ähnlicher Weise arbeitet die DKV auch mit dem Be­rufsverband der Zahnärzte zusammen, zu denen aufgrund des am 1.4.1952 in Kraft tretenden Gesetzes über die Ausübung der Zahn­heilkunde auch die Dentisten gehören. Zur Deckung der Krankheits­kosten stehen den Zahnärzten (und Dentisten) die Spezialtarife NZ1 und NZ2 zur Verfügung. Diese sehen keinen Ersatz der Ko­sten für zahnärztliche Leistungen vor.

 

Januar 1952

Die DKV übernimmt den Versicherungsbestand der Allgemeinen Sani­tätskrankenkasse in Bayreuth.

 

22.1.1952

Der Sonderausschuss „Versicherungsaufsicht“ billigt die Grundbedin­gungen für die Krankenhauskosten- und Krankenhaustagegeldversiche­rung (GB/KH).

 

7.3.1952

Die Grundbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (GB/KT) werden vom Sonderausschuss Versicherungsaufsicht gebilligt.

 

14.3.1952

Der Vorstand teilt der Aufsichtsbehörde mit, dass die NORNAN Försä­krings-AB in Göteborg die in ihrem Eigentum befind­lichen Aktien der DKV in Höhe von nominal 240.000 RM an die Hamburg-Mannheimer veräußert. Die Aktien der DKV werden nun zu 92 Prozent (1.840.000 RM) von der Hamburg-Mannheimer, zu 6 Prozent (120.000 RM) von der Hamburg-Bremer Rückversicherungs-A.-G. und zu 2 Prozent (40.000 RM) von der Wiener Rückver­sicherungs-Gesell­schaft gehalten. Stichtag für diesen Eigentums­wechsel ist der 5.3.1952.

 

1.4.1952

Direktor W. Warnecke wird aufgrund eines Beschlusses des Auf­sichtsrates ordentliches Vorstandsmitglied und der vom Aufsichts­rat zum ordentlichen Vorstandsmitglied bestellte Direktor Dipl.-Kfm. Gerhard Giesen tritt sein Amt an. Dieser war vorher Leiter des Aufsichtsamtes für das Versicherungswesen in Berlin und konnte dadurch in der Phase des Wiederaufbaues nach dem Zweiten Weltkrieg die Ge­schicke der Versicherungswirtschaft an maßgebender Stelle mitbe­stimmen.

In Freiburg geht aus einem Organisationsbüro der Landes­direktion für Südwestdeutschland in Stuttgart eine Filialdi­rektion hervor. Die Leitung übernimmt der bisher für den Inhalt der DKV-Nachrich­ten verantwortliche Abteilungsdirektor A. Ker­sten.

Die Verantwortung für die DKV-Nachrichten über­nimmt das neue Vor­standsmitglied Direktor G. Giesen.

 

4.4.1952

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen (BAV) wird aufgrund des Gesetzes über die Errichtung eines Bundes­aufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Bundesaufsichtsgesetz - BAG) vom 31.7.1951 in Berlin eröffnet. Es ist dem Bundesminister für Wirtschaft nachgeordnet. Die Auf­sicht wird nach dem als Bundesrecht weiter geltenden VAG geführt. Am 1.10.1953 konstituiert sich ein Beirat, dem 31 Vertreter der Ver­sicherer und 29 Vertreter der Versicherten und sonstigen Grup­pen an­gehören. Die PKV stellt fünf Vertreter. Die Mitglieder des er­sten Beirates werden am 22.7.1953 vom Bundespräsidenten er­nannt. Einer von ihnen ist Gene­raldirektor Dr. A. Tosberg.

 

5.4.1952

Die Hauptversammlung wählt Generaldirektor Dr. Alois Alzheimer (Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft (Münchener Rück)), Landrat a. D. Dr. Edmund Bohne, Direktor i. R. G. v. Bruchhausen, Generaldirektor Dr. Hans Goudefroy (Allianz Versicherungs-AG (Allianz)), Ge­neraldirektor Dr. H. Hitzler (Hamburg-Mannheimer) und Generaldirektor Dr. Harald Mandt (Albingia) zu Mit­gliedern des Aufsichts­rates. Dieser wählt Generaldi­rektor Dr. H. Hitzler zu seinem Vor­sitzer und die Generaldirekto­ren Dr. A. Alz­heimer und Dr. H. Gou­defroy zu stell­vertretenden Vorsitzern. Allianz und Münchener Rück entsenden da­mit erstmals Vertreter in den Aufsichtsrat der DKV.

 

1.5.1952

Die Filialdirektion für Schwaben mit Sitz in Augsburg wird gegrün­det. Ihren Anfangsbestand und ihr Filialgebiet übernimmt sie von der Landesdirektion für Bayern in München und der Filialdirektion Nürnberg.

 

13.8.1952

Das Gesetz über die Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Sozial­versicherung und der Arbeitslo­senversicherung und zur Änderung der 12. Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Einkommensgrenzengesetz) passt die unverändert gebliebenen Versi­cherungspflichtgrenzen den Lohn- und Preisverhältnissen an. Die Versicherungspflichtgrenze für An­gestellte in der GKV wird ab dem 1.9.1952 von 4.500 DM auf 6.000 DM jährlich her­aufgesetzt. 

 

26.11.1952

Der seit dem 5.10.1952 für die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin zuständige Arbeitgeberverband der Versicherungsunter­nehmungen in Deutschland (agv) schließt mit der DAG und der Ge­werkschaft HBV den ersten bundeseinheitlichen Tarifvertrag ab. Der Deutsche Handels- und Industrie-Angestellten-Verband (DHV) und der Verband der weiblichen Angestellten (VWA) unterzeichnen danach. Im Gegensatz zum Reichstarifvertrag von 1920 wird dieser Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt. 

 

11.12.1952

Die Sätze der Preußischen Gebührenordnung (PREUGO) für approbierte Ärzte und Zahnärzte vom 1.9.1924 werden durch den Bundesminister für Wirtschaft um durchschnittlich 30 Prozent mit Wirkung vom 1.1.1953 erhöht. Die Leistungen der N-Tarife ba­sieren auf der PREUGO. Die DKV verzichtet mit Genehmigung des BAV auf eine Leistungs- und da­durch bedingte Prämienan­passung und führt das Leistungsverzeichnis A, das der bisherigen PREUGO entspricht, als neue Grundlage für die Leistungsansprüche ein.

