1991 bis 1994

1.3.1991

Für beihilfeberechtigte Bürger der neuen Bundesländer werden ein Basistarif Spezial (BSB) und ein Basiszusatztarif (BZB) für Bei­hilfeberechtigte mit den Erstattungssätzen 20, 30 und 50 Prozent von den privaten Krankenversicherern einge­führt. Der Tarif BSB sieht Lei­stungen für die medizinisch notwendige Heilbehandlung in den neuen und den alten Bundesländern (ohne Wahlleistungen im Krankenhaus) vor. Der Tarif gilt auch für Heilbehandlungen im europäischen Aus­land und für bis zu einem Monat bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland. Bei Zahnersatz und Arzneimitteln sowie stationärer Behandlung in den alten Bundesländern - abgesehen von Notfällen - oder im westlichen Ausland sind Selbstbeteiligungen vorgesehen. Der Tarif BZB sieht die Erstattung der Kosten der Wahlleistung privatärztliche Behandlung im Krankenhaus vor.

 

1.4.1991

Das Fachgebiet Betriebssicherheit wird Abteilung (BS).

Die Abtei­lung Recht, deren Mitarbeiter bisher alle dem Abteilungslei­ter direkt unterstellt waren, wird in drei Gruppen (REA, REB und REC) aufge­teilt.

Die Neugeschäftsorganisation aktiva dehnt ihre Tätigkeit auf die neuen Bundesländer aus. Zu diesem Zweck wird eine Landes­direktion ost mit Sitz in Berlin errichtet. Darüber hinaus wird die Position eines Leiters der gesamten aktiva-Organisation mit dem Titel Organisationsdirektor geschaffen.

Die durch das BAV am 13.2.1991 genehmigten Änderungen der A-Ta­rife treten in Kraft. Leistungen, die zwar bisher schon erbracht wurden, aber nicht im Tarif standen, werden nun ausdrücklich ge­nannt, und eine Pauschale für ambulante Entbindungen von 1.200 DM nach Tarif VH und 750 DM nach Tarif SH9 wird eingeführt.

Der Tarif SH9 wird für Frauen mit dem Tarif SD9 zusammengelegt.

 

13.4.1991

Generaldirektor H. G Timmer eröffnet in Köln-Ehrenfeld die in Deutschland erste zweigeschossige "Driving Range", auf der der Golfabschlag geübt werden kann. Die DKV ist Hauptsponsor und auf der City-Golf-Anlage werblich vertreten, auch mit Bällen mit DKV-Aufdruck. Die langjährige freundschaftliche Verbindung zur Deutschen Sporthochschule Köln hat zum Kontakt mit diesem Projekt geführt. Das Engagement der DKV ist im Rahmen ihrer Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge zu sehen. Die neue Übungsmöglichkeit steht auch Mitarbeitern zu Vorzugspreisen und den Studenten der Sporthochschule zur Verfügung.

 

30.4.1991

Die Bezirksdirektion in Magdeburg wird eröffnet.

 

1.5.1991

Der Tarif BET wird eingeführt. Dieser Beihilfeergänzungstarif stellt eine Ergänzungsversicherung für Beihilfeberechtigte dar, deren Beihilfe infolge des GRG gekürzt wurde. Er sieht Leistungen für Behandlungen durch Heilpraktiker, Brillenfassungen, Material- und Laborkosten bei Zahnersatz, ambulante und stationäre Kur- und Sanatoriumsbehandlungen und Behandlungen im Ausland vor. Darüber hinaus wird ein Krankenhaustagegeld gezahlt.

 

26.5.1991

Das BAV verfügt durch sein Rundschreiben 2/91, dass mit Wirkung vom 1.7.1991 bei der Erstellung neuer Geschäftspläne oder bei Bei­tragsanpassungen - spätestens bis zum 31.12.1993 - absolute und altersunabhängige Kostensätze in die Beiträge eingerechnet und zur Finanzierung von Anwartschaften auf Beitragsermäßigung im Alter ab dem 31.12.1992 die Alterungsrückstellungen in den Krankheitsko­sten- und Pflegeversicherungen jedes Jahr um minde­stens ein Pro­zent ihres Betrages zusätzlich aufgestockt werden. Beide Maßnahmen sollen Beitragsentlastungen für ältere Versicherte gewährleisten.

 

1.6.1991

Ein geändertes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) tritt in Kraft.

 

19.6.1991

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1990 fest. Die Beitragseinnahme beträgt 3.272.672.000 DM. Die Belegschaft umfasst 5.800 Mitarbeiter. Die Hauptversamm­lung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorge­schlagene Gewinnverwendung. Das Mitglied des Aufsichtsrates Direk­tor Dr. H. Schulte-Noelle (Allianz) legt sein Mandat nieder. Zu sei­nem Nach­folger wählt die Hauptver­sammlung Direktor Dr. Reiner Ha­gemann (Allianz). Dieser wird auch stell­vertretender Vor­sitzender des Aufsichts­rates. Der Auf­sichtsrat er­nennt Abteilungs­direktor Dipl.-Mathema­tiker Dr. rer. pol. W.-B. Emde, der bisher die Hauptab­teilung Be­triebsorganisation und die Abteilung Unternehmens­planung leitete, mit Wir­kung vom 1.7.1991 unter gleichzei­tiger Ernennung zum Direktor zum stell­vertretenden Mit­glied und mit Wir­kung vom 1.8.1991 Di­rektor Dipl.-Kaufmann Jo­chen Aymanns, der bisher im Vorstand der Nord­stern Allgemeinen Versicherungs-AG für Vertrieb und Marketing zu­ständig war, zum or­dentlichen Mit­glied des Vorstands. Direktor Dr. W.-B. Emde über­nimmt das neu geschaf­fene Ressort Controlling und Rechnungswesen mit den Aufgabenbe­reichen Unternehmenspla­nung/Controlling, Rech­nungswesen-Grundsatz­fragen und Steuern, Zen­tralbuchhaltung und Ko­stenrechnung. Zum gleichen Zeitpunkt wird das bisherige Ressort Finanz- und Rechnungswesen in Finanzwesen umbenannt. Direk­tor J. Aymanns wird die Nachfolge von Direktor Dr. B. Schareck an­treten und damit das Res­sort Vertrieb überneh­men.

 

30.6.1991

Direktor Dr. B. Schareck scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Vor­stand aus, um den Vorsitz der Vorstände der Agrippina Versiche­rungsgruppe zu übernehmen.

 

1.7.1991

Die Abteilung Mathematik (MA) wird umstrukturiert. Sie umfasst nun die Gruppen Analyse (MAA), Grundsatzfragen (MAG), Kalkulation (MAK), Rechnungslegung (MAR) und Statistik (MAS).

Im Interesse des Gruppenversicherungsgeschäftes wird die Sonderor­ganisation AKZENTA in die Filialorganisation integriert. Zur Um­setzung dieser Maß­nahme wird der Vertriebsbereich Gruppe (VBG) eingerichtet.

Dr. Karl-Heinz Malterer übernimmt die Verantwortung für den Inhalt der DKV-Nachrichten.

 

1.8.1991

Der bisherige Bereich Rechnungswesen (RW) wird umstrukturiert. Das Rechnungswesen gliedert sich nun in die drei Abteilungen Rech­nungswesen-Grundsatzfragen/Steuern (RWG), Kostenrech­nung/Sonderbuchhaltung (RWK) und Zentralbuchhaltung (RWZ), die dem Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.-B. Emde direkt unter­stellt sind.

 

26.8.1991

Die Ergebnisse des Projektes „Partner-Datenbank Schritt I“ werden umgesetzt. Die ge­speicherten Anschriften der Versicherungsnehmer werden dadurch in postalisch einwandfreie Adressen umgestellt.

 

1.9.1991

Die Prüfungstätigkeit im Ausland hat die Aktivitäten der Abteilung Revision in den vergangenen Jahren spürbar beeinflusst. Um auf diesem neu hinzugekommenen Gebiet Abstimmungsschwierigkeiten zu vermeiden, tritt eine neue Geschäftsordnung in Kraft. Gleichzeitig werden die sich aus der Umstrukturierung ergebenden Änderungen mit berücksichtigt.

 

12.9.1991

Die Bezirksdirektion Chemnitz wird eröffnet.

 

Herbst 1991

In der Abteilung Schreibdienst werden die Schreibmaschinen durch PCs mit dem Testverarbeitungsprogramm Word 5.5 ersetzt.

 

25.9.1991

Die Tarifpartner setzen das Vorruhestandsabkommen für die Versi­cherungswirtschaft vom 16.8.1984 ab dem 1.4.1992 mit eini­gen Ände­rungen wieder in Kraft.

 

1.11.1991

Der Tarif AS4 kann nur noch mit einer Mindestversicherungssumme von 10.000 DM abgeschlossen werden.

Die Erste Gebührenanpassungsverordnung vom 8.10.1991 setzt die Vergütungen für ärztliche, zahnärztliche und Hebammenhilfe-Lei­stungen für die neuen Bundesländer von 45 auf 60 Prozent der entspre­chenden Gebühren für Selbstzahler in den alten Bundesländern her­auf.

 

November 1991

Vorstandsmitglied Direktor J. Aymanns wird zum Mitglied des Wettbewerbs- und Außen­dienstausschusses und Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.-B. Emde zum Mitglied des Rechnungslegungs- und Steuerausschusses des PKV-Verbands gewählt.

 

Dezember 1991

Die Cafeteria, die Küche und die Kantine der Hauptverwaltung wer­den von Asbest befreit und umgebaut. Die Cafeteria wird am 9. De­zember und die Kantine wird am 16. Dezember geschlossen. Die Ar­beiten sollen un­gefähr sieben Monate dauern. In dieser Zeit wird auf dem 2. Ober­geschoss Kaltverpflegung angeboten, die in den Pau­senzonen oder am Arbeitsplatz verzehrt werden kann. Die Mitar­beiter erhalten ein Essengeld von 60 DM pro Mo­nat.

 

1.12.1991

Der Basistarif Spezial (BSS) und der Basiszusatztarif (BSZ) werden auf unternehmenseigene Rechnungsgrundlagen umgestellt und in Basi­starif Spezial für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins (BSN) und Basistarif Ergänzung für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins (BEN) umbenannt.

