1996 bis 1999

1.11.1996

Der Kompakttarif KGS wird eingeführt. Er richtet sich an Personen, die im deutschen Grenzgebiet zur Schweiz ihren ständigen Wohnsitz haben und in der Schweiz arbeiten, sowie deren Ehepartner und Kin­der. Die Leistungen entsprechen weitgehend denen der Tarifkombina­tion AM3, ZM2 und SM6.

Das Achte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Achtes SGB V-Änderungsgesetz - 8. SGB V-ÄndG) vom 28.10.1996 tritt in Kraft. Es ermöglicht GKV-Mitgliedern, bei Zahnfüllungen eine das ausreichende und zweckmäßige Maß überschreitende Versor­gung zu wählen, wobei sie allerdings die Mehrkosten selbst tragen müssen.

Das Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebs­räte-Gesetz - EBRG) vom 28.10.1996 tritt in Kraft. Es dient der Umsetzung der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22.9.1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates oder die Schaffung ei­nes Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgrup­pen. Es sieht vor, dass in diesen Unternehmen, zu denen auch die DKV gehört, zwischen einem von den Arbeitnehmern bzw. ihren Ver­tretern zu bildenden besonderen Verhandlungsgremium und der so genannten zentralen Leitung entweder ein Europäischer Betriebsrat oder ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vereinbart wird. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, wird ein Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes errichtet. In der DKV besteht eine solche Vereinbarung seit dem 16.9.1996.

 

6.11.1996

Das Bundesministerium der Finanzen erlässt die Verordnung über die versicherungsmathematische Bestätigung und den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars (AktuarV). Gesetzliche Grundlage für diese am 15.11.1996 in Kraft tretende Verordnung ist das VAG. Sie ist erstmals für nach dem 31.12.1994 beginnende Geschäftsjahre an­zuwenden.

 

8.11.1996

Das Bundesministerium der Finanzen erlässt die Verordnung zur Er­mittlung und Verteilung von Überzins und Überschuss in der Kranken­versicherung (Überschussverordnung - ÜbschV). Das VAG bildet die gesetzliche Grundlage. Sie tritt am 15.11.1996 in Kraft.

 

18.11.1996

Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz die Verordnung über die versiche­rungsmathematischen Methoden zur Prämienkalkulation und zur Be­rechnung der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversi­cherung (Kalkulationsverordnung - KalV). Die gesetzliche Grundlage für diese Verordnung bildet das VAG. Sie tritt am 27.11.1996 in Kraft.

 

19./25.11.1996

Aufsichtsrat und Hauptversammlung der DKV stimmen der vorgesehenen Übertragung der sich im Besitz der Allianz befindlichen DKV-Aktien auf die Münchener Rück zu. Die Zustimmung der Europäischen Kommission und des Bun­deskartellamtes zu diesem Vorhaben, das gleichzeitig dazu führt, dass die Allianz Mehrheitsaktio­närin der Vereinten Krankenversicherung AG wird, liegt bereits seit dem 11.11.1996 vor. Nach der Aktien­übertragung werden sich die DKV-Aktien zu 61 Prozent auf die Münchener Rück und zu 39 Prozent auf die Hamburg-Mannheimer verteilen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. G. Rupprecht (Allianz) und das Auf­sichtsratsmitglied H. Cramer (Allianz) legen ihre Mandate zum 25.11.1996 nieder. Zu ihren Nachfolgern werden Dr. Hans-Jürgen Schinzler, Vorsitzender des Vorstands der Münchener Rück, und Dr. Heiner Hasford, Mitglied des Vorstands der Münchener Rück, gewählt. Dr. H.-J. Schinzler wird auch neuer Aufsichtsratsvorsitzender.

 

21.11.1996

In der Hauptverwaltung wird eine neue Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Sie wählt in ihrer konstitu­ierenden Sitzung am 26.11.1996 Thorsten Küpper zum Vorsitzenden und Delegierten zur Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung, Guido Schlömer zum stellvertretenden Vorsitzenden und Melanie Kuntze-Jacobsen zur Schriftführerin. Gleichzeitig wird festgelegt, dass das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden am 26.11.1997 von Sascha Hartmann übernommen wird.

 

2.12.1996

Die Anwendungen, die über den Großrechner laufen, stehen nun von Montag bis Freitag zwischen 6.30 Uhr und 19.00 Uhr zur Verfügung. Bisher nur bis zum Ende der Betriebszeit um 17.15 Uhr.

 

11.12.1996

Die Gesamtverantwortung für das Auslandsgeschäft liegt nach wie vor bei Vorstandsmitglied Direktor H. Ufer. Die anderen Vorstands­mitglieder sollen allerdings zukünftig stärker in das Auslandsge­schäft einbezogen werden. Es werden deshalb die folgenden „Patenschaften“ vereinbart: Dr. J. Boetius: Großbritannien, Dr. R. Delbos: Mittel- und Osteuropa, G. Dibbern: Mittelmeerraum, R. Für­haupter: Skandinavien und W. Schmieden: Österreich und Schweiz.

 

17.12.1996

Das Bundesministerium des Innern erlässt eine Allgemeine Verwal­tungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften. Mit ihr werden Regelungen des Beitragsentlastungsgesetzes und des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes in die Beihilfevorschriften übernommen. Sie treten überwiegend zum 1.1.1997 in Kraft. Nur zwei die Bei­hilfefähigkeit von Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit betref­fende Vorschriften gelten rückwirkend seit dem 1.7.1996.

 

19.12.1996

Nach dem GSG sollten vom 1.1.1997 an Sozialhilfeempfänger kranken­versicherungspflichtig sein bzw. werden. Die näheren Einzelheiten sollten in einem Ausführungsgesetz geregelt werden. Das Bundesge­sundheitsministerium teilt den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit, dass mit diesem Gesetz in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sei.

 

1.1.1997

Das Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Kran­kenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz - BeitrEntlG) vom 1.11.1996 tritt in Kraft. Es vermindert die Beitragssätze der GKV-Träger um 0,4 Prozentpunkte und verbietet vom Risikostrukturausgleich unabhängige Beitragssatzanhebungen bis zum 31.12.1996, die am 10.5.1996 noch nicht genehmigt waren. Die Gesundheitsförderungs­maßnahmen werden gestrichen. Schutzimpfungen können als Satzungs­leistungen vorgesehen werden. Kuren werden auf in der Regel drei Wochen mit wenigstens vierjährigen Zwischenräumen begrenzt. Die Zuzahlungen für Kuren werden von 12 auf 25 bzw. von 9 auf 20 DM erhöht. Implantologische Leistungen sowie funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen werden von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen. Auch Zuschüsse dürfen nicht mehr gewährt werden. Nach dem 31.12.1978 geborene GKV-Mitglieder erhalten Leistungen für Zahnersatz nur noch dann, wenn er wegen eines Unfalls oder ei­ner schweren Erkrankung notwendig wird. Die Zuzahlung zu Arznei­mitteln wird von 3, 5 und 7 DM auf 4, 6 und 8 DM erhöht. Der Zu­schuss für Brillengestelle von 20 DM entfällt. Das Krankengeld wird von 80 Prozent auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens (maximal 70 Prozent der Beitrags­bemessungsgrenze) und von 100 Prozent auf 90 Prozent des Nettoeinkommens ge­senkt.

Die Ergänzungstarife AMZ und ZEV werden eingeführt. Die DKV rea­giert mit diesen beiden Tarifen auf das Beitragsentlastungsgesetz. Der in der Branche einzigartige Tarif AMZ sieht eine Beteiligung an den Zuzahlungen von 80 Prozent, maximal 500 DM pro Jahr vor. Diese Beträge erhöhen sich auf 90 Prozent und 600 DM, wenn die Kostenbelege eines Jahres gesammelt eingereicht werden. Die ZahnErgänzungsVersicherung (ZEV) richtet sich an alle nach dem 31.12.1978 Gebore­nen. Er sieht eine Beteiligung an den Kosten für Zahnersatz von 60 Prozent vor. Die vergleichbaren Tarife der meisten Wettbewerber bieten nur 50 Prozent. Eine Besonderheit des DKV-Tarifs ist auch die Beteili­gung an den Aufwendungen für implantologische Leistungen, wenn an­dere Behandlungsmöglichkeiten nicht in Frage kommen.

Personen, die ihr 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in ei­ner Schul- oder Berufsausbildung befinden oder studieren, können für die Ergänzungstarife AM9, SM9 und SD9 anstelle der Erwachsenenbei­träge einen Beitrag ohne den Anteil zum Aufbau einer Alterungs­rückstellung (Risikobeitrag) vereinbaren. Diese Vereinba­rung endet spätestens mit dem Ablauf des Monats, in dem die Aus­bildung oder das Studium länger als sechs Monate unterbrochen oder das 29. Le­bensjahr vollendet wird.

Aus den Tarifen AM7 und AM8 erstattet die DKV bei Zahnkronen und Zahnersatz 40 bzw. 33 1/3 Prozent des Betrags, der der Beteiligung der GKV an den Kosten vertragszahnärztlicher Versorgung entspricht. Da die nach dem 31.12.1978 geborenen GKV-Versicherten seit dem 1.1.1997 für Zahnkronen und Zahnersatz nur noch im Ausnahmefall Anspruch auf vertragszahnärztliche Versorgung haben, geht das bis­herige Leistungsversprechen ins Leere. In die Tarife AM7 und AM8 wird daher ein Leistungsversprechen aufgenommen, das so gefasst ist, dass eine Vorleistung der GKV nicht mehr erforderlich ist. Gleichzeitig werden in beiden Tarifen die Leistungen bei Aus­landsaufenthalt geändert. Die Leistungen Röntgendiagnostik und Operationen werden nicht mehr extra aufgeführt. Der Begriff Mehrkosten einer ärztlich angeordneten Rückführung aus dem Aus­land wird definiert.