 

Ende 1952

Die DKV beschäftigt ungefähr 1.300 Angestellte, davon circa 180 in Berlin. 1939 - vor der durch die Kriegsereignisse erforderlich ge­wordenen Dezentralisierung - waren in Berlin 650 Angestellte tä­tig.

 

1.1.1953

Der im Oktober 1952 zwischen der DKV und der Allianz abgeschlos­sene „Freundschaftsvertrag“ tritt in Kraft. Dieses Abkommen sieht die ausschließliche Vermittlung von Sachversicherungsverträgen durch den Außendienst der DKV für die Allianz vor. Diese Zusam­menarbeit tritt an die Stelle der bisherigen Ko­operation mit der schwedischen „SVEA“ Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft, deren Hauptbevoll­mächtigter für Deutschland 1948 der Vorsitzer des Auf­sichtsrates, Generaldirektor Dr. H. Hitzler, gewor­den war.

 

Februar 1953

Die DKV übernimmt den Versicherungsbestand der Kranken- und Unter­stützungskasse der Beamten und Angestellten der Stadt Flensburg.

 

26.2.1953

Das BAV erlässt neue Gruppenversicherungsrichtlinien. In der Krank­heitskostenversicherung bleibt die Möglichkeit zur Versicherung von kurzfristigen Gemeinschaftsveranstaltungen und von Schülern, Fach- und Hochschülern. Eine entscheidende Erweiterung stellt die Möglichkeit dar, nun auch mit Arbeitgebern Krankheitskostenversi­cherungen zugunsten der Arbeitnehmer abschließen zu können. Statt der 80-prozentigen Mindestbeteiligung wird nun eine 90-Prozent-Klausel einge­baut. Im Jahr 1959 werden die Gruppenversicherungsrichtlinien da­hingehend geändert werden, dass auch mit Zwangsvereinigungen frei­beruflich tätiger Personen, die keinen Gewerbebetrieb unterhalten, Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen werden dürfen.

 

1.3.1953

Ein Gruppenversicherungsvertrag mit der Siemens & Halske AG und der Siemens Schuckert Werke AG tritt in Kraft.

 

1.6.1953

Die DKV führt die am 23.4.1953 vom BAV genehmigten Wahl-Tarife ein, die anstelle eines kompakten einen individuell kombinierbaren Versicherungsschutz anbieten. Diesem Zweck dienen mehrere Tarif­gruppen für die einzelnen ver­sicherbaren Leistungen. Diese Tarif­gruppen enthalten mehrere Ta­rife mit abgestuften Leistungen. Die Tarifgruppe A (AL,A3,A4,A5,A7,A0) sieht Leistungen für ambu­lante Arztbehandlung und Arzneimittel vor. Die Tarif­gruppe F (FL,F3,F4,F5,F7,F0) sieht die gleichen Leistungen wie die Tarif­gruppe A und eine Selbstbeteiligung für jeden Versicherungs­fall zwischen 25 DM und 200 DM vor. Die Tarifgruppe S (SL,S3,S4,S5,S7,S0) deckt die Arzt- und Arzneikosten bei statio­nären Behandlungen ab. Operations- und -nebenkosten wer­den durch die Tarifgruppe O (Oa,Ob,Oc,Od,Oe) und Krankenhauspflegekosten durch die Tarifgruppe P (Pa,Pb,Pc,Pd,Pe) erfasst. In Verbindung mit einem Tarif der Tarifgruppen A oder F können die entsprechenden Tarife der Tarifgruppen Z (Za,Zb,Zc,Zd) für Zahnbehandlung und -ersatz und H (H3,H4,H5,H7) für Heil- und Hilfsmittel mitversichert werden. Die AVB der Wahltarife enthal­ten einige neue Bestimmun­gen, die die AVB der N-Tarife nicht kennen. Der Begriff Operation wird de­finiert. Die Möglichkeit, erschwerte Risiken gegen einen Prämienzuschlag zu versichern, wird eingeführt. Die Kündigungsfrist wird von einem Monat auf drei Monate verlängert. Das Teilkündigungsrecht für beide Vertragspartner und das außeror­dentliche Kündigungsrecht für den jeweils anderen Vertragspartner innerhalb einer Frist von vier Wochen wird eingeführt. Die Tarife der Tarifgruppen A und S sehen nur eine geldliche Aussteuerung (Der Leistungsanspruch entfällt, sobald ein bestimm­ter Betrag er­reicht wird.) für Krankheiten vor, die in den ersten drei Versiche­rungsjahren behandelt werden. Für die Tarife der Ta­rifgruppe P besteht nur eine zeitliche Aussteuerungsmöglichkeit (Der Lei­stungsanspruch ist auf einen bestimmten Zeitraum be­grenzt.) und für die O-, Z- und H-Tarife ist weder eine geldliche noch eine zeitliche Aussteuerung vorgese­hen. Eine beschränkte Leistungs­pflicht für psychische Erkrankungen wird eingeführt. Die allge­meine Wartezeit von drei Monaten kann aufgrund einer ärztli­chen Untersuchung erlassen werden. Bei Um­wandlungen nach einem „höheren“ Tarif können die besseren Leistun­gen auch für bereits bestehende schwere Krankheiten gegen einen Prämienzuschlag versi­chert werden. Das Aufsuchen einer be­stimmten Pflegeklasse und des örtlich zuständigen Krankenhauses wird nicht mehr vorgeschrieben. Das Krankenhaus muss allerdings von der DKV anerkannt sein. Eine Behandlung in einer Kurklinik in ei­nem Kurort wird ausdrücklich ausgeschlossen. Grundlage der Erstattungsberech­nung ist nicht mehr die PREUGO (Leistungsverzeichnis A der DKV), sondern die Allge­meine Deutsche Gebührenordnung (Privat-Adgo) von 1928 (Leistungsverzeichnis B der DKV). Die Privat-Adgo wurde vom Hart­mannbund geschaffen, um anstelle der Landes-Gebührenordnungen, zum Beispiel der PREUGO, die Grundlage für die Honorarforderung in ganz Deutschland zu bilden. Die Gebührensätze gehen meist vom Ein- bis zum Zehnfachen, für verschiedene Leistungen aber auch bis zu einem höheren Vielfachen, höchstens bis zum Zwanzigfachen. Sie sieht au­ßerdem höhere Mindestsätze als die PREUGO vor.