 

20.12.1991

Vorstand und Gesamtbetriebsrat setzen die am 31.12.1989 außer Kraft getretene Betriebsvereinbarung über die Entwicklung von Füh­rungskräften mit Wirkung ab dem 1.1.1992 mit einigen kleineren Än­derungen wieder in Kraft.

 

31.12.1991

Das freigestellte Betriebsratsmitglied G. Müller tritt in den Ru­hestand. Der Betriebsrat hat bereits am 5.12.1991 als Nachfolger Bernd Ull­rich gewählt. Neuer 2. stellvertretender Vorsitzender des Be­triebsrates wird am 19.3.1992 P. Breidenbach.

 

1.1.1992

Die Selbstbeteiligung bei den Tarifen AM1, AM3 und AM4 der M-Ta­rife wird von 225 DM, 660 DM und 1.200 DM für Kinder und 450 DM, 1.320 DM und 2.400 DM für Erwachsene auf 250 DM, 690 DM und 1.350 DM und 500 DM, 1.380 DM und 2.700 DM er­höht.

Die DKV bietet ein Bei­tragssicherungs-Programm in Form des Renten­tarifes RAR der Hamburg-Mannheimer an. Es basiert auf der Tatsache, dass die Bei­träge für jüngere Versi­cherte in der PKV in der Regel niedriger sind als in der GKV. Der Tarif RAR ermöglicht, einen Teil dieser Beitragsersparnis langfri­stig anzulegen. Bei Eintritt in den Ruhe­stand mit 65 Jahren wird dem Kunden lebenslang eine verein­barte monatliche Rente plus einer Überschussbeteiligung ausgezahlt. Diese Rente kann dann dazu ver­wendet werden, die Finanzierung des auf­grund von Kostensteigerun­gen im Gesundheitswesen gestiegenen Kran­kenversicherungsbeitrags zu erleichtern.

Der Ergänzungstarif BER für Beihilfeberechtigte in den Bundeslän­dern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird ein­geführt. Er entspricht bei den Leistungen weitgehend dem Tarif BET. Die Auf­wendungen für zahn­technische La­borarbeiten und Mate­rialien wurden allerdings nicht berücksich­tigt, weil deren Bei­hilfefähigkeit in den genannten Bundesländern nicht eingeschränkt wurde.

Der Tarif SM2 der M-Tarife wird für Frauen, Jugendliche und Kin­der mit dem Tarif S32 der Wahltarife 73 zusammengelegt. Der Ta­rif SH2 der H-Tarife wird für Erwach­sene mit dem Tarif SM6 der M-Tarife zusammenge­legt.

Bei Gruppenversicherungsverträgen nach dem Tarif AS3 werden die Krankheitskosten im Rahmen der ver­einbarten Versicherungssumme er­setzt. Bei Wahl einer Versiche­rungssumme von 3.000 DM im ersten und 8.000 DM ab dem zweiten Versi­cherungsjahr wurden bisher auch die diese Summen übersteigenden Aufwendungen ersetzt. Diese Versiche­rungssummen werden nun auf 4.000 DM im ersten und 12.000 DM ab dem zweiten Versicherungsjahr angehoben.

Als Nachfolger von Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.-B. Emde tritt Bernd Nachts­heim den Vorsitz im BVW-Bewertungsausschuss an.

 

Januar 1992

In der Hauptverwaltung werden die Kaffeebecher aus Plastik durch Porzellanbecher mit dem DKV-Umweltzeichen ersetzt. Jeder Mitarbeiter erhält eine solche "DKV-Tasse". Das DKV-Umweltzeichen wurde aus 142 Entwürfen ausgesucht, die aufgrund eines Aufrufs des Arbeitskreises "Umweltschutz-Angelegenheiten" von Mitarbeitern gemacht wurden. Der Entwurf von Katharina Schulte - von einem Grafiker leicht überarbeitet - wurde ausgewählt. Gespült werden können die Tassen in den eigens dafür eingerichteten Spülnischen im 1. Untergeschoss und im 2., 5., 8. und 11. Obergeschoss, Auf Spülmittel wird verzichtet. Um keine giftige Chemikalie verwenden zu müssen, wird in Kauf genommen, daß das DKV-Umweltzeichen nicht mit dem DKV-Grün auf den Tassen dargestellt wird.

 

25.1.1992

Die Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen wird mit Wirkung vom 1.2.1992 geändert.

 

1.2.1992

Die Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird um den Tarif P23 er­gänzt.

Die Tarife SA5 bis SA10 einschließlich eines gegebenenfalls unter der gleichen Unternummer versicherten Tarifs der Tarif­gruppe OA der Wahltarife 63 werden in die Tarife SM6 oder SM9 der M-Ta­rife überführt.

Bei den Tarifen SA1 bis SA3 und OA1 bis OA10 der Wahltarife 63 erfolgt eine Leistungsanpassung.

 

1.3.1992

Die Abteilung Revision (RV) wird umstrukturiert. Die bisherigen Sachge­biete Allgemein mit den Referaten Betriebswirtschaft und Verwal­tung (RVB), Geschäftsabteilungen (RVG) und Rechnungswesen und EDV (RVR), Leistung mit den Referaten Büroprüfungen (RVL) und Schwer­punktprüfung und EDV (RVS) und Ausland und Filialen werden zugun­sten der Gruppen Allgemein und Vertrag (RVA), Leistung (RVL) und Filialen und Ausland (RVF) und einem Referenten für Datenverarbei­tung/Datenschutz aufgelöst.

 

1.4.1992

Beim Tarif PSKV werden die Leistungen für ärztliche und zahnärzt­liche Behandlungen erhöht. Die Beiträge werden gleichzeitig für unter 30-jährige von 72 auf 90 DM und für über 30-jährige von 95 auf 119 DM angehoben.

Für die neuen Bundesländer und den Ostteil Ber­lins wird der am 18.3.1992 vom BAV genehmigte Tarif PSKV Spezial eingeführt, der entsprechend des derzeit noch niedrigeren Kosten­niveaus Beiträge von 81 und 107 DM vorsieht.

Versi­cherte erhalten die Medi-Card nun bereits nach 18 Monaten Ver­tragsdauer.

 

1.5.1992

Die am 28.2.1992 vom BAV genehmigten Änderungen des Kurtarifs G24 der Wahltarife 73 treten in Kraft. Sie sehen eine Modernisierung des Leistungsversprechens vor.

Der Kran­kentagegeldtarif TA2 wird mit dem Leistungsbeginn zwi­schen dem 4. und dem 183. Krankheitstag geschlossen und mit dem Leistungsbeginn am 1. Tag in TA0 umbenannt. Diese Maßnahme wurde am 10.3.1992 vom BAV genehmigt.

 

1.6.1992

Der Basistarif Spezial für Beihilfeberechtigte (BSB) und der Ba­siszusatztarif für Beihilfeberechtigte (BZB) werden auf unter­nehmenseigene Rechnungsgrundlagen umgestellt und in Beihilfe Basi­starif für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins (BBN) und Beihilfe Zusatztarif für die neuen Bundesländer und den Ost­teil Berlins (BZN) umbenannt. Das BAV hat die Genehmigung am 25.3.1992 erteilt.

 

9.6.1992

Das BAV genehmigt die Ergänzung des § 13 Abs. 4 der AVB für die Krankheitskosten- und die Kran­kenhaustagegeld- sowie für die Kran­kentagegeldversicherung, in dem das außerordentliche Kündigungs­recht der Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen und Lei­stungsverminderungen geregelt wird.

 

12.6.1992

Die DKV trifft mit einem der größten Betreiber von Krankenhäusern und Ambulatorien in Spanien, La Alianza, eine Vereinbarung mit dem Ziel, ihren Versicherten bei Aufenthalten in Spanien medizinische stationäre und ambulante Leistungen zu erbringen. Der Vertrag gilt zunächst bis zum 31.12.1992.

 

18.6.1992

Die Richtlinie 92/49/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Aus­nahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 72/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung) wird verabschiedet. Sie soll die Rechts- und Verwaltungsvorschrif­ten für die Schaden­versicherer, zu denen auch die PKV gehört, in den EG-Staaten har­monisieren und ersetzt die bisherige Tätigkeitslandaufsicht durch die Sitzlandaufsicht. Versiche­rungsunternehmen, die von der Aufsichtsbehörde ihres Sitzlandes die Erlaubnis zum Geschäfts­betrieb erhalten haben, können das Ver­sicherungsgeschäft sowohl im Rahmen der Niederlassungs- als auch der Dienstleistungsfreiheit in allen Mitgliedstaaten betreiben. Die Genehmigung von Versiche­rungsbedingungen, Tarifen und Rech­nungsgrundlagen entfällt. Die Versicherungsaufsicht wird auf die Finanzaufsicht durch die Be­hörde des Sitzlandes und die Missstandsaufsicht durch die Behörden des Sitz- und des Tätigkeitslandes be­schränkt. Sonderregelungen können die Mitgliedstaaten für die Ver­sicherungsarten der PKV festlegen, die „... die im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehene Krankenversicherung ganz oder teilweise ersetzen kön­nen“. Diese Versicherungsarten der PKV werden nun als substitutive Krankenversicherung bezeichnet. Für sie ist zwar auch keine auf­sichtsbehördliche Genehmigung mehr er­forderlich, die Versi­cherungsbedingungen und Rechnungsgrundlagen müssen der Aufsichts­behörde aber vorgelegt werden. Das nationale Recht muss bis zum 31.12.1993 an die Richtlinie angepasst werden. Die geänderten Vor­schriften müssen spätestens am 1.7.1994 in Kraft treten.

 

24.6.1992

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1991 fest und ernennt das stellvertretende Vorstandsmitglied Di­rektor G. Dibbern mit Wirkung vom 1.7.1992 zum ordentlichen Vor­standsmitglied. Als Nachfolger für den am 31.12.1992 ausschei­denden Direktor H. Lange wird Dipl.-Kfm. Hans Ufer mit Wirkung vom 1.1.1993 zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands berufen. Er ist derzeit noch alleiniger Geschäftsführer der Deutscher Ring An­lagevermittlung GmbH und Mitglied der erweiterten Geschäftslei­tung der Deutscher Ring Unternehmensgruppe. Die Beitragseinnahmen be­laufen sich auf 3.516.192.000 DM. Die DKV beschäftigt 6.241 Mit­arbeiter. Die Hauptversammlung entlastet Vorstand und Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinn­verteilung.