Die Tarifteile der AVB der Tarife BET und BAT werden geändert. Ne­ben einigen redaktionellen Änderungen werden die Tarife an die neuen Bundesbeihilfevorschriften angepasst. Da Aufwendungen für Brillenfassungen nicht mehr beihilfefähig sind, wird ein Lei­stungsversprechen eingeführt, das unabhängig vom Bestehen eines Beihilfeanspruchs ist.

Die Krankentagegeldtarife TLA und TLB werden eingeführt. Mit ihnen können Arbeitnehmer Einkommenseinbußen absichern, deren Entgelt­fortzahlung im Krankheitsfall gekürzt wurde. Der Tarif TLA richtet sich an Arbeitnehmer, die weder im öffentlichen Dienst noch bei einem Verkehrsbetrieb bzw. Bahn oder Post und nicht in einem Berg­baubetrieb bzw. im Baugewerbe tätig sind. Der Tarif TLB ist für Arbeitnehmer bei Banken und Versicherungen vorgesehen. Versicher­bar sind maximal 20 Prozent des durchschnittlichen, auf den Tag umge­rechneten Nettoentgelts. Als Leistungsbeginn können der 4. oder der 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden.

Aus den Organisationsbüros in Cottbus (seit circa September 1990), Gera (seit 1.6.1992) und Halle (seit 1.4.1991) werden Geschäftsstellen.

Im Betrieb Berlin wird eine neue Abteilung gegründet. Die neue Abteilung Antrag und Kundenbetreuung Allianz/DV (BBA) ist für alle Verträge zuständig, die von Mitarbeitern der Allianz oder der Deutschen Versicherungs-AG (DV) vermittelt wurden.

Das Fachgebiet Leistung Pflegeversicherung (LP) wird Abteilung. Diese ist weiterhin direkt dem Ressortchef unterstellt. Die Orga­nisationseinheit Sonderaufgaben Versicherungsbetrieb (SV) ent­fällt.

In der Abteilung BO-Querschnittsaufgaben werden die Gruppen Spezialanwendungen (BOQS) und Rechnungswesen (BOQR) zur Gruppe Un­terstützung Stabsfunktionen (BOQS) zusammengefasst.

Die Versicherungen im Rahmen der betrieblichen Alters- und Hinter­bliebenenversorgung werden nicht mehr über die Allianz, sondern über die Hamburg-Mannheimer vereinbart.

 

9.1.1997

Der Vorstand beschließt, dass künftig alle Vorstandsvorlagen den Punkt Kommunikationskonzept enthalten sollen. Damit soll sicher­gestellt werden, dass einer offenen, frühzeitigen und durchdachten Information und Kommunikation in der DKV ein sehr hoher Stellen­wert eingeräumt wird. Die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und die Arbeitsgruppe Kommunikationsmanagement (AGKM) bieten ihre Un­terstützung an.

 

1.2.1997

In der Abteilung Allgemeine Dienste (ZVA) wird eine neue Gruppe Eingangspost Post IV (ZVAG) eingerichtet. Die Mitarbeiter des mit dem Scannen der Eingangspost beauftragten Unternehmens erhal­ten die Postadresse ZVAS.

 

1.3.1997

Der Tarif UNI wird eingeführt. Er löst den Tarif ALV der BA-Tarife ab und bietet auch Studenten ohne Beihilfeanspruch sowie ihren unter­haltsberechtigten Ehepartnern und Kindern eine leistungsstarke Al­ternative zu den Tarifen PSKV/PSKV Spezial.

Die Abteilung Schreibdienst (SD) wird aufgelöst. Die Gruppen SDA (Korrespondenz für alle Abteilungen) und SDC (Textbe- und -verar­beitung) werden zu einer Gruppe zusammengelegt. Diese wird in die Abteilung Leistung Sonderdienste/Neue Bundesländer (LEY) mit der Bezeichnung LEYD (Schreibdienst) integriert. Die bisherige Gruppe SDB (Sekretärinnen zur besonderen Verwendung) wird in die Abteilung Personalorganisa­tion (PSO) integriert und erhält die Bezeichnung PSOZ.

Die Gruppe Indizieren II (ZVAK) wird gebildet.

 

7.3.1997

Die Hessische Beihilfenverordnung (HBeiVO) wird geändert. Diese Änderungen treten weitgehend zum 1.12.1996 in Kraft und beziehen sich unter anderem auf die stationäre, die psychotherapeutische und die zahnärztliche Behandlung. Das Prinzip der familiengebun­denen Beihilfesätze wird nach wie vor beibehalten.

 

1.4.1997

Im Rahmen eines Testes bietet die DKV etwa 7.500 Krankheitskosten­vollversicherten in Köln ein Beratungs- und Servicetelefon. Zum Ortstarif (0180er Telefonnummer) können sich die Kunden montags bis freitags zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr über Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie über medizinische Einrichtungen und Experten informieren.

In den Tarifteil der AVB der Beamtenanwärtertarife BA, BAN sowie des Ergänzungstarifs BAT werden Leistungen aufgenommen, die die DKV zwar bisher schon tariflich oder außervertraglich erbracht hat, aber nicht ausdrücklich genannt wurden.

 

7.5.1997

Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 1996 fest. Im Jahr 1996 wurden 5.083.183.402 DM an Beitragseinnahmen erzielt. Die Zahl der Versicherten liegt bei 2.677.244 Personen. Für diese arbeiten 6.439 Mitarbeiter. Die Hauptversamm­lung entla­stet Vor­stand und Aufsichtsrat und ge­nehmigt die vorge­schlagene Ge­winnverwendung. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. H. Hasford (Münchener Rück) legt sein Mandat nieder. Nachfolger wird Dr. Hans Michael Gaul, Mit­glied des Vorstands der VEBA Aktiengesellschaft.

 

9.5.1997

Alle DKVer werden aufgefordert, Vorschläge für ein verändertes Be­triebliches Vorschlagswesen zu machen. Einsendeschluss ist der 16.6.1997.

 

13.5.1997

Das erste Europa-Forum der DKV konstituiert sich. Mitglieder sind G. Bayerle (DKV - GS Augsburg), E. Humm und K. Roth (DKV - Hauptverwaltung), Stephane van Overstraeten (dkv International), Adri Dey (Rijnmond N.V.) und Bert Knoppe (NVS Verzekeringen). Zur Sprecherin wird E. Humm und zum stellvertretenden Sprecher wird B. Knoppe gewählt. Die DKV Luxembourg S.A. ist nicht vertreten, da sie weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

22.5.1997

Die Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG wird in eine Holding mit der Firma Hamburg-Mannheimer AG rückwirkend zum 1.1.1997 um­gewandelt. Sie überträgt das Lebensversicherungsgeschäft auf eine 100-prozentige Tochter, die den Namen Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG fort­führt. Das Aktienkapital der Holding befindet sich zu 80 Prozent in Händen der Münchener Rück und zu 20 Prozent bei der Allianz.

 

4.6.1997

Die DKV gründet eine neue Tochtergesellschaft unter der Firma DKV Gesundheits Service GmbH. Gegenstand dieses Unternehmens ist die Entwicklung, der Aufbau und die Umsetzung von modernen Steuerungs- und Versorgungskonzepten aller Art im Sozial- und Gesundheitswesen durch die Einführung innovativer Dienstleistungen und Produkte, den Einsatz von Qualitäts- und Kostensteuerungsinstrumenten ein­schließlich effizienter Versorgungsstrukturen im Gesundheitsbe­reich, die Erforschung und Auswertung von Diagnose-, Therapie- und Gesundheitsdaten sowie die Beratung der Patienten, der Ärzte- und Apothekerschaft, der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und al­ler übrigen Partner im Gesundheitswesen. So steht es im Gesell­schaftsvertrag vom 3.3.1997. Geschäftsführer sind die beiden Vor­standsmitglieder Direktor Dr. R. Delbos und Direktor H. Ufer. Das Stammkapital beträgt 100.000 DM. Die Gründung dieser Gesellschaft erfolgt vorsorglich, um unter ihrem Dach künftige DKV-Aktivitäten rund um das Thema Managed Care zu bündeln.

 

1.6.1997

Der Beihilfeergänzungstarif Y (Young People) wird mit den Tarif­stufen Y80, Y70 und Y50 eingeführt. Er ist für nach dem 31.12.1978 geborene Beihilfeberechtigte gedacht, die analog den Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1.1.1997 grundsätz­lich keine Leistungen mehr für Zahnersatz erhalten. Betroffen von diesen Einschränkungen sind die Beihilfeberechtigten, für die die Beihilfevorschriften des Bundes sowie der Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sach­sen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gelten. Die Leistun­gen des Tarifs Y entsprechen weitgehend denen des Tarifs ZEV. Die Kostenerstattung ist allerdings nicht auf die Regelhöchstsätze der Gebührenordnungen begrenzt.