 

1.7.1953

Die N-Tarife und die KO- und SET-Tarife werden für Neuversi­cherungen geschlossen. Nur Zusatz-, Ehegatten- und Kindernachver­sicherungen zu bestehenden Versicherungen nach den N-Tarifen sind noch möglich.

 

20.8.1953

Das Vorstandsmitglied Direktor W. Warnecke stirbt.

 

10.9.1953

Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands wählt Generaldirektor Dr. A. Tosberg zum Mitglied des Hauptausschusses.

 

14.9.1953

17 Vertreter der Hauptverwaltung, der Direktionsverwaltung Berlin und der Fili­aldirektionen Bremen, Bielefeld, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/M., Göttingen, Hamburg, Hannover, Kassel, Köln, Mann­heim, München, Nürnberg, Stuttgart und Trier gründen in einer Sit­zung in Göttingen-Södderich den ersten Gesamtbetriebsrat der DKV. Die ge­setzliche Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz (BVG) vom 11.10.1952. Erster Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates wird Al­fred Steinhausen. Er ist seit 1945 Vorsitzender des Be­triebsrates der Hauptverwaltung. Sein Stellvertreter wird Hans-Joachim Stacks. Er ist Vor­sitzender des Betriebsrates der Direkti­onsverwaltung Berlin. Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses werden A. Steinhausen (Hauptverwaltung) und E. Rose (Hauptverwaltung) gewählt.

 

29.10.1953

Der Aufsichtsrat stellt die Jahresabschlüsse für die Geschäfts­jahre 1948/49, 1950 und 1951 fest und beruft Direktor Dr. jur. Werner F. Kühne als stellvertretendes Mitglied in den Vorstand. Dieser übernimmt das Vorstandsdezernat Antragsbearbeitung, Bestandsverwal­tung und Schadener­stattung. Der letzte der Öffentlichkeit zugäng­liche Geschäftsbericht betraf das Geschäftsjahr 1943. Die die fol­genden Jahre betreffenden Be­richte durften bis zur Reichsmark-Schlussbilanz aufgrund aufsichtsamtli­cher Verfügungen nicht veröf­fentlicht werden. Das sich aus den Umstellungsrechnungen ergebende Grundkapital beträgt 600.000 DM, das sich auf 2.000 Aktien zu je 300 DM verteilt.

 

1954

Das Bearbeiten von Leistungsanträgen wird in diesem Jahr von der Bearbeitung mithilfe der Versichertenakte auf die Bearbeitung mithilfe von Schadenkarten umgestellt. Die Schadenkarten enthalten alle für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Angaben. Diese Umstel­lung soll zu einer wesentlich schnelleren Regulierung der Schäden führen.

 

7.1.1954

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. E. Bohne stirbt.

 

24.2.1954

Ab diesem Zeitpunkt gehen die DKV-Aktien, die sich im Eigentum der Wiener Rückversicherungs-Gesellschaft befinden, auf die Hamburg-Mannheimer über. Die Aktien verteilen sich nun zu 94 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer und zu 6 Prozent auf die Hamburg-Bremer Rückversicherungs-AG.

 

März 1954

Die DKV wendet sich erstmals mit einer Informationsschrift mit dem Titel „DKV Bote - Mitteilungen der Deutschen Kranken-Versiche­rungs-A.-G. für ihre Versicherten“ an die Versicherungsnehmer.

 

28.4.1954

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1952 fest. Am Ende des 26. Geschäftsjahres sind 780.000 Personen versichert. Die Beitragseinnahmen bilden die Summe von 69.871.000 DM. Die am gleichen Tag stattfindende Hauptversammlung ent­lastet Vorstand und Aufsichtsrat, genehmigt die Geschäftsberichte für die Jahre 1948/49, 1950, 1951 und 1952 und beschließt, das Grundkapi­tal von 600.000 DM auf 2.000.000 DM zu erhöhen. Mit dem Schluss der Hauptversammlung endet die Amtszeit der Aufsichtsrats­mitglieder. Die Hauptversammlung wählt Direktor Dr. Franz Buchetmann (Münchener Rück), Di­rektor i. R. G. v. Bruchhausen, Direktor Rudolf Wil­helm Eversmann (Allianz) und Generaldirektor Dr. H. Hitzler (Hamburg-Mannheimer) in den Auf­sichtsrat. Hinzu kommen als Vertreter der Ar­beitnehmer Oskar Kunkel (Düsseldorf) und A. Steinhausen (Hauptverwaltung). Sie werden auf­grund des Be­triebsverfassungsgesetzes vom 11.10.1952 von der Be­legschaft ge­wählt. Vorsitzer des Aufsichtsrates wird Gene­raldirektor Dr. H. Hitzler. Stellvertretende Vorsitzer werden die Direktoren Dr. F. Buchetmann und R. W. Eversmann.

 

1.6.1954

In der Zeitschrift für Versicherungswesen vom 1.6.1954 erscheint der erste Hinweis darauf, dass die DKV in diesem Jahr Deutschlands und damit wahrscheinlich auch Europas größte private Krankenversicherung sei.

 

Juli 1954

Die Arbeitsrichtlinien für den Innendienst erscheinen. Nach den Worten der Verfasser sollen sie zur Schulung und als Nachschlage­werk dienen. Sie enthalten gleichzeitig eine Übersicht über die Organisation der DKV. Die DKV verfügt über die Hauptverwaltung, 25 Filial- oder Landesdirektionen (Filialen), 2 Bezirksdirektionen und Organisa­tionsbüros.

In der Hauptverwaltung bestehen folgende Abteilungen:

1. Hauptbuchhaltung

Sie wickelt den gesamten Buchungsverkehr zwischen der Hauptverwaltung und den Geschäftsstellen ab, bereitet den Jahresabschluss vor, erstellt ihn und verwaltet das Vermögen.

2. Personalabteilung

Hier werden die Personalangelegenheiten der Hauptverwaltung und des Innen­dienstes der Filialen bearbeitet. Außerdem führt sie die Haupt­kasse der Hauptverwaltung.