 

1.7.1992

Der an das französische Versicherungsunternehmen Lloyd Continental verkaufte Versicherungsbestand der DKV France wird übertragen.

In­nerhalb der Hauptabteilung Personal (PS) werden die bisherigen Gruppen Personal-Allgemein (PSA) und Personalorganisation (PSO) zur Abteilung Personalorganisation (PSO) zusammengefasst. Die bis­her zur Gruppe Personal-Allgemein gehörende Stelle „Referent für Rechtsfragen“ wird direkt dem Leiter der Hauptabteilung unter­stellt. Die neue Abteilung umfasst die Gruppen Personal-Beschaffung (PSOB) und Personal-Systeme (PSOS) sowie einige Stellen, die sich mit Sonderaufgaben, Sozialbetreuung, Verwaltung der leitenden An­gestellten und Verbindungsaufgaben zur Hauptabteilung Betriebsor­ganisation (BO) und zum Bereich Elektronik (EL) befassen.

Der Lei­ter der Hauptabteilung Leistung, Abteilungsdirektor E. Zoller, wird zum Di­rektor ernannt.

Die Medi-Card wird in einigen Kranken­anstalten im Bundesland Salz­burg der Republik Österreich akzep­tiert. Das Kran­kenhausausweis-Verfah­ren mit diesen Krankenhäusern gilt zunächst bis zum 31.12.1993 und beschränkt sich - auf Empfeh­lung der Salz­burger Landesregierung - im ersten Schritt auf Be­handlungen in der „allgemeinen Gebühren­klasse“.

Die Kooperation mit der Dresdner Bank AG, der Dresdner Vermögens­beratungsgesellschaft mbH und der Dresdner Bauspar AG be­ginnt. Die bestehenden Kooperationsverträge mit der GdF Wüstenrot GmbH wurden zum 30.6.1992 gekündigt und durch Folgeverträge er­setzt. Die Wü­stenrot GmbH vermittelt für die DKV weiterhin Krankenversiche­rungsverträge. Ausgenommen sind die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland. Im Bauspargeschäft wird die Koope­ration mit der Wü­stenrot GmbH in den Filialgebieten Hannover I und II, Bielefeld, Ostwestfalen, Würzburg, Bayreuth und Nürnberg fort­gesetzt.

Die DKV hat mit der Mercur Assistance GmbH in München einen Ver­trag ge­schlossen, der ihren Versicherten, die sich im Ausland be­finden, einen 24-Stunden-Notruf bietet. Der Vertrag ist zunächst bis zum 30.6.1993 befristet. Alle Versicher­ten, die eine Krank­heitskostenvollversicherung nach den M-Tarifen abgeschlossen haben und eine Medi-Card besitzen oder nach dem Ta­rif AS7D versi­chert sind, erhalten eine „DKV Service-Card für Aus­landsreisen“ mit der Telefonnummer der Notrufzentrale der Mercur Assistance.

Das BAV genehmigt die Ergänzung des § 1 Abs. 2.1 der AVB für die Krank­heitskosten- und die Kran­kenhaustagegeldversicherung, in dem die Erstattung der Aufwendun­gen für den Krankenhausaufenthalt des ge­sunden Säuglings geregelt wird.

 

Juli 1992

Als Teil des DKV-Präventionsprogramms unter dem Motto "Mit uns halten Sie Balance" erscheint "Das Lexikon für Gesundheitssport". Die DKV möchte damit den in diesem Bereich tätigen Fachleuten und allen interessierten Laien einen aktuellen Leitfaden rund um das Thema Gesundheit durch Bewegung, Spiel und Sport bieten.

 

6.7.1992

Das BAV genehmigt die Öffnung des für Kinder vorübergehend ge­schlossenen Tarifs SD9 für Neu- und Nachversicherungen sowie Um­wandlungen.

 

9.7.1992

Das BAV genehmigt die geschäftsplanmäßige Erklärung, durch die Versicherte, die das 100. Lebensjahr vollendet haben und seit min­destens 30 Jahren bei der DKV versichert sind, Beitragsfreiheit erhalten.

 

4.8.1992

Die erste Ausgabe der Kundenzeitung DKV-Express erscheint. Diese Kundenzeitung soll mindestens dreimal jährlich erscheinen und kann von den hauptberuflichen Betreuern im Außendienst individuell ein­gesetzt werden. Auf der ersten Seite der Zeitung ist die Anschrift des Betreuers im Außendienst aufgedruckt. Herausgeber ist die Ab­teilung Verkaufsunterstützung.

 

20.8.1992

Das neue Mitarbeiter-Kasino der Hauptverwaltung wird eröffnet. Es besteht nun die Möglichkeit, zwischen drei Essen zu wählen. Es gibt nur noch Porzellangeschirr und Metallbesteck. Die Cafeteria wird am 3.9.1992 eröffnet.

 

26.8.1992

Das BAV genehmigt die geschäftsplanmäßige Erklärung vom 1.7.1992 zu § 41 VVG. Die DKV verzichtet von sofort an auf die Anwendung des außerordentlichen Kündigungsrechtes nach § 41 Abs. 2 VVG. Der Beitragszuschlag, der nach § 41 Abs. 1 Satz 2 VVG verlangt werden kann, wird auf höchstens 100 Prozent begrenzt.

 

1.9.1992

Der bisherige Bereich Vermögen (VG) wird aufgelöst. Die Abteilung Bau (VGB) bleibt unverändert erhalten. Das Büro EDV-Planungskoor­dination wird auf die Gruppe Abrechnung und Kostenplanung (VGGL), um die die Abteilung Grundstücksverwaltung (VGG) ergänzt wird, und die Gruppe BO/DV-Koordination (VGE) aufge­teilt. Aus dem Fachgebiet Darlehen und Wertpapiere (VGD) wird die Abteilung Finanzen (VGF). Die Mitarbeiter werden durch den Abteilungsleiter geführt. Die Gruppen Grunderwerb (VGI) und Grundsatzfragen (VGR) gehen aus dem Fachgebiet Grundsatzfragen und Grunderwerb (VGR) hervor. Zum gleichen Zeitpunkt wird das Ressort Finanzwesen in Ressort Vermö­gen umbenannt.

Bei den BA-Tarifen werden mehrere Änderungen wirksam, die am 15.7.1992 vom BAV genehmigt wurden. Neu aufgenommen werden Lei­stungen, für die zwar ein Erstattungsanspruch besteht, die aber nicht ausdrücklich in den Tarifen genannt worden sind. Außerdem wurden die Regelung zum Ersatz von Aufwendungen für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien überarbeitet, eine Pauschale für am­bulante Entbindungen von 1.000 DM (Tarif P) und 1.200 DM (Tarif R) eingeführt und bisherige Tarifregelungen neu formuliert.

Der am 18.8.1992 vom BAV genehmigte Tarif AM8 wird im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen eingeführt. In der Einzelversiche­rung kann er nur fortgeführt werden, wenn die Versi­cherung nicht mehr innerhalb eines Gruppenversicherungsvertrags aufrechterhal­ten werden kann.

 

3.9.1992

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung zur Umsetzung der neuen Vertriebsstruktur (regionales Niederlas­sungsmodell und Niederlassung Gruppe), die rückwirkend zum 1.9.1992 in Kraft tritt.

 

23.9.1992

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über die Be­nutzung von MEMO „Elektronische Post“, die am Tag ihrer Unter­zeichnung in Kraft tritt. Das Kommunikationssystem MEMO wird am 2.11.1992 eingeführt.

 

28.9.1992

Der Vorstand stimmt der Geschäftsaufnahme in Großbritannien in Form einer Zusammenarbeit mit dem Komposit- und Lebensversicherer Cornhill Insurance PLC mit Sitz in Guildford zu. Die seit November 1990 bestehende Repräsentanz in London wird von einer gemeinsamen Krankenversicherungs-Abteilung unter dem Dach der Cornhill In­surance PLC abgelöst, für die in der DKV das Vorstandsmitglied Di­rektor J. Aymanns die Verantwortung übernimmt. Die Cornhill In­surance PLC wurde 1905 gegründet und gehört seit 1986 zum Allianz-Konzern.

 

1.11.1992

Die Abteilung Zentralbuchhaltung (RWZ) wird umstrukturiert. Sie umfasst nun die Gruppen Zentraler Zahlungsverkehr (RWZZ), Zahlungs­eingang/Kontierung (RWZE), personal- und geschäftsstellenbezogene Buchhaltung (RWZB), Versicherungsnehmerkontokorrente (RWZV) und Sonstige Kontokorrente (RWZK).

 

12.11.1992

In der Hauptverwaltung wird eine neue Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Auf ihrer ersten Sitzung wählt diese Jörg Breuer zum Vorsitzenden, Markus Ramczykowski zum stellvertretenden Vorsitzenden und Jörg Olligschläger zum Mitglied der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Die DKV spendet 2300 gelbe Schaumstoffmatratzen aus Beständen des ehemaligen Atombunkers im 3. Untergeschoss des Hauptverwaltungsgebäudes an den Malteser Hilfsdienst, um sie den Kriegsflüchtlingen in Kroatien zur Verfügung zu stellen. Die Matratzen waren im DKV-Gebäude Hohenstaufenring 62 eingelagert, da der Bunker als Parkplatz genutzt wird. An die ursprüngliche Bestimmung erinnern nur die an den Decken befestigten Stahlgestelle, die mit den Matratzen als Betten gedient hätten. Der Schutzraum - Ende der 1960er Jahre zu Zeiten des Kalten Krieges geplant - mit seinen angrenzenden Versorgungs- und Entsorgungsräumen nimmt eine Fläche von circa 2000 Quadratmetern ein. Die massive Stahlbetondecke hat eine Stärke von 60 Zentimetern, und die Wände sind nicht weniger als 40 Zentimeter dick. Das reicht aus, um sogar einem Einsturz des gesamten siebzehnstöckigen Gebäudes standzuhalten. Der Personalbedarf für den Betrieb der Anlage lag bei rund 50 Personen, von Bunkerwart und Bunkerordnern über Krankenschwestern und Ärzten bis hin zu Maschinenwärtern.