 

1.7.1997

Das Erste Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenver­antwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (1. GKV-Neuord­nungsgesetz - 1. NOG) und das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Kran­kenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz - 2. GKV-NOG) vom 23.6.1997 treten mit dem überwiegenden Teil ihrer Bestimmungen in Kraft. Das 1. NOG regelt unter anderem, dass eine Erhöhung oder Senkung der Beitragssätze automatisch zu einer Erhöhung oder Sen­kung der Zuzahlungen führt. Diese Regelung gilt erstmals für Beitragssatzveränderungen, die nach dem 11.3.1997 (2. GKV-NOG) wirk­sam werden. Außerdem wird für den Fall einer Bei­tragssatzerhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht der Versi­cherten eingeführt. Das 2. GKV-NOG hebt die bestehenden Zuzahlun­gen um 5 Mark bzw. 5 Prozentpunkte an und senkt die Zuschüsse zum Zahnersatz um 5 Pro­zentpunkte. Mit Wirkung vom 1.7.1999 werden die Zuzahlungen alle zwei Jahre jeweils zum 1. Juli an die Einkommensentwicklung angepasst. Die prozentualen Zuschüsse zum Zahnersatz werden ab dem 1.1.1998 durch betraglich festgelegte Zuschüsse ersetzt. Die Kas­senpatienten erhalten dann von ihrem Zahnarzt für Zahnersatz eine Rechnung aufgrund der GOZ (der Steigerungssatz ist bis zum 31.12.1999 auf das 1,7-fache begrenzt) und bekommen abhängig von der durchgeführten Behandlung und dem Gebisszustand einen Festzu­schuss. Darüber hinaus erhalten nun auch die Pflichtversicherten die Möglichkeit, Kostenerstattung anstelle der Sachleistung zu wählen. Zusätzlich werden Gestaltungsleistungen eingeführt, die es den Krankenkassen ermöglichen, Selbstbehalte, Beitragsrückzahlun­gen, erhöhte Zuzah­lungen und erweiterte Leistungen in ihrer Sat­zung aufzunehmen. Die Krankenkassen bekommen des Weiteren das Recht, Modellvorhaben durchzuführen oder mit den Verbänden der Leistungserbringer zu vereinbaren. Dem PKV-Verband wird ein Klage­recht gegen unangemes­sen hohe Entgelte für nichtärztliche Wahllei­stungen eingeräumt. Erstmals für den Pflegesatzzeitraum 1998 ver­einbaren die Spitzenverbände der Krankenkassen und der PKV-Verband gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die Fallpauschalen und Sonderentgelte und deren Weiterentwicklung. Zur Finanzierung der Instandhaltungskosten der Krankenhäuser wird in den Jahren 1997 bis 1999 ein Zuschlag zu den Fallpauschalen und Sonderentgelten von 1,1 Prozent berechnet. Die Mitglieder der GKV tragen diesen Zuschlag über einen zusätzlichen Beitrag von 20 DM in den drei genannten Jahren.

Der seit der Einführung im Juli 1981 unveränderte Jahresbeitrag für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AS7 steigt von 14 DM auf 17 DM.

Ein Tarifvertrag zur Altersteilzeit für Innendienstmitarbeiter tritt in Kraft und löst den zum 31.12.1997 auslaufenden Vorruhe­stands-Tarifvertrag ab. Altersteilzeit kann unter bestimmten Vor­aussetzungen für zwischen 24 und 60 Monaten vereinbart werden. In der ersten Hälfte dieses Zeitraums wird Vollzeit gearbeitet und in der zweiten Hälfte wird man von der Arbeit freigestellt. Das Ge­halt wird entsprechend angepasst, beträgt aber mindestens 75 Prozent der bisherigen Nettobezüge. Die betrieblichen Sozialleistungen bleiben in der DKV uneingeschränkt erhalten.

 

3.7.1997

Die Vorstände der VICTORIA Holding AG (VICTORIA), der Hamburg-Mannheimer, der D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (D.A.S.) und der DKV geben bekannt, dass sich ihre Un­ternehmen als gleichberechtigte Partner unter einem gemeinsamen Dach zusammenschließen wollen. Dieses gemeinsame Dach soll die ERGO Versicherungsgruppe AG (ERGO) bilden. ERGO wird jeweils Marktführer in der Kranken- und in der Rechtsschutzversicherung sowie die Nr. 2 in der Lebens- und Unfallversicherung sein. Sie wird hinter der Allianz den Platz 2 auf dem deutschen Erstversiche­rungsmarkt belegen. Die Vorstände erhoffen sich von diesem Zusam­menschluss eine wesentlich verbesserte Wettbewerbsposition für alle beteiligten Unternehmen, die weiterhin unter ihren eingeführten Namen und mit ihren Vertriebsorganisationen am Markt auftreten sollen.

 

7.7.1997

Das Selbstlern- und Internet-Centrum (SIC) wird in der Hauptver­waltung eröffnet. Es ist organisatorisch der Bibliothek (PSBB) an­gegliedert.

 

15.7.1997

Die 13. Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (BVO RP) tritt in Kraft. Sie sieht unter anderem die Übernahme der personengebundenen Beihilfebemessungs­sätze des Bundes ab dem 1.1.1998 vor, dehnt die 100-Prozent-Grenze auf Leistungen der Pflegeversicherung aus, erhöht den Abzugsbetrag für die Behandlung im Zweibettzimmer von 10 DM auf 24 DM und führt eine Selbstbeteiligung für Arznei- und Verbandmittel von 120 DM ein.

 

28.7.1997

Auf einer Pressekonferenz geben die Stadt Köln, der Stadtsportbund und die DKV bekannt, dass sie gemeinsam das Aktionsprogramm „Köln bewegt sich“ ins Leben gerufen haben. Ziel dieses Programms ist es, die Angebote der Stadt Köln im Bereich Sport und Freizeit den Bürgern über eine Service-Telefonnummer und das Internet besser bekannt zu machen. Die Beteiligung der DKV an dieser Zusammenarbeit ist unter anderem darin begründet, dass sie ihren Sitz in Köln hat und zu den zehn größten Arbeitgebern der Stadt gehört.

 

30.7.1997

Die Hauptversammlung ändert die Satzung der DKV. Die Änderungen werden am 12.8.1997 vom BAV genehmigt. Es wird bestimmt, dass der Aufsichtsrat bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 1997 beschließt, aus 16 Mitgliedern besteht. Danach besteht er aus 12 Mitgliedern. Außer­dem werden Änderungen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Aufsichtsrates und der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder vorgenommen.

 

1.8.1997

Der Tarifteil der AVB des Tarifs BSK wird geändert. Bisher beruhte dieser überwiegend auf den Vorgaben des PKV-Verbands, nun wird er den anderen Tarifen der DKV angepasst. Dies führt zu einigen redak­tionellen und sprachlichen Änderungen, aber auch zu Leistungser­gänzungen. Darüber hinaus wird die Vereinbarung zur Beitragsentla­stung (V) integriert und liegen dem Tarif als Bedingungsteil der AVB nicht mehr die AVB für die Krankheitskostenversicherung für die neuen Bundesländer und den Ostteil Berlins, sondern die AVB für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung zu­grunde.

Die DKV verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht beim Tarif ZEV.

 

4.8.1997

Der Vorstand beschließt, drei Mitarbeiter nach China zu entsenden, um die Ping An Insurance beim Aufbau des Krankenversicherungsgeschäftes in China zu unterstützen.

 

5.8.1997

Die designierten Mitglieder des Vorstands der ERGO kommen zu ei­ner ersten Sitzung zusammen. Weitere sollen einmal pro Monat fol­gen. Es wird eine Strukturkommission eingesetzt, die aus den Vor­sitzenden der Vorstände der VICTORIA, der Hamburg-Mannheimer und der DKV besteht. Unterhalb dieser Kommission werden 24 Arbeitskreise eingerichtet, die sich mit den Themen befassen, die im Vorfeld der Gründung zu klären sind. Besetzt sind diese mit Vorstandsmitgliedern und Mit­arbeitern der ersten Führungsebene der vier beteiligten Unterneh­men. Die DKV ist in 20 der 24 Arbeitskreise vertreten. Acht Ar­beitskreise werden von Vorstandsmitgliedern der DKV geleitet.

 

19.8.1997

Der Vorstand beauftragt das Ressort Organisation und Mathematik, das Thema Telearbeit offensiv voranzutreiben. Für Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub sollen möglichst kurzfristig die technischen Vor­aussetzungen für ein Arbeiten von zu Hause aus geschaffen werden.

 

September/Oktober 1997

Im Hauptgebäude der Hauptverwaltung wird mit umfangreichen Sanie­rungsmaßnahmen begonnen. Die Fensterscheiben werden ausgetauscht, ein neuer Teppichboden wird verlegt, und neue Leuchten werden an­gebracht.

 

1.10.1997

Die im Rahmen der Wahltarife 58 eingeführten Krankentagegeldtarife TZ1, TZ2 und TZ3 werden durch die Tarife TB, TC oder TU ersetzt, sofern damit eine Beitragssenkung für die einzelnen Verträge ver­bunden ist.

Der am 1.1.1995 aus der Tarifkombination BSN plus BEN hervorgegan­gene Kompakttarif BSK wird nun auch im Rahmen der Gruppenversiche­rung angeboten.

 

6.10.1997

Die Hauptversammlung der Hamburg-Mannheimer beschließt, die Hamburg-Mannheimer in ERGO Versiche­rungsgruppe AG umzubenennen. Parallel haben die Münchener Rück und die Allianz ihre Anteile an der DKV und an der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG fast vollständig auf die Hamburg-Mannheimer übertragen. Beide Maßnahmen sind deshalb notwendig, weil ERGO im Wege der Verschmelzung von Hamburg-Mannheimer und VICTORIA entstehen soll. Diese Verschmelzung wird Gegenstand einer außerordentlichen Hauptver­sammlung der VICTORIA am 1.12.1997 sein. Das Verhältnis der Werte der Unternehmensgruppen VICTORIA/D.A.S. und Hamburg-Mannheimer/DKV wird zu diesem Stichtag 43,7 Prozent zu 56,3 Prozent betragen. So wurde es von zwei unabhän­gigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in einem Bewertungsgutach­ten ermittelt und von einem gerichtlich bestellten Verschmelzungs­prüfer bestätigt.

 

7.10.1997

Das Bundesministerium für Gesundheit erlässt die Dritte Verordnung zur Änderung der Hebammenhilfe-Gebührenordnung. Durch sie werden die Gebühren für Leistungen freiberuflich tätiger Hebammen neu festgesetzt. Es werden Gebührenverzeichnisse für die Zeit vom 1.10.1997 bis zum 30.6.1998, vom 1.7.1998 bis zum 30.6.1999 und ab dem 1.7.1999 eingeführt.

 

27.10.1997

Die DKV schließt mit der Stadt Frechen einen Rückversicherungsvertrag für die stationäre Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab; er tritt am 1.1.1998 in Kraft.