3. Organisationsabteilung

Der Aufgabenbereich dieser Abteilung umfasst den Vertrieb und die Werbung, die Angelegenheiten der Vertreter, das Beschaffen und Verwalten von Dienstfahrzeugen, der Schriftwechsel zur Freigabe von Versicherungsverträgen, die Angelegenheiten der Wettbewerber, der Hamburg-Mannheimer, der Allianz und des PKV-Verbands, das Verwalten der Rund­schreiben, die Revision der Geschäftsstellen und die Herausgabe der DKV-Nachrichten und des DKV-Boten (=Kundenzeitung).

4. Schaden-Revision

Hier werden die Beschwerden von Versicherten über Leistungsabrech­nungen beim BAV oder beim Vorstand bearbeitet, Versicherungsver­träge angefochten und gekündigt, die Leistungsanträge der Mitar­beiter bearbeitet und leistungsspezifische Fragen der Geschäfts­stellen beantwortet.

5. Antragsabteilung

Sie prüft die Versicherungsanträge, stellt Policen und Nachträge aus und führt den Schriftwechsel mit den Geschäftsstellen anlässlich von Versicherungsanträgen. Zum Aufgabengebiet des Leiters dieser Abteilung gehört auch der gesamte Material-Einkauf und die Berliner Hausverwaltung.

6. Korrespondenzüberwachungsabteilung

Diese Abteilung überwacht den Schriftverkehr der Hauptverwaltung und der Ge­schäftsstellen mit Versicherten und anderen Versiche­rungsunternehmen, schult die Korrespondenten, berät beim Abfassen von Werbedruckstücken und arbeitet bei den DKV-Nachrichten mit.

7. Inkassoabteilung

Hier werden die Prämien- und Schadenmeldungen der Filialen erfasst, buchungsmäßig abgerechnet und die Arbeiten im Zusammenhang mit Inkassoüberträgen, der Versicherungssteuer und der Gewinnbeteili­gung erledigt.

8. Mathematische Abteilung

In die Zuständigkeit dieses Funktionsbereichs gehören mathema­tisch-statistische Erhebungen und Berechnungen, die Tarifkonstruk­tion, das Berechnen von Prämien, das Erstellen der technischen Ge­schäftspläne, das Prüfen der Rechnungsgrundlagen, das Ausfertigen und Verwalten von Gruppenversicherungsverträgen, das Verwalten der Rückversicherungen und mathematische Arbeiten für die Bilanz.

9. Powersabteilung

Hier werden die Lochkarten für die Bestands- und Schadenstatistik hergestellt und verwaltet und die Unterlagen zum Erstellen von Be­stands-, Storno- und Schadenstatistiken geliefert.

10. Adremaabteilung

Sie prägt die Adrema-Platten, verwaltet den Bestand und fertigt Adrema-Bestandsstreifen an.

11. Rechtsabteilung

Zu ihren Aufgaben gehört das Beraten in allen Prozessangelegenheiten, das Durchführen von Klagen, das Klären und Prüfen von Rechts­fragen jeder Art und das Bearbeiten von Pfändungs- und Überwei­sungsbeschlüssen.

12. Drucksachen und Material

Hier werden die Materialanforderungen bearbeitet, die Materialbe­stände überwacht, Druckaufträge erteilt, die Materialabrechnung mit den Filialen vorbereitet und die Formular-Mustermappe zusam­mengestellt und ausgeliefert.

13. Materialverwaltung

Sie lagert die Bestände an Formularen, Drucksachen und sonstigem Material und übernimmt den Versand an die Geschäftsstellen.

14. Hausdruckerei

Hier werden Formulare, Werbematerialien und AVB gesetzt und ge­druckt und Rundschreiben vervielfältigt.

Die Filial- oder Landesdirektionen sind für die Werbung zuständig, sollen eine produktive Vertreterorganisation aufbauen, pflegen den Bestand und „bekämpfen“ Storno, verwalten die Versicherungsver­träge, bearbeiten die Leistungsanträge und wickeln den Geschäfts­verkehr buchhalterisch bis zum Monatsabschluss ab. Geleitet wird die Filial- oder Landesdirektion durch einen Filialdirektor. Der Bürovorsteher, quasi die „rechte Hand“ des Filialleiters, über­wacht den gesamten Innendienst, regelt den Arbeitseinsatz der Mit­arbeiter und ist für die Schulung des Personals und die Ausbildung der Lehrlinge verantwortlich. Der Innendienst einer Filial- bzw. Landesdirektion gliedert sich deshalb in die folgenden Funktions­bereiche:

1. Organisation und Werbung

In diesem Funktionsbereich werden sämtliche Vertreterangelegenheiten bearbeitet, die Außendienstmitarbeiter mit Tarifmaterial versorgt, Neuanträge entgegengenommen und hinsichtlich der Provi­sion geprüft, Interessentenadressen verwaltet und weitergegeben, Produktionsstatistiken aufgestellt und Prospekt- und Inseraten­werbemaßnahmen vorbereitet.

2. Antragsabteilung

Hier erfolgt eine Vorprüfung der Anträge, wird der Antragsschrift­wechsel mit der Hauptverwaltung, dem Vermittler und dem Antrag­steller geführt, werden die Antragsakten angelegt, die Policen versandt und be­stimmte Nachträge ausgefertigt.

3. Prämienbuchhaltung

Diese Organisationseinheit verbucht sämtliche Prämieneingänge, führt den Einzug der Prämien für Nachnahme- und Postscheckdauer­aufträge durch, berichtigt die Karteikarten, prüft den Kontostand bei Auszahlung und Verrechnung von Leistungen, fertigt Mahnschrei­ben an und stellt die Rückstandsmeldelisten auf. Außerdem werden hier die Orts-, Namens- und Anschlusskartei verwaltet, berichtigt und ergänzt.

4. Kasse

Prämien und sonstige Bareinzahlungen werden hier entgegengenommen, sämtliche Barleistungen der Filiale abgewickelt, der Kassenbestand verwaltet und das Kassenbuch geführt.

5. Rechtsabteilung

Die Rechtsabteilung der Filiale zieht rückständige Prämien ein und wickelt den sich daraus ergebenden Schriftwechsel ab, verbucht die Mahnprämie und die Kosten auf den Karteikarten, stellt die Mahn­statistiken auf, leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein und nimmt Termine bei Prämienprozessen wahr und setzt Stornobekämpfer ein.