 

27.11.1992

Der Aufsichtsrat stimmt einer neuen Verteilung der Aktien zu. Nachdem sich die Münchener Rück und die Allianz bereits im Juli verständigt hatten, einige der von bei­den Unternehmen gemeinsam gehaltenen Be­teiligungen an inländischen Personenversicherern neu zu ordnen und damit dort klare Mehrheits­verhältnisse herzustellen, verteilen sich die Aktien der DKV nun zu 51 Prozent auf die Allianz, zu 39 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer und zu 10 Prozent auf die Münchener Rück. Die DKV gehört jetzt offiziell zum Alli­anz-Konzern. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten der DKV an der Wahl der Arbeit­nehmervertreter im Aufsichtsrat der Allianz teilnehmen.

 

30.11.1992

Der Chefsyndikus und Leiter der Rechtsabteilung, Abteilungsdi­rektor Dr. jur. J. Hegen, tritt in den Ruhestand.

 

2.12.1992

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, den dreijährigen gesetzli­chen Erziehungsurlaub für Versicherungsangestellte durch eine Än­derung des § 9 MTV auf dreieinhalb Jahre zu verlängern und die vermögenswirksa­men Leistungen ab 1.7.1993 von 65 DM auf 78 DM im Monat zu erhöhen. Außerdem wird erstmals im Tarifvertrag durch Einfügen eines § 15 a in den Manteltarifvertrag die Altersgrenze von 65 Jahren festgeschrieben, von der allerdings betriebliche Abweichun­gen möglich sind.

 

31.12.1992

Das Vorstandsmitglied Direktor H. Lange tritt in den Ruhestand.

 

1.1.1993

Eine neue Vertriebsstruktur wird eingeführt. In den Städten Ber­lin, Dresden, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München und Stuttgart werden Niederlassungen gegründet. Darüber hinaus wird eine bundes­weit tätige Niederlassung für die Gruppenversicherung einge­richtet. In den regionalen Niederlassungen ist ein Niederlassungs­leiter (Vertriebsdirektor) für den gesamten Außen- und Innendienst im Niederlassungs­gebiet verantwortlich. Lediglich in Berlin bleibt es bei der bisherigen Trennung zwischen Betrieb und Vertrieb. Der Außendienst einer regio­nalen Niederlas­sung ist nach Vertriebs­schienen (Hauptberufliche Organisation, Al­lianz, Hamburg-Mannhei­mer Hauptorganisation, Hamburg-Mannheimer HMI-Organisation und Mak­ler/Kooperationspartner) geglie­dert. Für jede dieser Vertriebs­schienen, die pro Niederlassung mehrfach vorkommen können, ist ein Filialdirektor verantwortlich. Die Filialinnendienste und Verwal­tungsgemeinschaften bleiben in ihrer bisherigen Form als Ge­schäftsstellen erhalten. Diese Ge­schäftsstellen bilden in den je­weiligen Regionen den Innendienst der Niederlassung. Die bishe­rigen Leiter des Kundendienstes werden Leiter der Geschäftsstelle und dem Leiter des Innendienstes der jeweiligen Niederlassung un­terstellt. Die Bezeichnung Filial-/Versicherungsnummer wird in Versiche­rungsnummer geändert. Die Geschäftsstellennummer (bisher: Filial­nummer) wird wie bisher vor die Versicherungsnummer im engeren Sinne ge­schrieben.

Die bisherige Abteilung Leistung Süd 2, Sonderdienste (LEH) wird in die Abteilungen Leistung Süd 2 (LEH) und Leistung Sonder­dienste, Neue Bundesländer (LEY) aufge­teilt.

Im Rahmen der Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird der am 30.10.1992 vom BAV genehmigte Tarif P23 eingeführt.

Der Tarif SM2 der M-Tarife wird für Männer in den Tarif S32 der Wahltarife 73, der Tarif SH2 der H-Tarife wird für Jugendliche in den Ta­rif SM6 der M-Tarife überführt.

Der Tarif BET wird aufgrund der am 25.8.1992 erteilten Genehmi­gung des BAV zum Verkauf in den neuen Bundesländern freige­geben.

Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der ge­setzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz - GSG) vom 21.12.1992 tritt in Kraft. In der KVdR sieht es vor, dass ein Rent­ner nur dann versicherungs­pflichtig wird, wenn die Vorversi­cherungszeit durch Pflichtmit­gliedschaften erfüllt wird. Dadurch entfällt ein wesentlicher An­reiz, die freiwillige Versicherung bei der GKV der Privatversiche­rung vorzuziehen. Der Beitragsbemessung freiwillig versicherter Rentner werden der Zahlbetrag der Rente und der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen (Zinseinnahmen, Mieten) bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Für die Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen ist nicht mehr der halbe, sondern der unge­kürzte Beitragssatz maßge­bend. Auch die Voraussetzung dafür, Mit­glied der GKV nach Aus­scheiden aus der Versicherungspflicht blei­ben zu können, wird ge­ändert. Bisher musste man in den letzten fünf Jahren vor dem Aus­scheiden mindestens zwölf Monate oder unmittel­bar vor dem Aus­scheiden ununterbrochen mindestens sechs Monate versichert gewesen sein. Nun werden vierundzwanzig bzw. zwölf Mo­nate gefordert. Ein Teil der bereits bestehenden Zuzahlungen wird erhöht. Der Arbeitgeberzuschuss für eine PKV wird ab dem 1.7.1994 nur gezahlt, wenn das Versicherungsunter­nehmen diese Krankenversi­cherung nach Art der Lebensversicherung betreibt, sich verpflich­tet, für versicherte Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 10 Jahren über einen zuschussberechtigten Versicherungsschutz verfügen, einen brancheneinheitlichen Stan­dardtarif anzubieten, dessen Leistungen denen der GKV vergleichbar sind und dessen Beitrag den durch­schnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigt, sich ver­pflichtet, den überwiegenden Teil der Überschüsse zugunsten der Versicherten zu verwenden, vertrag­lich auf das ordentliche Kündi­gungsrecht verzichtet und die Kran­kenversicherung nicht zusammen mit anderen Versicherungssparten betreibt. Diese Regelung stellt eine erste Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf die Bestimmun­gen der Dritten Richtlinie Schaden­versicherung der EG dar. Mit Wirkung vom 1.1.1994 wird ein bun­desweiter und kas­senartenübergreifender Risikostrukturaus­gleich eingeführt. Die Primärkassenfunktion der Orts-, Betriebs- und In­nungskrankenkassen entfällt am 1.1.1996. Ab dem 1.1.1997 wer­den Sozial­hilfeempfänger in die Krankenversiche­rungspflicht einbe­zogen.

 

4.1.1993

Für den Außendienst steht ein neues Softwareprodukt, der KV-Bera­ter, zur Verfügung. Der KV-Berater ermöglicht, individuelle Versi­cherungsangebote zu erstellen und das Angebot der DKV in Beitrag und Leistung allen maßgeblichen Wettbewerbern gegenüber­zustellen.

 

8.1.1993

Der Tarif BS1 wird mit den gleichen Einkommensgrenzen, die in den alten Bundesländern gelten, in den neuen Bundesländern zum Verkauf freigegeben.

 

1.2.1993

In der Hauptabteilung Betriebsorganisation (BO) wird die Abteilung BO-Tarife und Technik (BOT) aufgelöst. Die Gruppe Büroorganisation und der BVW-Beauftragte werden direkt dem Hauptabteilungs­leiter unterstellt. Die Gruppe Tarifaktionen wird als Gruppe Ta­rifwerk und Tarifaktionen in die Abteilung BO-Unterstützung Ge­schäftsabteilung integriert. Die Stelle „Sekretär des Ar­beitskreises Tarifpolitik“ wird der Abteilung Koordination Versi­cherungsdienste zugeordnet. In der Abteilung BO-Quer­schnittsaufgaben wird die Gruppe Datenadministration neu eingerichtet. Die Abteilung BO-Unterstützung Vertrieb über­nimmt zusätzlich die Zuständigkeit für die Hauptabteilung Personal und wird in Abteilung BO-Unterstützung Vertrieb und Personal (BOV) umbenannt. Sie umfasst die Gruppen Indirekte Vertriebs-Unterstüt­zung/Unterstützung Personal und Direkte Vertriebs-Unterstützung.

 

16.2.1993

G. Armenat tritt wegen seines bevorstehenden Ruhestandes vom Amt des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden zurück. Der Gesamtbetriebsrat wählt E. Humm (Hauptverwaltung) zur Vor­sitzenden, H. Küpper (Duisburg) zum 1. stellvertreten­den Vorsit­zenden und Dieter Michels (Frankfurt) zum 2. stellver­tretenden Vorsitzenden.

 

17.2.1993

Vorstand und Gesamtbetriebsrat vereinbaren eine Betriebsvereinba­rung über die Durchführung der Organisationsanalyse. Sie tritt am Tage ihrer Un­terzeichnung in Kraft. Ziel dieser Organisationsana­lyse ist es, durch eine gezielte Prüfung und In­fragestellung der Arbeitsablauf­struktur in den Funktionseinheiten Grundlagen für Än­derungen und Verbesserungen zu erarbeiten.

 

1.3.1993

Die erste Ausgabe einer Korrespondenz-Zeitung der Hauptabteilung Leistung mit dem Titel Mit freundlichen Grüßen erscheint. Ge­plant sind drei bis vier Ausgaben pro Jahr. Nach zehn bis zwölf Ausgaben soll eine längere Pause eingelegt werden.

 

11.3.1993

Die Vorsitzende des Betriebsrates der Hauptverwaltung, E. Humm, er­klärt aufgrund ihrer Wahl zur Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrates ihren Rück­tritt. Zum neuen Vorsitzenden des Betriebsrates wird der bisherige 1. stellvertre­tende Vorsitzende K. Roth ge­wählt. Neue 1. stellver­tretende Vor­sitzende wird E. Humm.

 

31.3.1993

Der Betriebsarzt Dr. med. W. Gabriel scheidet aus den Diensten der DKV aus.

 

1.4.1993

Die Tarifbedingungen der A-, B-, H- und M-Ta­rife sowie der DKV-Tarife 80, AM9 und SM9 werden geändert. Sie enthalten nun Regelungen zu den Themen Schutzimpfung und Psychotherapie, stellen die Er­stattung für Leistungen der Hebamme, des Masseurs, des medizini­schen Bademeisters, des Krankengymnasten und des Logopäden klar und nehmen bislang nicht aus­drücklich genannte Leistungen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen, Transport zur Erstversorgung nach Unfall oder Notfall, häusliche Behandlungspflege und Leistun­gen des Heilpraktikers) und den Hin­weis auf die Bindung an die Vorschriften der Gebührenordnungen (B-, H- und M-Tarife und Tarife AM9 und SM9) auf. Darüber hinaus werden aktuelle Begriffe und For­mulierungen und eine neue Gliederung eingeführt.