Die Stadt Kamen hatte den Anstoß zu dieser neuen Versicherung gegeben, um die Ausgabenrisiken des Sozialamtes abzusichern. Der Vertrag sieht vor, dass die DKV das finanzielle Risiko bei einem stationären Aufenthalt der Asylbewerber der Kommune übernimmt. Dafür zahlen die Städte einen monatlichen Beitrag von 87,25 DM pro Person, bei mehr als 10.000 Asylbewerbern 77,66 DM. Die DKV kommt für sämtliche Kosten für Leistungen gemäß § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes auf, wenn diese die monatlichen Beiträge übersteigen.

 

3.11.1997

Die DKV führt das Praxis-Entwicklungs-Programm (PEP) ein. Es bietet Mitarbeitern der Geschäftsabteilungen und der Geschäfts­stellen die Möglichkeit, sich durch den Einsatz in verschiedenen Funktionsbereichen fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Es stellt vor allem für Versicherungskaufleute eine Alternative zu dem bereits 1987 eingeführten Traineeprogramm dar, das sich ins­besondere an Hochschulabsolventen richtet.

 

6.11.1997

Zwischen der WIKING Kranken- und Reederfürsorge-Versicherung für Küstenschiffer V.V.a.G. (WIKING) und der DKV wird ein Bestands­übertragungsvertrag geschlossen. Dieser regelt, dass die bei der WIKING bestehenden Krankenversicherungsverträge ab dem 1.1.1998 von der DKV nach den Tarifen BS1 oder SD9 fortgeführt werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung der WIKING wird dieser Be­standsübertragung am 19.12.1997 zustimmen und die Verschmelzung mit der TRAMPFAHRT Betriebs-Risiko-Versicherung für Seefracht­schiffe a.G. beschließen.

 

20.11.1997

Der "Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer" nimmt seine Arbeit auf. Er wird bis Ende 2005 insgesamt 18-mal tagen. In dem Gremium versuchen Bundesärztekammer, PKV-Verband, Beihilfe und Bundesministerium für Gesundheit, gemeinsame Stellungnahmen zu grundsätzlichen Auslegungsfragen der GOÄ zu erarbeiten. Wegen der arbeitsintensiven Entwicklung von Konzepten für eine neue GOÄ wird die Tätigkeit des Gremiums ab Ende 2005 ruhen.

 

1./2.12.1997

Sowohl die außerordentliche Hauptversammlung der VICTORIA (1.12.97) als auch die außerordentliche Hauptversammlung der Hamburg-Mannheimer (ERGO) (2.12.97) stimmen der Verschmelzung der VICTORIA auf die Hamburg-Mannheimer (ERGO) zu. Der Fusionsbeschluss stellt gleichzeitig den Startschuss für eine Anzeigenkampagne dar, mit der der Zusammenschluss zur ERGO einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden soll. Zwi­schen dem 3. und 15.12.1997 werden in allen überregionalen Tages­zeitungen und in den Regionalzeitungen in Hamburg, Düsseldorf, Berlin, Köln und München ganzseitige, farbige Anzeigen geschaltet. Dabei soll sich das ERGO-Image aus den Images der vier eigenstän­digen und gleichberechtigten Partnergesellschaften aufbauen - des­halb finden sich in allen Anzeigen alle vier Unternehmen wieder.

 

Dezember 1997

Die DKV beschließt mit dem norwegischen Versicherungsunternehmen Storebrand die Gründung einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft mit dem Namen Storebrand Helseforsikring AS mit Sitz in Oslo und bewirbt sich offiziell beim zuständigen Aufsichtsamt in Norwegen um die Zulassung zum Geschäftsbetrieb. Die DKV und Storebrand werden jeweils zu 50 Prozent an der neuen Gesellschaft beteiligt sein. Neben privaten Krankenversicherungen soll das Unternehmen auch Assistance-Leistungen anbieten. Die Gesellschaft soll im Herbst 1998 ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

 

9.12.1997

Die DKV stellt ihrem Außendienst eine CD-ROM zur Verfügung, die alle für seine Arbeit wichtigen Formulare und Druckstücke auf dem aktuellen Stand enthält (Formular-CD).

 

13.12.1997

Das 1. Petersberger Gespräch findet auf Initiative der DKV im Gä­stehaus Petersberg in Königswinter statt. Thema dieses Kongresses, zu dem der Leiter der Abteilung Gesellschaftsärzte eingeladen hat, ist Arteriosklerose und Herzinfarkt - Cholesterin: Ursache oder Epiphänomen.

 

19.12.1997

Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Be­triebsvereinbarung über die Fernsehanlage im Zugangsbereich der Hauptverwaltung und das aufgezeichnete Bildmaterial. Sie tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und bestimmt, dass die Fernsehan­lage der Eigentumssicherung und der Zugangskontrolle dient. Die Auswertung des Bildmaterials erfolgt durch den Leiter der Abtei­lung Betriebssicherheit oder seinen Stellvertreter. Ergeben sich dabei Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen werden der Be­triebsrat der Hauptverwaltung und die Hauptabteilung Personal hinzugezogen.

 

1.1.1998

Die DKV führt im Rahmen der Gruppenversicherung den Kompakttarif KFB ein. Er richtet sich an Freiberufler - auch wenn sie ihre Tä­tigkeit in einem Angestelltenverhältnis ausüben - und deren Fami­lienangehörige. Der Tarif bietet Leistungen für die ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung auf der Basis der M-Tarife zu einem besonders günstigen Beitrag. Er sieht eine Selbstbeteiligung von 1.500 DM pro Kalenderjahr an den Leistungen für ambulante und zahnärztliche Behandlung vor.

Der Tarifteil der AVB der H-Tarife wird geändert. Neben einigen redaktionellen Änderungen werden auch zwei materielle Ergänzungen vorgenommen, die den Versicherungsschutz ohne zusätzlichen Beitrag verbessern. Brillenfassungen sind bis zu 200 DM erstattungsfähig, Mehrkosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland sowie die Aufwendungen für die Überführung aus dem Ausland oder die Beisetzung im Ausland werden übernommen.

Die Ressorts Vertrieb und Versicherungsbetrieb erhalten eine neue Struktur.

Das Ressort Vertrieb umfasst nun vier (regionale) Nieder­lassungen (Nord (NL01), West (NL02), Ost (NL03) und Süd (NL04)), die sich in Filialdirektionen unterteilen und die Hauptberufliche Organisation der DKV bilden, eine Niederlassung Neue Geschäftsfel­der, drei Di­rektionen (Firmen/Makler (DK06), Kooperationsgesell­schaften (DK07) und Verbände (DK08)), die ebenfalls mehrere Fili­aldirektionen um­fassen, die Hauptabteilung Vertriebsorganisation (VO) und die Ab­teilung Marketing (MK), die aus der bisherigen Hauptabteilung Ver­triebsservice (VT) hervorgehen. Zur Hauptabtei­lung Vertriebsorga­nisation (VO) gehören die Abteilungen Bildung Außendienst (VOB), Vertriebsinformation/-koordination (VOK) und Personal Außendienst (VOP), die aus der Abteilung Personalverwal­tung (PSV) die Gruppe Personalverwaltung Außendienst (bisher: PSVA, jetzt: VOPP) über­nimmt, sowie vier Leiter des Innendienstes (LdI) für die Regionen Nord (VON), West (VOW), Ost (VOO) und Süd (VOS). Diese LdIs führen die Leiter der Geschäftsstellen, die Buchhaltungen, die EDV-Be­treuer und die Ausbildungsbeauftragten. Im Innenverhältnis wird zwischen Geschäftsstellen und F-Geschäfts­stellen, die zusätzliche Verwaltungstätigkeiten übernehmen, unter­schieden, wobei die Leiter der Geschäftsstellen jeweils einem Lei­ter einer F-Geschäftsstelle unterstellt sind. Gegenüber den Kunden soll diese Unterscheidung nicht erkennbar sein. Mit der neuen Vertriebsstruktur werden acht neue Geschäftsstellen eingerichtet: im Gebiet der Niederlassung Nord in Braunschweig, Lübeck, Neubrandenburg und Rostock, im Gebiet der Niederlassung West in Aachen und Koblenz sowie im Gebiet der Niederlassung Ost in Potsdam und Suhl. Zusätzlich wird in Kiel eine Filialdirektion eingerichtet.

Die Abteilung Mar­keting (MK) besteht aus den Gruppen der bishe­rigen Abteilung Verkaufsunterstützung und Werbung (VTU), dem Stab der bisherigen Hauptabteilung Vertriebsservice als Gruppe Ange­botswesen (MKA), der Gruppe PR-Maßnahmen aus der Abteilung Öffent­lichkeitsarbeit (bisher: ÖFP, jetzt: MKP) und den Gruppen Ver­kaufsförderung Agen­tursparten (MKS) und Verbands-/Firmengruppengeschäft (MKV), die aus der bisherigen Abteilung Be­freundete Gesellschaften, Koopera­tionspartner und Spezialorganisa­tionen (VTS) hervorgehen. Die an­deren Mitarbeiter und Aufgaben dieser Abteilung werden von der Di­rektion Kooperationsgesellschaf­ten (DK07) und der Gruppe Koopera­tionsdienste/Finanzdienstleistungen (VOPK) der Abteilung Personal Außendienst (VOP) übernommen.