6. Korrespondenz

Dieser Funktionsbereich erledigt den Schriftwechsel mit den Versi­cherten, soweit dieser keine Leistungen oder Versicherungen, die sich im Mahnverfahren befinden, betrifft, stellt Nachträge (Beginnverlegungen, Ruhensvereinbarungen, Auslandsversicherungs­schutz und Ähnliches) und sonstige Veränderungsanzeigen aus, berichtigt die Vertragsunterlagen, bereitet Kündigungsrücknahme- und sonstige Aufträge für den Außendienst vor und führt Löschungen durch.

7. Erstattungsabteilung

Hier werden die Leistungsanträge bearbeitet, Arztberichte und Gut­achten angefordert, das Risiko - besonders innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre - geprüft und überwacht, Anträge auf Zu­satzversicherungen und Umwandlungsanträge geprüft und Aufträge für „Schadenkontrollen“ erteilt.

8. Schadenauszahlung

Sie fertigt die Bar- und Überweisungs-Zahlungsunterlagen aus, stellt die Schadenlisten auf und gibt die Anweisungen an die Po­wersabteilung weiter.

9. Buchhaltung

In diesem Funktionsbereich werden alle buchhalterischen Aufgaben der Filiale abgewickelt, die Monatsabrechnung aufgestellt, die Ge­haltsabrechnungen vorbereitet, die Gehaltsliste aufgestellt, Steu­ern und Sozialabgaben abgeführt und das Antrags-Journal geführt.

10. Registratur

Hier werden die Versichertenakten verwaltet, ausgegeben und abge­legt.

11. Materialverwaltung

Sie lagert das Material, verwaltet die Materialbestände, gibt Ma­terial aus und fordert neues Material bei der Hauptverwaltung an.

12. Expedition

Die Expedition stellt die Postsendungen zusammen und frankiert sie, führt das Portobuch und verwaltet den Portokassenbestand.

In einigen Großstädten, in denen keine Filialdirektion ihren Sitz hat, gibt es Organisationsbüros. Sie bilden Zweigstellen der Fili­aldirektion, in deren Gebiet sie liegen, und haben organisatori­sche Aufgaben zu erfüllen. Einige haben auch die Befugnis, Monats­beiträge entgegenzunehmen.

Darüber hinaus gibt es zwei Bezirksdirektionen in Bochum und Speyer. Inhaber der Bezirksdirektion in Bochum ist Heinz Lobenberg. Die Bezirksdirektion in Speyer gehört der Caritas Kranken­vorsorge für die Diözese Speyer. Im Gegensatz zu den Filialdirek­tionen verwalten die Bezirksdirektionen den Versichertenbestand auf eigene Rechnung des Inhabers. Dieser ist nicht Angestellter der DKV. Er erhält zur Deckung sämtlicher Kosten Abschlussprovisio­nen für Neugeschäfte und Inkassoprovision für die Verwaltung des Bestandes. Mit der Hauptverwaltung erfolgt monatliche Abrechnung der Provisio­nen, evtl. vereinbarter Zuschüsse, der eingenommenen Prämien und Gebühren sowie der ausgelegten Leistungen. 

 

23.9.1954

Die Vorschriften für die Rechnungslegung der größeren Krankenver­sicherungsunternehmen des BAV begründen erstmals eigene Bestimmun­gen für die Rechnungslegung der PKV-Unternehmen. Sie sind erstmals für das Geschäftsjahr 1955 anzuwenden. Bisher galten die Vor­schriften für die Lebensver­sicherung von 1902 und vom 2.6.1927.

 

12.10.1954

Der Vorstand beschließt, einen zweiten Sitz der Gesellschaft in Köln zu errichten.

 

28.10.1954

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1953 fest. Das 27. Geschäftsjahr endet mit 840.000 Versicherten und 79.015.000 DM Beitragseinnahmen. Die Hauptversammlung entla­stet Vorstand und Aufsichts­rat und genehmigt den Geschäftsbericht für das Jahr 1953.

 

1.11.1954

Die Filialdirektion Regensburg wird gegründet. Sie geht aus einem nach 1945 eröffneten Organisationsbüro hervor.

 

1.12.1954

Die Filialdirektion Ulm wird gegründet. Ihr Filialgebiet wurde vorher von der Landesdirektion für Südwestdeutschland in Stuttgart betreut.

 

16.12.1954

Der Präsident des BAV billigt die Neufassungen der Grundbedingun­gen für die Krankheitskostenversicherung (GB/KK), die Krankenhaus­kosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (GB/KH) und die Kran­kentagegeldversicherung (GB/KT).

 

27.12.1954/1.1.1955

Die Filialdirektion Würzburg wird gegründet. Sie geht aus einem Organisationsbüro der Filialdirektion Frankfurt hervor. Bereits 1934 wurde in Würzburg eine Bezirksdirektion eingerichtet.

 

1955

In diesem Jahr wählt der Gesamtbetriebsrat einen neuen stellver­tretenden Vorsit­zenden. Nachfolger von H.-J. Stacks wird Hugo Schulz.

Die Verantwortung für die DKV-Nachrichten übernimmt Ar­thur Neu­gebauer.

 

25.1.1955

Der Hauptausschuss des PKV-Verbands wählt Generaldirektor Dr. A. Tosberg zum Mitglied und Vorsitzenden des Ausschusses für Rech­nungslegung.

 

1.5.1955

Die Filialdirektion Münster wird gegründet. Sie geht aus einem zu Beginn des Jahres 1951 eröffneten Organisationsbüro der Landesdi­rektion für Westfalen in Dortmund hervor.

 

7.6.1955

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1954 fest. Am 31.12.1954 hat die DKV 873.000 Versicherte, ver­fügt über 92.600.000 DM Beitragseinnahmen und beschäftigt 2.161 Mitar­beiter. Die Hauptver­sammlung entlastet Vorstand und Aufsichts­rat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.