Der Ergänzungstarif SK9 für Versicherte der Bundesknappschaft wird eingeführt. In der Bundesknappschaft pflicht- oder freiwillig ver­sicherte Angestellte und ihre im Rahmen der Familienversiche­rung versicherten Ehepartner sowie über 18 Jahre alten Kinder haben bei stationären Behandlungen Anspruch auf die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Behandlung durch den leitenden Kranken­hausarzt (Chefarzt). Für die Unterbringung im Einbettzimmer konnte den Knappschaftsversicherten bisher kein bedarfsgerechter Versiche­rungsschutz angeboten werden. Der Tarif SK9 sieht nun die Erstat­tung der Mehrkosten für die Unterbringung im Einbettzimmer und der Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen, soweit diese über den zwischen der Bundesknappschaft und dem Verband der lei­tenden Krankenhausärzte vereinbarten Gebühren liegen, vor.

Die versiche­rungsvertraglichen Sonderbedingungen für die neuen Bundesländer und Ostberlin sind zum 31.12.1992 ausgelaufen. Damit besteht kein Bedarf mehr an den „Zusatzbedingungen für das Bei­trittsgebiet im Sinne von Artikel 3 des Einigungsvertrages“, wie sie im Antrags­formular AD1 abgedruckt sind. Für alle Anträge mit Versicherungs­beginn ab 1.4.1993 entfällt deshalb dieses For­mular.

Die dkv International führt den Tarif ASO für Einwohner der Staa­ten Mittel- und Osteuropas ein, die nach Westeuropa reisen. Dieser Tarif, der auch über die DKV vertrieben wird, bietet Schutz vor Krankheitskosten bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten in den Ländern der EG, der Schweiz, in Österreich und den skandinavischen Ländern. Der Beitrag beläuft sich auf 2,50 DM pro Tag und Person, mindestens jedoch 20 DM.

Die Leistungen der Tarife PSKV und PSKV Spezial für ambulante und Hausentbindung werden verbessert. Gleichzeitig werden die Bei­träge für unter 30-jährige auf monatlich 99 bzw. 89 DM und für über 30-jährige auf monatlich 143 bzw. 129 DM angehoben.

 

April 1993

Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit lässt von der Dr. Courts KG einen Imagefilm mit Profigolfer Bernhard Langer als Testimonial produzieren. Es gibt auch eine Version ohne Langer. Dieser Film soll unter anderem die Tonbildschau über die DKV aus den 1970er Jahren ersetzen.

 

 

7.4.1993

Eine außerordentliche Hauptversammlung erweitert den Aufsichtsrat von 12 auf 16 Mitglieder. Diese Erweiterung ist eine Folge der ge­änderten Beteiligungsverhältnisse. Die Anteilseigner werden künf­tig in den Aufsichtsrat acht Vertreter entsenden. Bei den künftig acht Arbeitnehmervertretern erhöht sich die Zahl der Angestellten­vertreter von zwei auf vier.

 

1.5.1993

Dr. med. Heide Heimsoeth wird neue Betriebsärztin.

Die bishe­rige Abteilung Zentrale Verwaltung (ZV) mit den Sachge­bieten All­gemeine Verwaltung (ZVA), Betriebsverpflegung (ZVB) und Ein­kauf/Hausdienste (ZVH) wird in die Hauptabteilung Zentrale Verwal­tung (ZV) umstrukturiert. Diese umfasst die Gruppe Sachversiche­rung, die Abteilung Allgemeine Dienste (ZVA) mit den Gruppen Ar­chiv (ZVAA), Post I (ZVAP), Post II (ZVAH), Post III (ZVAE), Tele­fon-Zentrale (ZVAT) und Rechnungsprüfung und Koordi­nierung (ZVAR), die Abteilung Casino Betriebe (ZVC) mit den Grup­pen Disposition (ZVCD), Wirtschafts-Dienste (ZVCW), Küche (ZVCK) und Vor­stand/Gäste Service (ZVCG) und die Abteilung Einkauf und Material­wirtschaft (ZVE) mit den Gruppen Einkauf I (ZVEE), Einkauf II (ZVEV), Einkauf III (ZVEW), Hausmeister/Handwerker (ZVEH), Inven­tarlager (ZVEL), Hausdruckerei (ZVED) und Materiallager (ZVEM).

 

1.6.1993

Der Tarif ASA wird eingeführt. Er bietet für einen Jahresbeitrag von 26 DM für die ganze Familie Versicherungsschutz bei Aus­landsaufenthalten, die bis zu sechs Wochen dauern dürfen. Als Fa­milienangehörige gelten der Ehe- oder Lebenspartner und minder­jährige Kinder des Versicherungsnehmers. Der Tarif entspricht weitgehend dem Tarif AS7. Versicherungsschutz besteht darüber hin­aus aber auch bei Dienstreisen. Versicherbar sind Personen, die Allianz- oder DKV-Kunden sind oder gleichzeitig mit ASA Versiche­rungsschutz bei der DKV oder der Allianz beantragen.

 

2.6.1993

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden gewählt. Vertre­ter der Angestellten werden Günter Bayerle (Augsburg), Wolfgang Büttner (Berlin), E. Humm (Hauptverwaltung) und H. Küpper (Duisburg), der ge­werblichen Arbeitnehmer M. Sassenfeld (Hauptverwaltung), der leitenden Ange­stellten H. Kliemann (Hauptverwaltung) und der Gewerkschaften Inge Checchin (HBV) und Frank Lehmhagen (DAG).

 

15.6.1993

Rechtsanwalt Walter Schmidt wird unter gleichzeitiger Ernennung zum Abteilungsdirektor zum Chefsyndikus und Leiter der Rechtsab­teilung bestellt.

 

16.6.1993

Die Mitgliederversammlung des PKV-Verbands beschließt, den Rech­nungslegungs- und Steuerausschuss, dem bisher Vorstandsmitglied Direktor Dr. W.-B. Emde angehörte, den Wettbewerbs- und Außendienstausschuss, zu des­sen Mitgliedern bislang Vorstandsmitglied Direktor J. Aymanns zählte, und den Sozi­alpolitischen Arbeitsausschuss, in dem der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor H. G. Timmer mitarbeitete, aufzulösen. Die Aufgaben werden von Ausschüssen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft übernommen. Gleichzeitig wird der Rechtsausschuss, dem nach wie vor Vorstandsmitglied Direktor Dr. Delbos angehört, in Bedingungsausschuss umbenannt.

 

21.6.1993

Der Vorstand beschließt, dass die Niederlassung Luxemburg in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Gleichzeitig soll die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder der ausländischen Tochterunternehmen zukünftig auf zwei Personen begrenzt werden.

 

23.6.1993

Der Bundesgerichtshof erklärt die so genannte Wissenschaftlich­keitsklausel der Musterbedingungen der PKV für unwirksam. Das be­deutet, dass die bestehenden Krankenversicherungsverträge ohne diese Klausel weiter bestehen. Damit alternative Heilmethoden ko­stenerstattungspflichtig sind, sind aber auch nach Aufhebung der Wissenschaftlichkeitsklausel gewisse Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Sie muss sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt ha­ben.

2. Sie muss ebenso wirksam sein wie die wissenschaftlich allgemein anerkannte Methode.

3. Sie darf keine höheren Kosten verursachen.

 

24.6.1993

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1992 fest, in dem Beitragseinnahmen von 3.687.499.000 DM erzielt werden konn­ten. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 6.545. Die Hauptversamm­lung entla­stet Vorstand und Aufsichtsrat, ge­nehmigt die vorge­schlagene Ge­winnverwendung, beschließt eine Erhö­hung des Grundka­pitals auf 110.000.000 DM und wählt als Vertreter der Aktionäre H. Birr (Metro), Dr. R. Hagemann (Allianz), Direktor P. Kakies (Hamburg-Mannheimer), Dr. Gerhard Rupprecht (Allianz), H. H. Schlitz­berger, Direktor H.-D. Sell­schopp (Münchener Rück), General­direktor K. Wessel­kock (Hamburg-Mannheimer) und Di­rektor Dr. Götz Wricke (Hamburg-Mannheimer) in den Aufsichtsrat. Die neuen Vertre­ter der Ar­beitnehmer wurden be­reits am 2.6.1993 gewählt. Der Aufsichts­rat wählt Dr. G. Rupprecht zum Vor­sitzenden und E. Humm zur 1. stell­vertretenden Vorsitzenden. Gene­raldirektor K. Wesselkock und Di­rektor H.-D. Sellschopp werden zu weiteren stellvertretenden Vor­sitzenden ge­wählt. Nachdem der Vorstands­vorsitzende Generaldirek­tor H. G. Tim­mer erklärt hat, dass er im April des kom­menden Jahres mit Vollen­dung seines 60. Lebens­jahres die Mit­gliedschaft im Vor­stand nie­derlegen wird, bestellt der Auf­sichtsrat Dr. Jan Boetius mit Wir­kung zum 1.1.1994 zum ordentli­chen Vorstandsmitglied und ernennt ihn mit Wirkung zum 21.4.1994 zum Vor­standsvorsitzenden. Dr. J. Boetius ist Mitglied der Vor­stände der Allianz AG und der Allianz Versicherungs-AG, aus denen er zum Jahresende ausscheiden wird. Der Vorstandsvorsitzende Ge­neraldirektor H. G. Timmer wird zum Ersatzmitglied für Direktor P. Kakies gewählt, der am 20.4.1994 aus Altersgründen aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird. Mit Wirkung zum 1.7.1993 er­nennt der Aufsichtsrat Direktor J. Aymanns zum stell­vertretenden Vorstandsvorsitzenden. Gleichzei­tig wird dieser neben seiner Ver­antwortlichkeit für den Vertrieb die Zuständigkeit für die Aus­landsgeschäfte einschließlich der Abtei­lung Ausland überneh­men.

 

30.6.1993

Die Erfahrungen mit dem 24-Stunden-Notruf sind so positiv, dass dieser Service auch weiterhin angeboten wird.