Das Ressort Versicherungsbetrieb gliedert sich in die Hauptabtei­lungen Gesundheitsmanagement (GM), Gruppenversicherung (GV), Lei­stungsservice (LE) und Vertragsservice (VE), in die Ab­teilungen Informationsverarbeitung und Bildung Betrieb (IB), Pfle­geservice (LP) und Produkte und Koordination (PK) sowie den Be­trieb Berlin (BB). Ganz neu sind die Hauptabteilung Gesundheitsma­nagement (GM) und die Abteilung Informationsverarbeitung und Bil­dung Betrieb (IB). Die Hauptabteilung GM bündelt das medizinische und lei­stungsrechtliche Know-how der DKV und entsteht aus den bis­herigen Abteilungen Leistung Außendienst (LEX) - jetzt: Gesundheitsmanage­ment Außendienst (GMA) -, Leistungsfragen (bisher: LEZ, jetzt: GMF) und Gesellschaftsärzte (GA) - jetzt: Me­dizinische Beratung (GMM). Zudem finden dort neue bzw. weiterzu­entwickelnde Gebiete wie zum Beispiel Schadenforschung und Managed-Care-Tätigkeiten in der Gruppe Leistungssteuerung (GML) eine (neue) Heimat. In der Ab­teilung IB werden die Planungs- und Bil­dungsaktivitäten des Res­sorts zentralisiert, die bisher im wesent­lichen in den Abteilungen Leistung Sonderdienste/Neue Bundesländer (LEY) und Vertrag Sonder­dienste (VEM) angesiedelt waren. In der aus der Hauptabteilung Leistung (LE) hervorgehenden Hauptabteilung Leistungsservice (LE) wird das Regionalprinzip verstärkt. Denn die Zuständigkeit der Ab­teilungen Leistungsservice (LEA bis LEH) rich­tet sich nicht mehr nach den Geschäftsstellen, sondern nach dem Wohnort der Kunden. Im Unterschied dazu werden die Abteilungen Vertragsservice an den Vertriebsschienen ausgerichtet. So entste­hen die Abteilungen Ver­tragsservice HBO I (VEB) für die Kunden der Niederlassung West, Vertragsservice HBO II (VEC) für die Kunden der Niederlassungen Nord und Süd, Vertragsservice Allianz (VED) für die von der Allianz vermittelten Kunden und Vertragsservice Koope­rationsgesellschaften (VEE) für die Kunden der anderen Ver­triebspartner. Diese bilden gemeinsam mit der ebenfalls vertriebs­schienenorientierten Abtei­lung Antrag (AN) - jetzt: Abteilung Ver­tragsservice Antrag (VEA) - und den Gruppen Gerichtliches Mahnver­fahren (VEG), Quer­schnittsaufgaben I (VEK), Querschnittsaufgaben II (VEQ) und Poli­cenversand (VEP) die neue Hauptabteilung Ver­tragsservice (VE). Die neue Abteilung Pflegeservice (LP) geht aus der bisherigen Abtei­lung Leistung Pflege (LP) hervor. Neu ist, dass diese Abteilung nun für die Leistungen sowohl aus der Pflege- als auch aus der Kran­kenversicherung zuständig ist, sobald im Rahmen eines Vertrags mindestens ein Versicherter pflegebedürftig ist. Die bisherige Ab­teilung Koordination Versicherungsbetrieb (KV) wird sich künftig stärker auf die Tarifpolitik konzentrieren und in Abteilung Pro­dukte und Koordination (PK) umbenannt. Die Zuständig­keit für Anfechtun­gen, Rücktritte und Kündigungen geht an die Hauptabteilung Lei­stungsservice. Der Betrieb Berlin übernimmt schrittweise die Be­treuung der Kunden, die im Gebiet der Nieder­lassung Ost wohnen. Er gliedert sich nun in die Abteilungen An­tragsservice/Betreuung Ko­operationspartner (BBA), Leistungsservice (BBH), Vertragsservice (BBN) und Sonderdienste (BBS) sowie die Gruppen Personalwesen (BBO) und Berufsausbildung (BBP).

Der Betrieb Berlin (BB) heißt nun Versicherungsbetrieb Berlin (BB).

Die DKV gewährt ihren Mitarbeitern in der Hauptverwaltung, die den öffentlichen Personennahverkehr aufgrund eines Jahresabonnements nutzen, über den tarifvertraglich geregelten Fahrtkostenzuschuss hinaus einen Sonderzuschuss. Dessen Höhe liegt zwischen 20 und 70 DM und ist von der Tarifzone abhängig. Die Regelung gilt vorerst für ein Jahr und wird verlängert, wenn sich mindestens 200 Mitar­beiter auch über 1998 hinaus für ein Jahresabonnement entscheiden.

Das Hausinspektorat erhält einen neuen Namen. Es heißt nun Versicherungsservice Innendienst (VSI).

Das 1. Gesetz zur Änderung des SGB III tritt in Kraft. Dieses Gesetz sieht unter anderem die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 SGB V aufgrund Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld vor. Ab dem 1.4.1998 besteht für privat Krankenversicherte des oben genannten Personenkreises die Möglichkeit, trotz des Leistungsbezuges privat versichert zu bleiben. Voraussetzung ist, dass sie schon die letzten fünf Jahre nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Die Gesellschaften der ERGO Versicherungsgruppe schließen einen Rahmenvertrag über Dienstleistungen zwischen den Gesellschaften der ERGO Versicherungsgruppe ab. Darin werden die Inhalte der Einzelvereinbarungen zwischen den Gesellschaften vorgegeben und die Verrechnungssätze festgelegt.

 

7.1.1998

Das niederländische Tochterunternehmen NVS gründet eine gesetzliche Krankenkasse (Ziekenfonds) unter dem Namen Nederzorg. Hintergrund ist der verstärkte Wunsch von Arbeitgebern nach gesetzlicher und privater Krankenversicherung für ihre Arbeitnehmer aus einer Hand. Vorstandsvorsitzender wird Dr. Hans Feenstra. In den Aufsichtsrat werden neben dem Direktor der NVS, Joop Vogt, Abteilungsdirektor R. Vogelmann und Direktor E. Zoller von der DKV berufen.

 

20.1.1998

Vorstand und Gesamtbetriebsrat unterzeichnen die Betriebsvereinbarung über den Umgang mit der Informations- und Kommunikationstechnik. Sie tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und ersetzt die Betriebsvereinbarung über die Benutzung von Büro- und Personalcomputern vom 16.5.1988. Wesentliche Neuerungen sind der vergrößerte Geltungsbereich auf die gesamte Informations- und Kommunikationstechnik, Regelungen des Nutzungsrechtes, die Regelungen zur technischen Sicherung und zum Diebstahlschutz und die Regelung zum streng vertraulichen Umgang mit dem persönlichen Passwort.

 

21.1.1998

Vorstand und Gesamtbetriebsrat unterzeichnen die Betriebsvereinbarung über die Strukturänderungen in den Ressorts Vertrieb und Versicherungsbe­trieb. Sie tritt mit der Unterzeichnung in Kraft, wirkt auf den Zeitpunkt der Umsetzung der einzelnen Strukturmaßnahmen und hebt die Betriebsvereinbarung zur Umsetzung der neuen Vertriebsstruktur vom 3.9.1992 auf. Auf den Inhalt der Vereinbarung hatten sich Vor­stand und Gesamtbetriebsrat bereits am 22.7.1997 geeinigt. Sie wurde allerdings noch nicht unterzeichnet, da noch nicht alle Einzelheiten der neuen Struktur feststanden. Gleichwohl wurde sie aber bereits seitdem angewendet. Leitgedanke und oberste Zielsetzung der Be­triebsvereinbarung ist, allen durch die Strukturänderung betroffe­nen Mitarbeitern eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu bieten.

 

27.1.1998

Die Verschmelzung der VICTORIA auf die ERGO wird ins Handelsregi­ster beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. Das Grundkapital der ERGO beträgt 377,46 Millionen DM und liegt zu 54,1 Prozent bei der Münchener Rück, zu 10,1 Prozent bei der Allianz und zu 35,8 Prozent bei freien Aktionären. Der ERGO ihrerseits gehören die VICTORIA Lebensversicherung AG zu 99,5 Prozent, die VICTORIA Krankenversicherung AG zu 75 Prozent, die VICTORIA Versi­cherung AG zu 92,47 Prozent, die VICTORIA Verwaltungsgesellschaft mbH zu 100 Prozent, die Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG zu 100 Prozent, die Ham­burg-Mannhei­mer Sachversicherungs-AG zu 99,99 Prozent, die Hamburg-Mann­heimer Investment-Trust-GmbH zu 40 Prozent und die DKV zu 99,9 Prozent. Wei­tere ERGO-Gesellschaften sind die VICTORIA Rückversicherung AG und die VICTORIA International AG für Beteiligungen, die beide zu 100 Prozent der VICTORIA Versicherung AG gehören, die D.A.S. Deutscher Auto­mobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, die zu 62 Prozent der VICTORIA Versicherung AG gehört, die D.A.S. Deutscher Automo­bil Schutz Versicherungs-AG und die D.A.S. International Rückver­sicherungs- und Beteiligungs-AG, die beide zu 100 Prozent der D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG gehören, die Vorsorge Lebensversicherung AG, die zu 100 Prozent der VICTORIA Lebensversicherung AG gehört, und die Hamburg-Mannheimer Rechtsschutzversicherungs-AG, die zu 100 Prozent der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG gehört.

Zum Vorsitzenden des ERGO-Vorstands wurde der bisherige Vorsit­zende des Vorstands der VICTORIA, Gene­raldirektor Dr. jur. Edgar Jannott, bestellt. Zu seinem Ressort gehören die Aufgabengebiete Strategie, Vertrieb, Personal, Rechnungswesen und Controlling. Dr. E. Jannott ist gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der VICTORIA Le­bensversicherung AG und der VICTORIA Versicherung AG sowie Vorsit­zender der Aufsichtsräte der VICTORIA Rückversicherung AG, der VICTORIA International AG für Beteiligungen und der VICTORIA Kran­kenversicherung AG (VICTORIA Kranken).

Die weiteren Mit­glieder des ERGO-Vorstands und deren Ressorts sind: Dr. Jan Boetius (Vorstandsvorsitzender der DKV) - Kranken­versicherung, Rudolf de Coster (Vorstandssprecher der D.A.S.) - Schaden- und Rechtsschutzversicherung, Dr. Franz-Wil­helm Hopp (Mitglied der Vorstände der VICTORIA Versicherung AG, der VICTORIA Lebensversicherung AG, der VICTORIA Rückversicherung AG und der VICTORIA International AG für Beteiligungen sowie stellvertreten­der Aufsichtsratsvorsitzender der Vorsorge Lebensversicherung AG) - Finanzen, Dieter Nonhoff (Vorstandsvorsitzender der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG) - Lebensver­sicherung, Michael Rosen­berg (Mitglied der Vorstände der VICTORIA Lebensversicherung AG und der VICTORIA Versicherung AG) - Lebensversicherung, Hans Ufer (Mitglied des Vorstands der DKV) - Ausland und Dr. Götz Wricke (Vorstandsvorsitzender der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG und Mitglied des Vorstands der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG) - Schadenversiche­rung.