 

1.1.1956

Die geänderten AVB der Wahltarife treten in Kraft. Die bisherige Verkürzung der Wartezeiten für die Versicherung von Ehefrauen wird auf die Nachversicherung von Ehemännern ausgedehnt. Bisher bestand kein Leistungsanspruch bei Unfällen, die auf den Genuss von Alkohol zurückgeführt werden mussten. Dieser Leistungsausschluss wurde von den Gerichten jedoch nur anerkannt, wenn der Alkoholgenuss die al­leinige Ursache war. Die Beweislast lag beim Versicherer. Nun be­steht auch dann Leistungsfreiheit, wenn der Alkoholgenuss lediglich mitverursachend ist. Behandlungsmethoden und -mittel, die wissen­schaftlich noch nicht anerkannt und klinisch noch nicht ausrei­chend erprobt sind, werden ausdrücklich von der Leistungspflicht ausgenommen. Bei übermäßiger Inanspruchnahme war der Vorstand be­reits bisher berechtigt, die Erstattung nach Anhörung einer von der ärztlichen Organisation eingesetzten Kommission herabzusetzen. Da sich dieses Verfahren nicht bewährt hat, kann der Vorstand nun allein entscheiden. Privatkliniken und -krankenhäuser, die Kuren durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden von der Lei­stungspflicht ausgenommen. Eine Gewinnbeteiligung wurde bisher nur dann ausgezahlt, wenn alle aufgrund eines Versicherungsscheines versicherten und in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Fami­lienangehörigen keine Leistungen bean­sprucht hatten. Nun richtet sich die Gewinnbeteiligung nach dem Schadensverlauf der einzelnen Versicherten.

 

9.2.1956

Der Aufsichtsrat ernennt Dr. W.F. Kühne mit Wirkung vom 1.4.1956 zum ordentlichen Vorstandsmitglied und beruft Direktor Dipl.-Ma­thematiker Werner Kiencke mit Wirkung vom 1.6.1956 als ordent­liches Mitglied in den Vorstand.

 

15.3.1956

Die DKV erklärt ihren Beitritt zur Gesellschaft für Versicherungs-wissenschaft und -gestaltung (GVG).

 

29.5.1956

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1955 fest. Am Ende des 29. Geschäftsjahres sind 902.000 Personen versichert. Sie zahlen 108.096.000 DM an Beiträgen. Die Mitarbei­terzahl ist auf 2.264 Personen gestiegen. Die Hauptver­sammlung ent­lastet Vorstand und Aufsichts­rat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung.

 

15.6.1956

Die erste Ausgabe der „Korrespondenzblätter“ erscheint. Sie sollen „eine Anleitung zur Abfassung guter Briefe, wie sie der Schrift­verkehr mit unseren Versicherten und anderen Versicherungsunter­nehmen erfordert, darstellen“. Herausgegeben werden sie von der Korrespondenz-Überwachungs- und Schulungsabteilung der Hauptverwaltung für die Filialen. Diese Abteilung prüft das von den Filia­len zur Verfügung gestellte Korrespondenzmaterial und veröffent­licht in den „Korrespondenzblättern“, die ungefähr einmal im Monat erscheinen, ihre Prüfungsergebnisse. Im März 1957 werden die „Korrespondenzblätter“ in „Informationsdienst für unsere Korre­spondenten“ umbenannt. Die letzte Ausgabe erscheint im Dezember 1959. Für den Inhalt sind Dr. Heinrich Schloemer und bis November 1957 Direktor W. Kiencke, von Dezember 1957 bis März 1959 Direktor W. F. Kühne und von April 1959 bis De­zember 1959 Prokurist (ab No­vember 1959 Abteilungsdirektor) H.-J. Stacks verantwortlich.

 

1.8.1956

Das Dritte Gesetz über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung (Gesetz über Krankenversicherung der Rentner - KVdR) vom 12.6.1956 tritt in Kraft. Es regelt die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) neu. Personen, die die Voraussetzung für den Bezug einer Invalidenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter oder eines Ruhegeldes aus der Ren­tenversicherung der Angestellten erfüllen und die Rente bzw. das Ruhegeld beantragen, werden nun in der GKV versicherungs­pflichtig, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor Antragstel­lung wenig­stens 52 Wochen in der GKV ver­sichert waren. Unter den­selben Vor­aussetzungen werden auch Hinter­bliebene von Arbeitern, Angestell­ten und Rentnern versicherungs­pflichtig, denen eine Hinterbliebe­nenrente zusteht und die sie be­antragt haben. Nicht krankenversi­cherungspflichtige Rentner mit Einkommen bis zur Jahresarbeitsver­dienstgrenze werden in der GKV versicherungsbe­rechtigt. Die KVdR ist für die versiche­rungspflichtigen Rentner beitrags­frei. Die Beiträge werden von den Trägern der ge­setzlichen Renten­versicherung aufge­bracht. Soweit diese die Auf­wendungen der KVdR nicht decken, geht die Differenz zu Lasten der übrigen Mit­glieder der GKV. Für nicht krankenversi­cherungspflichtige Rentner führt das Gesetz einen Bei­tragszuschuss des Rentenversicherungsträ­gers zu den Beiträgen zur freiwilligen GKV und zur PKV ein. Dessen Höhe richtet sich nach dem Betrag, den die Rentenversicherungsträ­ger durchschnittlich für jeden kranken­versicherungspflichtigen Rentner aufwenden.

 

September/Oktober 1956

Die Verantwortung für die Inhalte der DKV-Nachrichten übernimmt wieder das Vorstandsmitglied Direktor G. Giesen.

 

31.12.1956

Der Vorstandsvorsitzer Generaldirektor Dr. A. Tosberg tritt in den Ruhestand. Gleichzeitig scheidet er aus dem Hauptausschuss, dem Steuerausschuss, dem Mathematisch-Statistischen Ausschuss und dem Ausschuss für Rechnungslegung des PKV-Verbands aus. Im Steueraus­schuss tritt Direktor Dr. W.F. Kühne, im Mathematisch-Statistischen Ausschuss und im Ausschuss für Rechnungslegung tritt Direktor W. Kiencke die Nachfolge an. Direktor W. Kiencke wird auch zum Vor­sitzenden des Ausschusses für Rechnungslegung gewählt.

 

1957

In diesem Jahr wird das DKV-Signet erstmals verändert und der Betriebsrat der Hauptverwaltung bekommt einen neuen Vorsitzenden. Nachfolger von Alfred Steinhausen wird Horst Spendel.