 

1.7.1993

Die Abteilung Personal-Außendienst innerhalb der Hauptabtei­lung Vertriebsservice wird umstrukturiert. Sie umfasst nun einen Koordinator VTP und die Gruppen Personalentwicklung und -ge­winnung (VTPE), Personal-Grundsatzfragen (VTPG) und Verwaltung Leitende Angestellte (VTPV). Aus der bisherigen Gruppe Ausbildung (VTPA) gehen die Gruppen Bildungswesen Außendienst (VTA), Basi­sausbildung (VTB) und Weiterbildung (VTW) hervor, die zunächst der Hauptabteilung Vertriebsservice (VT) direkt zugeordnet werden.

In­nerhalb der Hauptabteilung Personal wird die Gruppe Perso­nalentwicklung (PSE) in die Abteilung Personalorganisation (PSO) und dort in die bisherige Gruppe Personalbeschaffung (PSOB) integriert, die jetzt Personalentwicklung und -beschaffung (PSOB) heißt.

Prokurist Jürgen Weber (Leiter der Abteilung Koordination Versi­cherungsdienste) wird zum Sprecher des Arbeitskreises Tarif­politik ernannt.

Die auf der Grundlage des GSG geänderten Beihilfevor­schriften des Bundes und der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sach­sen-Anhalt, Schleswig-Hol­stein und Thüringen treten in Kraft.

Die Deutsche Bundespost Postdienst führt anstelle der bisher übli­chen vierstelligen Postleitzahlen fünfstellige Postleitzahlen ein. Der neue Zahlencode soll die Wirtschaftlichkeit und Effekti­vität der Briefzustellung erhöhen. Die Post löst das seit 1961 beste­hende vierstellige System ab, weil nach der deutschen Verei­nigung 802 Postleitzahlen in West und Ost doppelt vergeben waren. Die Großbuchstaben W und O, die der Adresse vorangestellt wurden, wa­ren eine Zwischenlösung. Die Datenbestände müssen alle auf die neuen Postleitzahlen umgestellt werden.

Die Zweite Gebührenanpassungsverordnung vom 28.5.1993 setzt die Vergütungen für ärztliche, zahnärztliche und Hebammenhilfe-Lei­stungen für die neuen Bundesländer von 60 auf 75 Prozent der entspre­chenden Gebühren für Selbstzahler in den alten Bundesländern her­auf.

 

Juli 1993

Die Präventionsmediothek umfaßt inzwischen eine von dem Marathonläufer Herbert Steffny erstellte Broschüre "Lauftips ... nicht nur für Anfänger" und das dazu gehörende "Lauftagebuch", einen "Rad-Ratgeber", den Gesundheitstest "Aktiv-Profil", die Faltblätter "Aqua-Power" und "Bewegungsübungen für Senioren" sowie die Broschüren "Rückenprobleme - was tun?", "Richtige Ernährung und Bewegung im Alter", "Ernährung in der Schwangerschaft", "Ernährung im ersten Lebensjahr" und "Ernährung von Kleinkindern und Kindern".

 

5.7.1993

Das ehemalige Vorstandsmitglied Direktor i. R. B. Feddersen stirbt.

 

August 1993

Die DKV startet eine bundesweite Werbekampagne unter dem Slogan Ich vertrau' der DKV. Mit dieser Kampagne ist die DKV bis Ende November mit Spots in überregionalen und regionalen Rundfunksen­dern sowie mit Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen, Publi­kumszeitschriften und Supplements vertreten. Sowohl in den Spots als auch in den Anzeigen wird eine Telefonnummer bekannt gegeben. Sie gibt Interessenten die Möglichkeit, Informationen zur privaten Krankenversicherung anzufordern. Die Daten werden an die zustän­dige Geschäftsstelle weitergeleitet. Die werblichen Aktivitäten werden durch Direkt-Mailing-Aktionen zum Thema Beitragssicherungs-Programm und von der DKV bezuschussten Anzei­gen der Betreuer im Außendienst begleitet. Die Kampagne soll den Be­kanntheitsgrad steigern, positive Inhalte zu problematischen The­men vermitteln und qualifizierte Adressen beschaffen.

 

10.8.1993

Das BAV genehmigt eine geschäftsplanmäßige Erklärung vom 28.7.1993, in der auf die Anwendung des § 41 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VVG verzichtet wird. Nachdem die DKV bereits am 1.7.1992 auf die Anwendung des außerordentlichen Kündigungsrechtes nach § 41 Abs. 2 VVG verzichtet und den Beitragszuschlag, der nach § 41 Abs. 1 Satz 2 VVG verlangt werden kann, auf höchstens 100 Prozent begrenzt hatte, verzichtet sie nun ganz auf einen Beitragszuschlag.

 

31.8.1993

Das BAV genehmigt die aufgrund des BGH-Urteils vom 23.6.1993 (die „Wissenschaftlichkeitsklausel“ wird für unwirksam erklärt) notwen­dige Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingun­gen. Ein neuer Abs. 6 im § 4 der AVB für die Krankheitskosten- und die Kranken­haustagegeldversicherung regelt die Leistungs­pflicht für Untersu­chungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimit­tel positiv und stellt dabei statt auf die „wissenschaftlich all­gemeine Anerken­nung“ entsprechend den Urteilsgründen auf die „Schulmedizin“ ab. Die „Wissenschaftlichkeitsklausel“ selbst ent­fällt. Auch alle Hin­weise auf diese werden gestrichen. Dies gilt auch für die AVB für die Krankentagegeldversicherung.

 

15.9.1993

Der Tarif AS4 kann nur noch unter Vereinbarung der so genannten Vollschutzregelung - d.h. mit der Versicherungssumme von 20.000 DM - abgeschlossen werden.

 

22.9.1993

Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung ändern die Betriebs­vereinbarung über die Telefondatenverarbeitung, deren neue Fassung am 1.10.1993 in Kraft tritt. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass der monatliche Versand von Einzellisten an die Neben­stelleninhaber unterbleibt. Die übrigen Änderungen sind rein re­daktioneller Art.

 

1.10.1993

Der nach dem Pflegetagegeldtarif PT1 versicherbare Tagegeldhöchst­satz wird von 50 DM auf 100 DM erhöht. Für die Tagegeldsätze bis und über 50 DM gelten unterschiedliche Beiträge.

Alle Mitarbeiter der Hauptverwaltung, die ein Jahresabonne­ment bei den Kölner Verkehrsbetrieben nachweisen kön­nen, erhalten einen monatlichen Zuschuss zum Fahrpreis von 20 DM.

 

Oktober 1993

Die Präventionsmediothek oder kurz Mediothek der DKV wurde um eine Broschüre mit dem Titel "Schon wieder keine Zeit?" ergänzt.

 

20.10.1993

Der Gesamtbetriebsrat wählt W. Büttner (Berlin) zum neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Er tritt die Nachfolge des ver­storbenen D. Michels (Frankfurt) an.

 

23.11.1993

Der Aufsichtsrat beruft Wilfried Schmieden, Leiter der Vertriebs­direktion Köln der Allianz, mit Wirkung ab dem 1.1.1994 zum Mit­glied des Vorstands und zum Leiter des Ressorts Vertrieb. Er wird die Nachfolge von Direktor J. Aymanns antre­ten, der am 31.12.1993 aus­scheiden wird.

 

1.12.1993

Der agv und die DAG fügen in den Gehaltstarifvertrag den § 2 a ein, der für Arbeitnehmer mit einem tariflichen Monatsgehalt bis Tarifgruppe VIII einen Zuschuss von bis zu 30 DM, für Auszubildende bis zu 40 DM monatlich zu ihren Kosten für Fahrten mit öffentli­chen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vorsieht.

 

3.12.1993

Die Niederlassung Luxemburg wird mit Wirkung zum 1.1.1994 in eine société anonyme (SA) umgewandelt. Das erforderliche Stamm­kapital wird als Sacheinlage eingebracht; es entspricht den Net­toaktiva (circa 7 Millionen DM). Eine Aktie der neu zu gründenden Gesell­schaft Deutsche Krankenversicherung Luxembourg SA wird von der GEMEDA gezeichnet, der Rest von der DKV. Der Verwaltungsrat der neuen Ge­sellschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden Generaldirektor H. G. Timmer (Vorsitzender), Vorstandsmitglied Direktor J. Aymanns bzw. Direktor W. Schmieden und den Leiter der Niederlassung Luxemburg, Horst Baumeister, gebil­det.

 

7.12.1993

Baden-Württemberg passt die Beihilfenverordnung unter anderem eini­gen Regelungen des GSG an. Die Änderungen treten am 1.1.1994 in Kraft.

 

31.12.1993

Direktor J. Aymanns scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus. Er übernimmt den Vorsitz des Vorstands der Gerling Lebens­versicherung AG.

 

1.1.1994

Anlässlich der notwendigen Anpassung der Beiträge an die gestiegenen Versicherungsleistungen führt die DKV eine Soziallimitierung ein, von der vor allem ältere Kunden profitieren. Intern erhält sie die Bezeichnung Dibbern-Modell. Damit zahlen Vollversicherte über 65 Jahre, die seit mindestens 10 Jahren DKV-versichert sind, nicht mehr als den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV plus einen Zuschlag für Wahlleistungen im Krankenhaus. Liegt der Beitrag zum Zeitpunkt der notwendigen Beitragserhöhung bereits über diesem Betrag, wird er zwar nicht gesenkt, aber auch nicht angehoben.

Direktor H. Ufer übernimmt in sein Ressort die Verantwortlichkeit für die Auslandsgeschäfte einschließlich der Abteilung Ausland.

Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung ändern die Kri­terien für die Vergabe von Parkplätzen. Anlass ist der Bezug des Neubaus in der Scheidtweilerstraße mit circa 100 Parkplätzen. Die Entfer­nung zwischen Wohnung und Hauptverwaltung und die Be­triebszugehörigkeit werden stärker als bisher be­rücksichtigt.