 

Januar 1998

Seit diesem Monat besteht die Möglichkeit, dass Memo-Nutzer der VICTORIA Versicherung AG und der DKV direkt per MEMO miteinander kommunizieren können.

Die DKV-Card beinhaltet eine stationäre Leistungszusage, die für die ersten 18 Vertragsmonate auf die Behandlung von Unfallfolgen begrenzt ist. Im Rahmen eines Testes wird ab Ende des Monats den Kunden, die in den Postleitzahlenbereichen 51000 bis 51999 und 53000 bis 53999 wohnen, eine uneingeschränkt gültige DKV-Card aus­gegeben. Der Test dauert bis zum 31.12.1998.

 

2.2.1998

Die ERGO-Inhaberaktien im Nennwert von 5 DM werden an den Börsen Düsseldorf und Frankfurt zu einem Kurs von 220 DM in den amtlichen Handel eingeführt. ERGO wird im MDAX den Platz der VICTORIA ein­nehmen und hier mit ihrem börsennotierten Marktwert von rund 16 Milliarden DM eines der gewichtigen Papiere sein. In den kommenden Tagen werden die Victoria-Aktien als Umtauschansprüche gehandelt. Die Aktionäre erhalten für eine vinkulierte Namensaktie der VICTORIA im Nennwert von 50 DM 10 ERGO-Aktien.

 

11.2.1998

Die DKV erwirbt das gesamte Aktienkapital der Previasa Versicherungsgruppe. Die Previasa ist der fünftgrößte spanische Krankenversicherer mit einem Marktanteil von 5 Prozent. Das Kapital aus dem Erwerb wird, einschließlich einer Kapitalerhöhung von 6,9 Milliarden Pesetas (81,9 Millionen DM), vollständig zur Verbesserung der Finanzlage der Previasa verwendet. Die Prämieneinnahmen von 2,7 Millionen Versicherten der Previasa betrugen 1997 circa 21 Milliarden Pesetas (250 Millionen DM).

 

12.2.1998

Die DKV schließt mit dem Bund der Selbstständigen (BDS) neue Gruppenversicherungsverträge. Der Verband zählt über 100.000 Mitglieder. Es bestehen Gruppenversicherungsverträge mit den einzelnen Landesgruppen des BDS als Verbands- oder als Firmengruppenvertrag.

 

25.2.1998

Im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags mit der Wirtschaftsprüferkammer wird der Krankenhaustagegeldtarif TKS in den Tarif KMA umgewandelt. Die Umwandlung erfolgt zum 1.4.1998 und wurde notwendig, da die Beiträge für den Tarif TKS neu kalkuliert werden mussten.

 

27.2.1998

Der Test „AZFLEX“ wird verlängert, bis es zu einer Rahmenbetriebsvereinbarung zwischen Vorstand und Gesamtbetriebsrat kommt.

 

1.3.1998

Der Vorstandsvorsitzende der ERGO, Dr. E. Jannott, legt den Vor­standsvorsitz bei der VICTORIA Versicherung AG und bei der VICTORIA Lebensversicherung AG nieder. Er konzentriert sich nun auf den ERGO-Vorstandsvorsitz und wird Aufsichtsratsvorsitzender der ERGO-Unternehmen. Neuer Vorstandsvorsitzender der VICTORIA Versicherung AG wird Horst Döring, bei der VICTORIA Lebensversicherung AG M. Rosenberg.

Änderungen der Beihilfenverordnung des Landes Schleswig-Holstein treten in Kraft. Sie sehen vor, dass Wahlleistungen im Krankenhaus grundsätzlich nicht mehr beihilfefähig sind. Ausgenommen sind Personen, die über 70 Jahre alt sind oder „aus finanziellen Gründen keinen oder keinen vollständigen Versicherungsschutz für Wahlleistungen erhalten können“.

Im Zusammenhang mit der Änderung der Beihilfenverordnungen in Schleswig-Holstein zum 1.3.1998 und in Berlin zum 1.4.1998 werden im Tarif L die Tarifstufen 70L und 80L eingeführt. Sie bieten die Möglichkeit, auch künftig die Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus bezahlt zu bekommen.

In der Einzelversicherung führt die DKV zunächst testweise für einen Zeitraum von 12 Monaten in der hauptberuflichen Organisation der Niederlassung West eine Zusatzschutzpolice ein. Diese Zusatzschutzpolice sieht für Neuabschlüsse in der Krankheitskostenvollversicherung die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes von 30 DM für längstens 30 Tage vor. Die zu versichernde Person erhält das Krankenhaustagegeld, sofern eine vollstationäre Behandlung aufgrund eines Unfalles zwischen dem 3. und dem 91. Tag nach Eingang des Versicherungsantrages angezeigt ist. Der Zusatzschutz endet mit dem technischen Beginn oder mit Ablehnung des Antrags.

Die Sonderkonditionen für die Aufnahme von Beamtenanfängern in die PKV werden dahingehend geändert, dass ein versicherungsmedizinischer Beitragszuschlag von maximal 100 Prozent auf maximal 50 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt wird.

 

10.3.1998

Der Vorstand beschließt, dass ein 50-prozentiger Beitragsnachlass für Mitarbeiter auf Krankheitskostenvollversicherungen der DKV künftig bei Eintritt in den Ruhestand nur noch bei einer Vorversicherungszeit von mindestens 10 Jahren gewährt wird. In begründeten Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich.

 

11.3.1998

Der Arbeitskreis Filme Medizinisches Grundwissen (FMGW) schließt nach 13-jähriger Tätigkeit die Filmreihe über die Funktionen des menschlichen Organismus ab. In insgesamt 19 Lehrfilmen wird medizinisches Grundwissen vermittelt, das den Mitarbeitern und Auszubildenden zugute kommt.

 

12.3.1998

Die Mitarbeiter der DKV wählen die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, die am 4.5.1998 ihr Amt antreten werden. Die Angestellten werden durch K. Roth und G. Bayerle vertreten, die Leitenden Angestellten wählen Rudolf Vogelmann, die Arbeiter Silvia Müller. Die Vertreter der Gewerkschaften sind Frank Fassin und B. Ullrich.

 

16.3.1998

Das Projektteam „DKV-Service-Telefon“ gibt bekannt, dass der Vorstand testweise ein „Call Center“ einführen will, um das Serviceangebot zu optimieren. Der Arbeitstitel heißt „DKV-Service-Telefon (DST)“. Es soll als selbstständige Organisationseinheit innerhalb des Ressorts Versicherungsbetrieb aufgebaut werden. Eine Auslagerung wird bewusst nicht gewollt.

 

18.3.1998

In einem VT-Gespräch wird beschlossen, den Außendienst stärker in die Internetpräsenz der DKV einzubeziehen. Neben einer einheitlichen Gestaltung für den Produktbereich, lässt die Standardlösung allen Betreuern im Außendienst der HBO individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in der Eigendarstellung. Die Installierung der Internetanwendungen wird seitens der DKV mit 50 Prozent subventioniert.

 

25.3.1998

Die DKV intensiviert die Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern. Neue Regelungen für die Bearbeitung von Makleraufträge und Bestandsübertragungswünschen sollen den Bedürfnissen der Maklerschaft entgegenkommen.

 

26. und 27.3.1998

In der Cafeteria der Hauptverwaltung findet eine zweitägige Informationsveranstaltung zum Thema Euro statt. Die Mitarbeiter können sich beim Projektteam über Auswirkungen der Währungsumstellung für sich, das Unternehmen und die Branche informieren.

 

1.4.1998

Die geänderten Beihilfevorschriften des Landes Berlin sehen vor, dass Wahlleistungen im Krankenhaus grundsätzlich nicht mehr bei­hilfefähig sind. Ausgenommen sind Versorgungsempfänger, Schwerbehinderte und Personen, die über 55 Jahre alt sind.

Der Auslandsreise-Krankenversicherungstarif ARF wird eingeführt. Dieser Familientarif  ist das erste Ergebnis der Zusammenarbeit in der ERGO Versicherungsgruppe auf dem Gebiet der Produktentwicklung. Um gemeinsam neues Marktpotenzial zu erschließen, wird der Tarif ARF mit unternehmensbezogenen Prospekten jeweils bei der VICTORIA Kranken und der DKV zeitgleich eingeführt. Der Tarif sieht Versicherungsschutz der ganzen Familien für alle Auslandsaufenthalte (auch bei Dienst- und Geschäftsreisen) vor, die innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden. Das Höchstaufnahmealter ist das 70. Lebensjahr. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Alter des ältesten versicherten Familienmitglieds, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls kann man den Notruf der InterAssistance in München in Anspruch nehmen. Das Unternehmen arbeitet bereits für die Kunden von D.A.S. und VICTORIA.

Die DKV intensiviert den Auftritt in den „Neuen Medien“. In der Eingangshalle des Hauptgebäudes wird ein POI-Terminal (Point-of-Information-Terminal) eingerichtet. Mittels einer Touchscreen können Kunden und Besucher Informationen über die DKV, ERGO und die Münchener Rück abfragen.

Im Kreditkartenbereich bietet die DKV in Zusammenarbeit mit der Santander Direkt Bank das DKV Doppel an. Neben der VISA-Karte wird eine Eurocard einschließlich Auslandsversicherungsschutz angeboten.