Außerdem führt die DKV Anwartschaftsversicherungen ein. Diese si­chern die Anwartschaft auf eine Krankheitskostenversicherung nach den Wahltarifen.

 

1.1.1957

Das Saarland wird durch den am 27.10.1956 zwischen der Französi­schen Republik und der Bundes­republik Deutschland unterzeichneten Vertrag zur Regelung der Saarfrage und das Gesetz über die Ein­gliederung des Saarlandes vom 23.12.1956 ein Land der Bundesrepu­blik Deutschland. Durch das Sozialversiche­rungs-Or­ganisationsgesetz Saar vom 28.3.1960 und das Sozialversi­cherungs-Angleichungsgesetz Saar vom 15.5.1963 wird die geglie­derte Sozi­alversicherung nach der in der Bundesrepublik Deutsch­land gelten­den Regelung eingeführt.

Die AVB und die Kalkulations­grundlagen der N-Tarife werden geän­dert. Die Änderung stellt eine weitge­hende Anpassung an die Wahltarife dar.

Die DKV wird Mitglied im Arbeitgeberverband der Versicherungsun­ternehmungen mit Sitz in München.

Der Tarifvertrag für das private Versicherungsge­werbe er­setzt die bisherige 48-Stunden-Woche durch die 45-Stunden-Woche und führt monatlich zwei arbeitsfreie Samstage für die Ar­beitnehmer des In­nendienstes ein.

 

Januar 1957

Die erste Ausgabe des „Informationsdienstes für alle Erstattungs-Abteilungen“ erscheint. Dieser Informationsdienst erscheint unge­fähr einmal im Monat und behandelt für die Schadenbearbeitung we­sentliche Fragen. Für den Inhalt sind bis November 1957 Direktor Dr. W.F. Kühne und Abteilungsdirektor (ab Juni 1957 Direktor) Dr. H. Ullmann, von Dezember 1957 bis Dezember 1958 Direktor Dr. W.F. Kühne und Prokurist E. Rose, von August 1959 bis Dezember 1960 Di­rektor Dr. H. Ullmann, Prokurist (ab Dezember 1960 Abteilungsdirek­tor) E. Rose und Handlungsbevollmächtigter (ab De­zember 1960 Pro­kurist) Wilhelm Unrath verantwortlich. Die letzte Ausgabe er­scheint im De­zember 1960.

 

11.3.1957

Der Senat von Berlin genehmigt aufgrund des Gesetzes über die Auf­lösung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft vom 20.1.1956 die Übernahme des Vermögens der ehemaligen Wirtschaftsgruppe Le­bens- und Krankenversicherung durch den Gesamtverband der Versi­cherungswirtschaft e.V.

 

20.3.1957

Ein Gutachten über Rationalisierungsmöglichkeiten in der Innenor­ganisation wird von dem Unternehmensberater Herbert Brodmeier vor­gelegt.

 

1.4.1957

Der bisherige Prämienzuschlag bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland, der nicht länger als einen Monat dauert, wird nicht mehr erhoben. Auch eine Anzeige vor Antritt der Reise ist nicht mehr erforderlich. Nur der Aufenthalt im europäischen Ausland von mehr als einem Monat und im außereuropäischen Ausland erfordert einen Antrag auf Übernahme des Versicherungsschutzes und einen Prämien­zuschlag.

Die erste Einberufung aufgrund des Wehrpflichtgesetzes vom 21.7.1956 führt zu der Empfehlung des BAV, mit den wehrpflichti­gen Privatversicherten eine Anwartschaftsversicherung zu vereinba­ren.

 

15.5.1957

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1956 fest. Das 30. Geschäftsjahr schließt mit 924.000 Versicherten und Bei­tragseinnahmen von 124.441.000 DM. Die DKV beschäftigt 2.357 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichts­rat, genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverteilung und erweitert den Aufsichtsrat von sechs auf neun Mitglieder. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ende der Haupt­versammlung. Diese wählt Generaldirektor Dr. A. Alz­heimer (Münchener Rück), Direktor Dr. F. Buchetmann (Münchener Rück), Di­rektor i. R. G. v. Bruchhausen, Di­rektor R. W. Eversmann (Allianz), Gene­raldirektor Dr. H. Goudefroy (Allianz) und Generaldi­rektor Dr. H. Hitzler (Hamburg-Mannheimer) in den Auf­sichtsrat. Hinzu kommen die von der Belegschaft gewähl­ten Arbeit­nehmervertreter O. Kunkel (Düsseldorf) und A. Steinhau­sen (Berlin). Die Erweiterung des Auf­sichtsrates macht die Wahl eines dritten Arbeitnehmervertreters erforderlich. Am 21.6.1957 wird der von der Belegschaft gewählte Georg Kümmert (Frankfurt a. M.) sein Amt antreten. Generaldirektor Dr. H. Hitzler wird zum Vorsit­zer und die Generaldirektoren Dr. A. Alz­heimer und Dr. H. Goude­froy zu stell­vertretenden Vorsitzern des Aufsichtsrates ge­wählt. Der Auf­sichtsrat beruft Direktor Heinz Paeth mit sofortiger Wir­kung als stell­vertretendes Mitglied in den Vorstand. Sein Vor­standsdezernat umfasst die Organisati­onsabteilung und die Filialen. Darüber hinaus wird er zum Mitglied des Wettbewerbs- und Schlich­tungsausschusses des PKV-Verbands gewählt.

 

1.6.1957

Der vom Aufsichtsrat zum Vorstandsvorsitzer berufene Generaldirek­tor Adolf-Franz Samwer tritt sein Amt an. Er ist seit dem 5.9.1953 Mitglied des Deutschen Bundestages und bleibt dies bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode am 15.9.1957.

 

5./6.6.1957

Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands wählt Direktor W. Kiencke zum Mitglied des Hauptausschusses.