Der Vertriebsbereich aktiva wird ausgegliedert und in die eigen­ständige Gesellschaft aktiva Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen GmbH überführt. Das Stammkapital beträgt 1 Million DM. Gesellschafterin ist die DKV. Geschäftsführer sind der bisherige Leiter der Landesdirektion nord des Vertriebsbereichs aktiva, Volker Pantel, und der Leiter der Abtei­lung Rechnungswe­sen-Grundsatzfragen/Steuern, Prokurist Dr. Hans Josef Pick. Der Beirat be­steht aus dem Vorstandsvorsitzenden Generaldirektor H. G. Timmer (Vorsitzender) sowie den Vorstandsmitgliedern Direktor W. Schmieden und Direktor Dr. W.-B. Emde.

Die Tarife P02 und P03 der Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wer­den in den Tarif P05, die Tarife P21 und P22 in den Tarif P23 überführt.

Die Geschäftsstellen Mainz und Wiesbaden werden zur Geschäfts­stelle Mainz zusammengelegt.

Bernhard Meiners übernimmt die Verantwortung für die DKV-Nachrich­ten.

Die Beihilfenverordnung von Nordrhein-Westfalen wird grundlegend geändert. Anstelle der bisherigen familienstandsbezogenen Beihil­febemessungssätze, die es nun nur noch in Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt, werden die personenbezogenen Bemessungssätze des Bundes übernommen. Nur für dauernde Anstaltsunterbringung bleibt es bei dem bisherigen Bemessungssatz von 80 Prozent. Gleichzeitig wird auch die Hundert-Prozent-Grenze eingeführt, nach der die Bei­hilfe zusammen mit Versicherungsleistungen die dem Grund nach bei­hilfefähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf.

 

15.1.1994

In der Abteilung Leistung Mitte 2 wird eine neue Gruppe eingerichtet. Diese ist für die fachliche Weiterbildung in­nerhalb der Hauptabteilung Leistung zuständig.

 

1.3.1994

Die Tarifgruppe P der Wahltarife 73 wird um den am 16.12.1993 vom BAV genehmigten Tarif P24 er­gänzt.

 

16.3.1994

Die DKV veranstaltet gemeinsam mit der Deutschen Knochenmarkspenderdatei die Aktion „Leben spenden“. Ziel ist es, unter den Mitarbeitern der Hauptverwaltung mögliche Knochenmarkspender zu gewinnen. Rund 600 Mitarbeiter beteiligen sich.

 

31.3.1994

Direktor Dr. W.-B. Emde scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Vor­stand aus. Er übernimmt eine erweiterte Aufgabenstellung bei der Agrippina Versicherungsgruppe.

Mit Wirkung zum 1.4.1994 übernimmt Vorstandsmitglied Direktor Dr. J. Boetius die Zu­ständigkeit für die Abteilung Unternehmensplanung und die Controlling-Funktion, während die Zuständigkeit für die Abtei­lungen des Rech­nungswesens in das Ressort von Vorstandsmitglied Direktor H. Ufer wechselt.

 

1.4.1994

Ein neuer am 4.3.1994 vom BAV genehmigter Spezialtarif für Bei­hilfeberechtigte, der Q-Tarif, wird eingeführt. Der Tarif sieht für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlungen eine Erstat­tung der Aufwendungen zu 20 Prozent (Q20), 30 Prozent (Q30) oder 50 Prozent (Q50) vor. Die ärztlichen und zahnärztlichen Gebühren müssen im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnungen für Ärzte bzw. Zahnärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen ent­sprechen. Die Mehraufwendungen für das Einbettzimmer können durch den Tarif ELE abgedeckt werden. Die 20-Prozent-Stufe des Tarifs Q entfällt bei Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes auf 70 Prozent, spä­testens jedoch mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Die Geschäftsstelle Bielefeld wird in die Geschäftsstellen Biele­feld (Niederlassung Hamburg) und Ostwestfalen (Niederlassung Köln) getrennt.

Die Beihilfeverordnungen der Länder Bremen und Hamburg werden an das GSG und die Beihilfevorschriften des Bundes angepasst.

 

April 1994

Der Notruf-Service und die Unfall-Medi-Card werden eingeführt. Der Notruf-Service ist bislang einem Teil der Versicherten als Test angeboten worden. Die Resonanz war so überzeugend, dass er jetzt zu einem festen Bestandteil des DKV-Angebotes wird. Er bietet bei Auslandsaufenthalten rund um die Uhr (auch sonn- und feiertags) dem Versicherungsschutz entsprechend Rat und Hilfe. Er wird von der Mercur Assistance betreut. Die Unfall-Medi-Card ist zeitlich der Medi-Card vorgeschaltet. Die Versicherten haben damit auch für die ersten 18 Versicherungsmonate eine Karte, die den Versiche­rungsschutz im Krankenhaus dokumentiert. Krankenhäuser können auf Basis der Unfall-Medi-Card immer dann direkt mit der DKV abrech­nen, wenn eine stationäre Behandlung wegen Unfallfolgen erforder­lich wird. Nach 18 Monaten wird die Unfall-Medi-Card durch eine Medi-Card ersetzt.

 

20.4.1994

Der Vorstandsvorsitzende Generaldirektor H. G. Timmer wird im Rah­men eines Festaktes im Hotel Hyatt Regency in Köln in den Ruhe­stand verabschiedet. Die Festrede hält der Aufsichtsratsvorsit­zende Dr. G. Rupprecht. Grußworte sprechen die Herren Baldur Wag­ner (Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit), Heinrich Frommknecht (stellvertr. Vorsitzender des PKV-Verbands) und H. Kliemann (Vorsitzender des Sprecherausschusses der leitenden Ange­stellten).

 

21.4.1994

Das Aufsichtsratsmitglied Direktor P. Kakies legt aus Altersgrün­den sein Mandat nieder. Nachfolger wird Generaldirektor i. R. H. G. Timmer. Direktor Dr. J. Boetius tritt zum gleichen Zeitpunkt die Nachfolge von H. G. Timmer als Vorsitzender des Vorstands an.

 

1.5.1994

Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit (ÖF) wird umstrukturiert. Wa­ren bisher alle Mitarbeiter unmittelbar dem Abteilungsleiter un­terstellt, werden jetzt zwei Gruppen Presse und Information (ÖFI) und PR-Maßnahmen (ÖFP) eingerichtet. Dem Abteilungsleiter unter­stellt bleiben eine Sekretärin, zwei Referenten für Sozialpolitik, eine Referentin für Gesundheitsprojekte und eine Mitarbeiterin für Administration. Die Funktion Werbung und Gestaltung und die mit den entsprechenden Aufgaben betrauten Mitarbeiter wechseln zur Ab­teilung Verkaufsunterstützung. Dort entsteht eine Gruppe Werbung/Gestaltung (VTUW), der die ehemaligen Mitarbeiter der Ab­teilung Öffentlichkeitsarbeit und drei Mitarbeiter der Abteilung Verkaufsunterstützung angehören.

 

2.5.1994

Eine neue Geschäftsverteilung des Vor­stands tritt in Kraft. Direk­tor Dr. J. Boetius leitet das Ressort 1 - Vorstandsvorsitz, das das Chefsekretariat (R1S) und die Abteilungen Öffentlichkeitsar­beit (ÖF), Un­ternehmensplanung (UP) und Revision (RV) umfasst. Direktor W. Schmieden lei­tet das Ressort 2 - Vertrieb. Es umfasst den Vertrieb und die Hauptabteilung Vertriebsservice (VT). Das Ressort 3 - Versicherungsbe­trieb (bisher: Versicherungsdienste) wird durch Direktor G. Dib­bern geleitet und umfasst die Hauptabteilungen Gruppenversicherung (GV), Leistung (LE) und Vertrag (VE), die Abteilungen Antrag (AN), Koordination Versi­cherungsbetrieb (bisher: -dienste) (KV) und Schreibdienst (SD) sowie die Ge­sellschaftsärzte (GA) und den Arbeitskreis Tarifpolitik und den Betrieb Berlin (BB). Direktor Dr. R. Delbos leitet das Ressort 4 - Personal und Recht, zu dem die Hauptabteilungen Personal (PS) und Zentrale Verwal­tung (ZV), die Abteilungen Recht (RE) und Betriebssicherheit (BS) sowie die Be­triebsärztin (BA) und das Fachgebiet Datenschutzbeauftragter (DSB) gehören. Das Ressort 5 - Finanzen und Ausland (bisher: Vermögen), dem Di­rektor H. Ufer vorsteht, umfasst die Abteilungen Bau (VGB), Grundstücks­verwaltung (VGG), Fi­nanzen (VGF), Ausland (AS), Rechnungswesen-Grundsatzfra­gen/Steuern, Kosten­rechnung/Sonderbuchhaltung (RWG) und Zentralbuchhal­tung (RWZ) sowie die Grup­pen Grunderwerb (VGI) und Grundsatzfragen (VGR). Direktor G. Ludwig leitet das Ressort 6 - Organisation und Mathematik (bisher: Interne Dienste). Hierzu zählen die Hauptabteilung Be­triebsorganisation (BO), der Bereich Elektronik (EL) und die Abteilung Ma­thematik (MA).

 

5.5.1994

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. Am 19.5.1994 werden K. Roth zum Vorsitzenden und Dele­gierten zum Gesamtbetriebsrat, P. Brei­denbach zum 1. stellver­tretenden Vorsit­zenden und E. Humm zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden und Delegierten zum Gesamtbetriebsrat gewählt. Frei­gestellte Be­triebsratsmitglieder werden E. Humm, K. Roth, P. Brei­denbach und Richard Ochsenschläger. Vertreter der gewerbli­chen Ar­beitnehmer im Gesamtbetriebsrat bleibt M. Sassenfeld. Der Gesamtbetriebsrat wählt am 13.6.1994 E. Humm (Hauptverwaltung) zur Vorsitzenden, H. Küpper (Duisburg) zum 1. stell­vertretenden Vorsitzenden und W. Büttner (Berlin) zum 2. stellvertretenden Vorsit­zenden. Zusätzlich zu Außen- und Innen­dienstausschuss richtet der Gesamtbetriebsrat einen Bildungsausschuss ein. Zeit­gleich mit der Betriebsratswahl findet auch die Wahl des Sprecher­ausschusses der leitenden Ange­stellten statt. In seiner konstitu­ierenden Sitzung am 30.5.1994 wählt dieser erneut H. Kliemann zu seinem Vorsitzenden.

 

23.5.1994

Die Bundesversammlung wählt Prof. Dr. Roman Herzog zum neuen Bun­despräsidenten. Er tritt am 1.7.1994 die Nachfolge von Dr. R. v. Weiz­säcker an.