 

2.4.1998

Auf eine Filiale der Previasa in Madrid wird ein Bombenanschlag verübt. Es entsteht lediglich ein geringer Sachschaden. Die Grapo, eine linksextremistische spanische Terrorgruppe, bekennt sich zu dem Attentat und verlangt die Freilassung inhaftierter Sinnesgenossen. Diese waren 1995 an der Entführung des früheren Präsidenten der Previasa, Publio Cordon, beteiligt, der seither vermisst wird.

 

6.4.1998

Das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen tritt rückwirkend zum 1.1.1998 in Kraft. Damit sollen für neue Arbeitszeitmodelle bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es ergeben sich Auswirkungen bei der Berechnung des Krankentagegeldes.

 

29.4.1998

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine Rahmenbetriebsvereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung ab. Damit können die einzelnen Betriebsräte in konkrete Verhandlungen zur Umsetzung gehen. Durch Verlängerung der Betriebsöffnungszeiten und durch die Vereinbarung von Servicezeiten soll den Anforderungen des Marktes nach zeitlich flexiblerer Kundenbetreuung und -ansprechbarkeit Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll die Nutzung von Technik und Raum verbessert und zu einer besseren Verteilung der Arbeitszeit beigetragen werden. Um eine Servicebereitschaft von 7.00 bis 19.00 Uhr sicherzustellen, sind Arbeitszeitgruppen zu bilden. Eine tägliche Mindestarbeitszeit wird nicht festgelegt, die Maximalarbeitszeit richtet sich nach den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes. Die Arbeitszeit und die Abweichungen von der täglichen Sollarbeitszeit werden in einem Gleitzeitkonto erfasst. Die Gleitzeit-Zone beträgt bei Vollzeitbeschäftigten maximal plus/minus 38 Stunden. Vor dem Übergang in die Mehrarbeitszone haben sich Vorgesetzte und Mitarbeiter darüber zu verständigen, ob diese Zeiten erforderlich sind. Mehrarbeit wird erst am Monatsende vergütungspflichtig.

 

1.5.1998

Die Gruppe LEVS wird in die LE-Sondergruppe (LES) überführt und soll überregionale Spezialaufgaben bearbeiten. In der Abteilung Allgemeine Dienste (ZVA) wird, befristet bis zum 31.12.2000, eine dritte Posteingangsgruppe Post V (ZVAF) eingerichtet.

 

4.5.1998

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für 1997. Im Jahr 1997 wurden 5.209.916.085 DM an Beitragseinnahmen im Inland erzielt. Die Zahl der Versicherten liegt bei 2.864.347 Personen. Für diese arbeiten 6.375 Mitarbeiter. Die Hauptversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat und genehmigt die vorgeschlagene Gewinnverwendung. Das Grundkapital wird von 110 Millionen DM auf 160 Millionen DM erhöht. Die Satzung der DKV wird geändert. Der Aufsichtsrat wird wieder von 16 auf 12 Mitglieder verkleinert.

Die Hauptversammlung wählt die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat. Die Arbeitnehmervertreter wurden bereits am 12.3.1998 gewählt. Weiterhin im Aufsichtsrat vertreten bleiben Dr. H.-M. Gaul, Vorstandsmitglied der VEBA AG, und Generaldirektor i. R. H. G. Timmer, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der DKV. Neu im Aufsichtsrat sind Hans Peter Becker (Ford-Werke AG), Dr. Claus Helbig (Münchener Rück), Peter Pribilla (Siemens AG) und Dr. Edgar Jannott (ERGO). Dr. E. Jannott wird in der konstituierenden Sitzung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt, seine Vertretung übernimmt K. Roth.

Die Fernsehwerbekampagne wird nach dem durchschlagenden Erfolg 1997 in diesem Jahr fortgesetzt. Neben den beliebtesten Spots des Vorjahres (Gipsarm, Alptraum, Messerwerfer) werden zwei neue humorvolle Werbefilme geschaltet.

 

4. bis 15.5.1998

Das BAV prüft den Geschäftsbetrieb und die Vermögenslage der DKV. Die Prüfungskommission besteht aus 10 Mitgliedern.

 

6.5.1998

Die Jahrespressekonferenz findet statt. Erstmalig ist es keine klassische Bilanzpressekonferenz, sondern eine Themenpressekonferenz, bei der ein Thema in den Vordergrund gerückt wird, welches für Journalisten und (potentielle) Kunden interessanter ist als nur das Geschäftsergebnis. Schwerpunkt der Pressekonferenz ist das Thema „Aufbau eines Gesundheitsmanagements“. Konkret wird der bundesweite Ausbau des Medizinischen Beratungstelefons (MBT) und werden Aktivitäten auf den Gebieten des Disease Managements und des Case Managements angekündigt.

 

12.5.1998

Die DKV gibt als einer der größten Arbeitgeber Kölns die Kooperation mit dem ASV Athletik Sport Verein Köln e.V. bekannt. Ziel ist es, gemeinsame Aktivitäten zu den Themen Gesundheit und Bewegung zu entfalten. Der ASV mit fast 8.000 Mitgliedern in sieben Fitness- und Freizeitanlagen in Köln bietet ein umfassendes Sport- und Gesundheitsangebot.

 

13.5.1998

Die Mitarbeiter der Hauptverwaltung wählen einen neuen Betriebsrat. In der konstituierenden Sitzung wird K. Roth zum Vorsitzenden und S. Müller zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Delegierten zum Gesamtbetriebsrat sind M. Gerstenhöfer, S. Müller und K. Roth. Von der beruflichen Tätigkeit freigestellt werden K. Roth, M. Gerstenhöfer, D. Künnemann, Sabine Kuhlmei und B. Ullrich. Zeitgleich mit der Betriebsratswahl findet auch die Wahl des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten statt. In seiner konstituierenden Sitzung wählt dieser R. Vogelmann zum Vorsitzenden.

Die neue Anzeigenkampagne zu ERGO startet - rechtzeitig zu der an diesem Tag stattfindenden Bilanzpressekonferenz - mit drei neuen Motiven und einigen Veränderungen bei der Gestaltung.

 

15.5.1998

Die DKV-Cards werden nicht mehr nur monatlich, sondern 14-tägig verschickt.

Die Gruppe Personalverwaltung Allgemein (PSVV) wird in die beiden Gruppen Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (PSVB) und Allgemeine Verwaltung und Soziales (PSVV) gegliedert.

 

18.5.1998

Die Abteilung Vertragsservice Antrag stellt allen Mitarbeitern eine „Medizinische Infothek“ über das elektronische Kommunikationsmedium Memo zur Verfügung. Sie wurde entwickelt, um zum Beispiel Entscheidungen zu Versicherungsanträgen transparenter zu machen und dem Außendienst eine Verkaufsunterstützung zu bieten.

 

26.5.1998

Die Wüstenrot Bausparkasse - Kooperationspartner der DKV - wird eine Aktiengesellschaft.

 

1.6.1998

Direktor R. Fürhaupter wird ordentliches Mitglied des Vorstands. Bislang war er stellvertretendes Mitglied.

Der Auslandsreise-Krankenversicherungstarif ASB wird eingeführt. Der Tarif orientiert sich an der Familienpolice ASA und kann von den Kunden der zur Münchener Rück gehörenden Versicherungsunternehmen versichert werden.

 

16.6.1998

Der Gesamtbetriebsrat wählt auf seiner konstituierenden Sitzung K. Roth (Hauptverwaltung) zum Vorsitzenden und G. Bayerle (Augsburg) und H. Küpper (Duisburg) zu stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind auch die Vertreter der DKV im Europaforum.

 

24.6.1998

Vorstandsmitglied Direktor Dr. R. Delbos übernimmt das Amt des Vorsitzenden der Bundesfachkommission Sozialpolitik im Wirtschaftsrat der CDU.

 

25.6.1998

Die DKV und das Deutsche Hygiene-Museum (DHM) in Dresden geben den Beginn ihrer langfristig angelegten institutionellen Partnerschaft bekannt, die sich bewusst von konventionellen Formen des kurzfristigen themen- und projektbezogenen Sponsorings abhebt. Das DHM ist ein Wissenschaftsmuseum, das unter der Trägerschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie steht. Neben dem Ausstellungsbereich sind am DHM, das sich als Museum vom Menschen bezeichnet, eine öffentliche Fachbibliothek, ein Kongress- und Veranstaltungszentrum sowie die Foren Wissenschaft und Gesundheit angesiedelt. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Partnerschaftsvertrag, der bereits am 25.9. bzw. am 7.10.1997 für die Zeit vom 1.9.1997 bis zum 31.8.2002 geschlossen wurde. Ziel der Kooperation ist es, zu eigenverantwortlichem Handeln anzuregen und damit eine bewusste, gesunde Lebensführung zu fördern. Die Popularisierung wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Menschen und seine Gesundheit steht dabei im Mittelpunkt. Das DHM erhält von der DKV jährlich mindestens 900.000 DM. Tatsächlich sind es 2.000.000 DM, von denen die Hälfte zweckgebunden ist und in konkrete, gemeinsam vereinbarte Projekte fließt. Die längerfristige Zusammenarbeit eines privaten Unternehmens und einer staatlichen Kultureinrichtung ist in dieser Form bislang einmalig in Deutschland.

 

1.7.1998

Für die Ergänzungstarife AM7, AM8 und A71 werden einige AVB-Änderungen vorgenommen.

Die Geschäftsstelle Osnabrück wird eröffnet.