 

26.6.1957

Das Gesetz zur Verbes­serung der wirtschaftlichen Sicherung der Ar­beiter im Krankheits­fall (Lohnfortzahlungsgesetz) erhöht mit Wir­kung zum 1.7.1957 das Krankengeld für die ersten sechs Wochen von 50 auf 65 Prozent des Grundlohns. Zuschläge für Familienangehörige kön­nen zu einem Krankengeld von bis zu 75 Prozent des Grundlohns füh­ren. Von den drei Karenztagen fällt einer fort, während für Ar­beitsunfälle und Berufskrankheiten die Karenzzeit ganz aufgehoben wird. Gleichzei­tig werden die Ar­beitgeber zur Zahlung eines Zu­schusses in Höhe der Differenz zwi­schen dem Krankengeld und 90 Prozent des Netto-Ar­beitsentgelts ver­pflichtet. Diese Regelung hat erheb­liche Auswirkungen auf die wohl älteste Versicherungsart der PKV, die private Krankengeldzuschussversicherung. Als neue Versiche­rungsmöglichkeit bietet sich die Versicherung des Arbeitgeberzu­schusses an. Diese findet allerdings nur wenig Anklang.

 

8.7.1957

Die Sätze der PREUGO werden durch den Bundesminister für Wirt­schaft linear um 33,3 Prozent erhöht.

 

27.7.1957

Das Vierte Gesetz über Änderungen und Ergänzungen von Vorschriften des 2. Bu­ches der RVO (Zweites Einkommensgrenzengesetz) er­höht die Krankenversicherungspflichtgrenze für Ange­stellte ab 1.10.1957 auf 7.920 DM jährlich.

 

12.9.1957

Direktor Dr. W.F. Kühne scheidet aus dem Steuerausschuss des PKV-Verbands aus. Nachfolger wird Direktor Dr. H. Ullmann.

 

1.12.1957

Nachdem im September bereits der Begriff Hauptverwaltung durch den Begriff Generaldirektion ersetzt worden ist, tritt nun eine neue Aufbauorganisation der Generaldirektion in Kraft. Diese umfasst die Abteilungen I (Außendienst-Abteilung), II (Antrags-Abtei­lung), III (Bestands-Abteilung), IV (Schaden-Abteilung), V (Buchhaltung), VI (Vermögensverwaltung), VII (Mathematische Abtei­lung) und VIII (Verwaltungs-Abteilung) sowie die Abteilungen Syndikus und Berlin, die aus der bisherigen Direktionsverwal­tung Berlin hervorgeht und in gemietete Räume im 1. und 2. Oberge­schoß des Geschäftshauses Kurfürstendamm 112/113 in Berlin-Halensee untergebracht wird. Gleichzeitig werden die Vorstandsdezernate neu geordnet. Generaldirektor A.-F. Samwer übernimmt die Zustän­digkeit für die Generalia, den Betriebsrat, die Abteilungen Syndi­kus, Ver­mögensverwaltung und Buchhaltung, für Bilanz- und Steuer­fragen, die Prüfer und Treuhänder und die Kasse. Direktor Dr. W.F. Kühne ist für die Abteilungen Antrag, Bestand und Schaden, den Ge­sellschaftsarzt und die Erstattungsabteilungen der Filialen zu­ständig. Das Dezernat von Direktor W. Kiencke umfasst die Betriebs­organisation, Inspektion und Revision, die Abteilungen Mathematik und Verwaltung, den Betriebsarzt, die Lehrlingsausbildung und die Fortbildung, Beitragsrückerstattungsfragen und die Rückversiche­rung. Direktor H. Paeth zeichnet für die Abteilungen Außendienst und Berlin, die Außendienstschulung und die DKV-Nachrichten ver­antwortlich. Neuer Chefmathematiker wird Prokurist Gaston Lo­renz. Syndikus wird Direktor Amtsgerichtsrat a. D. Dr. jur. Helmut Ull­mann.

 

1958

Zu Beginn dieses Jahres beginnen die Kaufverhandlungen für das Grundstück „Hohenstaufenring 62“ in Köln.

 

1.1.1958

Nachdem der saarländische Minister für Wirtschaft, Verkehr, Ernäh­rung und Landwirtschaft der DKV am 21.11.1957 die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt hat, wird die Filialdirektion Saarbrücken wie­der eröffnet. Die DKV muss allerdings auf die Rückgabe des alten Versicherungsbestands ver­zichten. Rechtsgrundlage für die Wieder­aufnahme der Ge­schäftstätigkeit im Saarland ist ein zwischen dem französischen Versicherungsverband und dem GdV am 24.8.1956 abge­schlossenes und in Artikel 76 des Saarvertrags erwähntes Memoran­dum. Danach kön­nen deutsche Krankenversicherungsunternehmen, die am 1.10.1947 im Saarland tätig waren, zur Wiederaufnahme ihrer Ge­schäftstätigkeit ab 1.1.1958 zugelassen werden.

 

2.1.1958

Die Lochkarten-Abteilung stellt ihre Arbeit vom Powers-System mit der 45-spaltigen Lochkarte auf das IBM-System mit einer 80-spaltigen Lochkarte um. Gleichzeitig gibt es nur noch zwei Arten von Versicherungsscheinen, und zwar den für die Heilkosten-Versicherungen und den für die Tagegeld-Versicherungen. Die AVBs sind im Gegensatz zu den bisherigen Versicherungsscheinen nicht in sie eingedruckt, sondern werden stets entsprechend den versicherten Tarifen angeheftet. Die Versicherungsscheine, die Prämien-, Namens- und Orts-Karteikarten werden mithilfe der Lochkarten von der Tabelliermaschine automatisch geschrieben. Die Prämien-Karteikarte musste in ihrer Form geändert werden, damit sie mit der Tabelliermaschine in Endlosform hergestellt werden kann. Daraus resultiert die Rückkehr vom System der Schnellsichtkartei zum System der Steilsichtkartei. Der Versicherungsbestand wird auf ein neues Versicherungsnummernsystem umgestellt, das aus einer vierstelligen Hauptnummer und zweistelligen Unternum­mern besteht. Für die Heilkosten-Versicherungen sind die Unternummern 01 bis 29, für die Tagegeld-Versicherungen die Unternummern 31 bis 59 und für die Sterbegeld-Versicherungen die Unternummern 81 bis 99 reserviert. Bisher wurde bei jeder Neu- und Nachversicherung eine neue siebenstellige Nummer vergeben. Zunächst gilt das neue System für neue Verträge, die bereits bestehenden Verträge werden ab Anfang 1959 umnummeriert.

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