 

25.5.1994

Der Vorstand beabsichtigt, die Verwaltung des gesamten fremdvermieteten Grundbesitzes im 1. Halbjahr 1995 auf die Allianz Grund­stücks AG (AGRAG) zu übertragen. Die AGRAG wurde Mitte der 1980er Jahre gegründet, um sämtliche Grundbesitzaktivitäten der inländi­schen Konzerngesellschaften der Allianz zu bündeln und hierdurch Syner­gieeffekte zu nutzen. Die DKV bildete seit ihrer Zugehörig­keit zum Allianz-Konzern mit ihrer eigenen Grundbesitzverwaltung die ein­zige Ausnahme. Die Mitarbeiter, die zur Übernahme der bei der AGRAG zusätzlich anfallenden Arbeiten erforderlich sind, wer­den von der DKV übernommen.

 

26.5.1994

Das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürf­tigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG) wird verkündet. Es ergänzt das Sozialgesetzbuch um ein Elftes Buch - Soziale Pflege­versicherung. In diesem wird bestimmt, dass alle, die in der GKV versichert sind, in den Schutz der sozialen Pflegeversicherung (SPV) einbezogen werden. Träger der SPV sind die Pflegekassen, de­ren Aufgaben von den Krankenkassen wahrgenommen werden. Wer gegen Krankheit bei einem PKV-Unternehmen versichert oder beihilfebe­rechtigt ist, muss bei diesen eine private Pflegepflichtversiche­rung (PPV) abschließen. Ableh­nungen oder Leistungsausschlüsse sind nicht möglich. Freiwillige Mitglie­der der GKV können zwischen der SPV und einer PPV wählen. Das Ge­setz tritt am 1.1.1995 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt beginnt die Beitragszahlung. Der Beitrag zur SPV beträgt zwischen dem 1.1.1995 und dem 30.6.1996 1 Prozent des Einkommens bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. In der Zeit ab dem 1.7.1996 1,7 Prozent. Familienangehörige sind unter bestimmten Voraus­setzungen beitragsfrei mitversichert. Bei Arbeit­nehmern trägt der Arbeitge­ber die Hälfte des Beitrags, wenn das jeweilige Bundesland einen gesetzlichen Feiertag abschafft. Die Beiträge zur PPV werden wie in der KKV kalkuliert. Eine Staffelung nach Geschlecht ist je­doch nicht zulässig. Die Beiträge dürfen den jeweiligen Höchstbei­trag der SPV nicht übersteigen, wenn die Ver­sicherten am 1.1.1995 be­reits bei einem PKV-Unternehmen kranken­versichert sind oder künf­tig über eine Vorversicherungszeit von mindestens fünf Jahren in der PPV oder PKV verfügen. Kinder sind unter be­stimmten Vorausset­zungen beitragsfrei mitversichert. Ar­beitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss, der auf den Betrag begrenzt ist, der als Arbeitgeberanteil bei Versiche­rungspflicht in der SPV zu zah­len wäre, höchstens jedoch auf die Hälfte des tatsächlich zu zah­lenden Beitrags. Auch hier gilt die Vorausset­zung, dass das jewei­lige Bundesland einen Feiertag ab­schafft. Die Leistungen bei häus­licher Pflege werden ab dem 1.4.1995, bei stationärer Pflege ab dem 1.7.1996 eingeführt. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftig­keit und danach, ob häus­liche, teil- oder vollsta­tionäre Pflege in Anspruch genommen wird. Die Leistungen der PPV müssen denen der SPV entsprechen. Dabei tritt an die Stelle der in der SPV vorgese­henen Sachleistungen eine der Höhe nach gleiche Ko­stenerstattung. Die Unternehmen, die die PPV anbieten, müssen sich am Ausgleich der Versicherungsrisi­ken beteiligen und dazu ein Aus­gleichssystem schaffen. In diesem System werden die Beiträge ohne die Verwal­tungskosten einheitlich ermittelt. Der Ausgleich unter­liegt der Aufsicht durch das BAV.

 

Juni 1994

Eine Neuauflage der bundesweiten Werbekampagne „Ich vertrau' der DKV ...“ wird gestartet. Im Printbereich werden die wichtigsten Zeitschriften und Supplements belegt. Im Radio werden ab September in den relevanten überregionalen Verkehrsfunksendern Spots gesen­det. Auch die Telefon-Hotline wird wieder eingesetzt. Die Daten von Interessenten werden umgehend an die zuständige Geschäfts­stelle weitergeleitet. Ergänzend zur neuen Kampagne erhalten die Betreuer im Au­ßendienst der Hauptberuflichen Organisation und der Nie­derlassung Gruppe einen stark erweiterten Kooperationsanzeigenka­talog. An den Kosten, die bei Veröffentlichung dieser Anzeigen an­fallen, beteiligt sich die DKV mit 50 Prozent.

Im Rahmen der Mediothek erscheint die Broschüre "Umweltschutz in der DKV", die sich primär an die Mitarbeiter richtet. Sie wird als Belage zu den DKV-Nachrichten und künftig an neue Mitarbeiter verteilt. Sie stellt auf Wunsch des Arbeitskreises "Umweltschutz-Angelegenheiten" einen Leitfaden für umweltgerechtes Verhalten dar.

 

14.6.1994

Generaldirektor i. R. H. G. Timmer legt anlässlich der Mitgliederver­sammlung des PKV-Verbands seine Ämter als stellvertretender Vor­sitzender und Mitglied des Hauptausschusses nieder. Direktor Dr. J. Boetius wird in den Hauptausschuss gewählt.

 

23.6.1994

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1993 fest und ernennt Direktor H. Ufer mit Wirkung zum 1.7.1994 zum or­dentlichen Vorstandsmitglied. Die Beitragseinnahmen beliefen sich auf 4.128.500.000 DM. Die Ver­sichertengemeinschaft zählt am 31.12.1993 2.613.460 Personen. Im Jahresdurchschnitt wurden 6.729 Mitarbeiter beschäftigt. Die Hauptversamm­lung entla­stet Vor­stand und Aufsichtsrat und ge­nehmigt die vorge­schlagene Ge­winnverwendung. Nachdem das Mitglied des Aufsichtsrates, H. H. Schlitzberger, sein Mandat niedergelegt hat, wählt sie Werner Maly (Siemens AG) zu seinem Nachfolger.

 

28.6.1994

Das BAV genehmigt Änderungen der AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, der privaten studentischen Kran­kenversicherung, der Krankentagegeldversicherung und der Pflege­krankenversicherung. Die AVB erhalten neue Bestimmungen zur Bei­tragsanpassung, zur Änderung der Bedingungen und - mit Ausnahme der AVB der Krankentagegeldversicherung - zum Wechsel in den zum 1.7.1994 einzuführenden Standardtarif. Diese Änderungen sind not­wendig, um sich den durch die 3. EG-Schadenversicherungsricht­linie ausgelösten Gesetzesänderungen anzupassen.

 

1.7.1994

Die zusätzliche Zuführung zur Alterungsrückstellung, die seit 1992 jährlich erfolgt, führt erstmals zu einer Beitragsermäßigung für ältere Versicherte (Altersgutschrift).

Der vom PKV-Verband unter maßgeblicher Beteiligung der DKV entwickelte Standardtarif (Tarif ST) wird eingeführt. Der Tarif ST rich­tet sich an Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, über eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren verfügen und sich nicht mehr in der finanziellen Lage sehen, ihren bisheri­gen Versicherungsschutz fortzuführen. Entwicklung und Einführung des Standardtarifes beruhen auf dem durch das GSG in den § 257 SGB V eingefügten Abs. 2a. In diesem Ab­satz wird bestimmt, dass ab dem 1.7.1994 der Arbeitgeberzuschuss nur noch dann gezahlt werden muss, wenn der Versicherer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zu diesen Voraussetzungen zählt das Ange­bot eines brancheneinheitli­chen Standardtarifs für ältere Versi­cherte, dessen Leistungen mit denen der GKV vergleichbar sind und dessen Beitrag den Höchstbei­trag der GKV nicht übersteigt.

Der Ta­rif ST sieht eine Erstattung der ärztlichen und zahnärztli­chen Leistungen zu 100 bzw. 80 Prozent (Zahnersatz) vor, sofern die Gebüh­ren das 1,7-fache für persönli­che, das 1,3-fache für medizi­nisch-technische und das 1,1-fache für Laborleistungen der GOÄ bzw. der GOZ nicht übersteigen. Werden diese Steigerungssätze überschrit­ten, wird die Erstattung auf 80 bzw. 60 Prozent (Zahnersatz) gekürzt, bis eine jährliche Selbstbeteiligung von 600 DM erreicht ist. Liegen die Gebühren jedoch über dem 2,3-fachen, 1,8-fachen bzw. 1,15-fachen Ge­bührensatz, werden diese Steigerungssätze für die Er­stattung zu­grunde gelegt. Die Aufwen­dungen für Arznei- und Ver­bandmittel, häusliche Behandlungspflege sowie Heil- und Hilfsmit­tel werden zu 80 Prozent erstattet. Sobald die oben genannte Selbstbeteiligung erreicht ist, erhöht sich auch hier die Erstattung auf 100 Prozent. Zahntechnische Ma­terial- und Laborkosten werden zu 60 Prozent ersetzt. Die Aufwendungen für allgemeine Kranken­hausleistungen sowie beleg­ärztliche Behand­lung werden zu 100 Prozent er­stattet. In den ersten 14 Tagen Kranken­hausaufenthalt innerhalb eines Jahres ist allerdings ein Eigenan­teil von 12 DM pro Tag vor­gesehen.

Der Bereich Elektronik (EL) wird in die Hauptabteilung Informati­onstechnik (IT) umgewandelt. Sie umfasst folgende Abteilungen: Un­terstützung der Anwendungsentwicklung (ITA), Systementwicklung Versicherungsfunktionen (ITV), Systementwicklung Stabsfunktionen (ITS), Datenerfassung (ITE), DV-Betrieb (ITD) und Systemtechnik (ITT).

In der Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft (ZVE) findet eine Strukturveränderung statt. Die bisherige Gruppe Einkauf III (ZVEW) wird in die Gruppe Einkauf II (ZVEV) integriert.

 

18.7.1994

In der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit (ÖF) wird ein Historisches Archiv aufgebaut.