Das Ressort Organisation und Mathematik erhält eine neue Struktur. Das Ressort gliedert sich in die Hauptabteilung Informationsverarbeitung (IV) sowie die Abteilungen Betriebsorganisation (BO) und Mathematik (MA) sowie das Informationsmanagement (IM). Die Aufgaben in der neuen Struktur wurden erstmalig über eine „Jobbörse“ neu verteilt. Die neue Abteilung Betriebsorganisation (BO) übernimmt die Organisationsberatung, Büroorganisation, das Betriebliche Vorschlagswesen und die Betreuung der unternehmensweiten EDV-Systeme. Das Informationsmanagement (IM) ist der Treiber der Informationsverarbeitung auf der Ebene des Unternehmens, konsolidiert die Einzelplanungen der Ressorts zu einem Gesamtplan und übernimmt das Projektcontrolling bei strategisch wichtigen Projekten. Die Hauptabteilung Informationsverarbeitung (IV) berät beim Einsatz von Informationsverarbeitung und entwickelt und betreibt die EDV-Anwendungssysteme. Da insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Informationsverarbeitung (IV) das „Auftraggeber-Auftragnehmer-Modell“ gilt, werden drei Abteilungen gebildet, die den Kontakt zwischen den Fachabteilungen und den anderen Abteilungen der Hauptabteilung Informationsverarbeitung (IV) herstellen. Die Abteilung Anwendungssysteme Betrieb (IVB) berät und unterstützt das Ressort Versicherungsbetrieb. Die Abteilung Anwendungssysteme Stäbe (IVS) ist Ansprechpartner für die Ressorts Vorstandsvorsitz, Personal und Recht, Finanzen und Ausland und Organisation und Mathematik. Die Abteilung Anwendungssysteme Vertrieb (IVV) ist für das Ressort Vertrieb zuständig. Darüber hinaus wird die Abteilung User-Help-Desk (IVH) gegründet. Sie ist zwischen 6.30 Uhr und 19.00 Uhr die zentrale Stelle für die Annahme und Bearbeitung von Problemen aus dem laufenden Betrieb der DV-Anwendungssysteme. Mehr im Hintergrund wirken die Abteilungen Software-Fertigung (IVF), Technik (IVT) und Entwicklungsunterstützung (IVE).

Aus der Abteilung Grundsatzfragen (GVG) der Hauptabteilung Grup­penversicherung (GV) wird eine Gruppe.

Die BKK richtet die Gruppe Kundenservice BKK (BKKA) ein.

Die Abteilung Informationsverarbeitung und Bildung Betrieb (IB) erhält eine neue Struktur. Die Gruppen IBA bis IBE sind für die Informationsverarbeitung zuständig, die Gruppen IBU bis IBZ sowie IBS für die Bildung. Die DKV mietet für die Abteilung IB im Haus Scheidtweilerstraße 17 A zwei Etagen an. Grund sind fehlende Raumkapazitäten im Hauptgebäude.

Das im Januar dieses Jahres von Vorstandsmitglied Direktor W. Schmieden und den Leitern der Niederlassungen und Direktionen beschlossene „Programm zur Entwicklung zukünftiger Filialleiter und Filialleiterinnen“ startet mit vier Teilnehmern.

Die Verantwortung für die DKV-Nachrichten übernimmt Dr. Frank Neuhaus.

 

20.7.1998

Der Haupteingang des Hauptgebäudes der Hauptverwaltung wird umgebaut. Die vorderen Schiebetüren werden durch Drehtüren ersetzt, um der Zugluft entgegenzuwirken.

 

1.8.1998

Das Beurteilungssystem für die Außendienstmitarbeiter (MABS) tritt in Kraft. Erstmals erhält der Außendienst damit ein auf seine Bedürfnisse ausgerichtetes Beurteilungssystem. Dies drückt sich vor allem in den Beurteilungsmerkmalen aus. Ein weiterer Unterschied zum MBS ist die Regelung, dass es nicht fünf, sondern nur drei Bewertungsstufen gibt.

 

11.8.1998

Der Vorstand beschließt, die Software Lotus Notes als neues Kommunikations- und Informationsmedium einzuführen.

 

17.8.1998

Die Firma Flexitel Telefonmarketing GmbH nimmt ihre Arbeit auf. Flexitel ist eine Tochtergesellschaft der DKV und Diatel. Ziel von Flexitel ist, die Kunden häufiger anzusprechen, um nach der Zufriedenheit zu fragen oder über Neuigkeiten zu informieren. Dadurch soll die Kundenbetreuung verbessert, die Stornoverhütung intensiviert und der Verkauf gefördert werden.

 

24.8.1998

Die Hauptabteilung Personal und der Betriebsrat der Hauptverwaltung vereinbaren eine Regelungsabsprache zum Test Telearbeit. Sie gilt ab Testbeginn ein Jahr. Der Test soll mit 30 Telearbeitsplätzen starten. Die Regelungsabsprache legt die Auswahl der Testteilnehmer, die Telearbeitsmodelle, die Ausstattung der Telearbeitsplätze, die Maßnahmen zur Datensicherung, die Arbeitszeit und die Zeiterfassung sowie Versicherungs- und Haftungsfragen fest. Am 10.9.1998 findet für interessierte Mitarbeiter der Hauptverwaltung eine Informationsveranstaltung des Arbeitskreises Telearbeit statt.

 

26. und 31.8.1998

In den Handelsregistern Köln und Berlin wird die Übernahme von 51 Prozent des Aktienanteils an der VICTORIA Kranken durch die DKV eingetragen. Die DKV beteiligt sich im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage an der VICTORIA Kranken. Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt trotz der gesellschaftlichen Verknüpfung bestehen. Durch den Mehrheitserwerb innerhalb der ERGO festigt die DKV ihre führende Position in der privaten Krankenversicherung in Deutschland und Europa.

 

1.9.1998

Der Tarif SKO wird innerhalb des Gruppenversicherungsvertrags mit der Siemens AG für deren Mitarbeiter und Pensionäre eingeführt. Der Ergänzungsversicherungstarif sieht Leistungen für Zahnersatz, Zahnkronen und Einlagefüllungen sowie für Sehhilfen und Behandlung durch Heilpraktiker vor.

Beim Tarif PM entfällt die Klausel zur Leistungsanpassung in den AVB.

In der Abteilung Unternehmensplanung und Controlling (UP) wird die Gruppe Strategisches Controlling (UPS) eingerichtet.

Die Funktion Betriebssportwart wird in Beauftragter für den Betriebssport umbenannt und in die Abteilung Personalverwaltung integriert. Bisher war sie direkt dem Arbeitsdirektor zugeordnet.

 

September 1998

Nach fast vier Jahren wird das von den Abteilungen Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Betriebsorganisation erarbeitete DKV-Erscheinungsbild vorgestellt. Das Logo wird in beiden Farbtönen gemildert, um ein harmonischeres und sympathischeres Gesamtbild zu erzielen. Das Schwarz wird auf 75 Prozent reduziert. Das Grün ist nicht mehr „HKS 65“, sondern „Pantone 361 U“. Das Logo wird grundsätzlich durch die Unternehmenszeile „Deutsche Krankenversicherung AG“ und den Zusatz „Ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe“ untertitelt. Die Unternehmenspositionierung „Die Nr. 1 unter den Privaten“ kann aus werblichen Zwecken hinzukommen. Die Hausschrift bleibt nach wie vor die Helvetica – die Neue Helvetica. Ergänzungsschrift wird die Life italic. Für Publikationen wird ein 3 ½-spaltiges Grundraster und ein hoher Anteil an Weißflächen festgelegt.

 

3.9.1998

Der zu Beginn des Jahres begonnene Test, DKV-Cards bereits ab Vertragsbeginn mit uneingeschränkter Gültigkeit auszugeben, wird bis zum Ende des Jahres auf die Postleitzahlengebiete 17000 bis 22999, 55000 bis 55299, 60000 bis 61999, 65000 bis 65999 und 80000 bis 82199 ausgedehnt.

 

7.9.1998

Vorstand und Gesamtbetriebsrat schließen eine Betriebsvereinbarung über den „Elektronischen Informationsaustausch“ und zum Piloten „DKV-Kunden-Center“ ab.

Die erstgenannte Betriebsvereinbarung löst die Betriebsvereinbarung über die Benutzung von MEMO „Elektronische Post“ vom 13.9.1992 ab. Neuerungen sind die Regelungen über die Inhalte der Adressbücher unter Lotus Notes.

Mit der zweiten Betriebsvereinbarung werden die Grundlagen dafür geschaffen, das „DKV-Service-Telefon“ unter der Bezeichnung „DKV-Kunden-Center“ einzurichten. Der Testbetrieb soll vom 1.12.1998 bis zum 1.9.1999 dauern. Durch das DKV-Kunden-Center (DKC) soll der Kunde von nur einem Ansprechpartner Auskünfte zu verschiedenen Themen rund um den Versicherungsschutz erhalten. Einfache Geschäftsvorfälle (zum Beispiel Anschriftsänderungen) sollen direkt erledigt werden. Organisatorisch wird das DKC der Abteilung Leistungsservice A (LEA) untergliedert. Den Mitarbeitern wird eine Weiterbeschäftigung bei Abbruch des Piloten garantiert. Die Auswertung des Piloten dient nicht der Verhaltens- und Leistungsbeurteilung der Mitarbeiter. Es gelten die Regeln der Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung. Darüber hinaus werden Regelungen zur Personalauswahl, zu Qualifizierungsmaßnahmen, zur Arbeitsplatzgestaltung und zur Sicherung der Arbeitsplätze in anderen Funktionsbereichen getroffen.

 

10.9.1998

Der ERGO-Vorstand beschließt eine wechselseitige Vorstandsbesetzung der Sparte Kranken. Bis zur Beschlussfassung der Aufsichtsräte der DKV und der VICTORIA Kranken wird eine gegenseitige Gastmitgliedschaft vorgesehen.

 

12.9.1998

Die Sportgruppe Fußball der Betriebssportgemeinschaft feiert ihr 50-jähriges Bestehen mit einem Jubiläums-Fußball-Turnier in der Ostkampfbahn des Müngersdorfer Stadions.

 

15.9.1998

Vorstand und Betriebsrat der Hauptverwaltung schließen eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung. Sie tritt am 1.10.1998 in Kraft und kann mit einer Frist von sechs Monaten erstmals zum 30.9.2000 gekündigt werden. Sie legt eine Betriebsöffnungszeit von 6.30 Uhr bis 19.15 Uhr und eine grundsätzliche Servicebereitschaft zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr von Montag bis Freitag fest. In diesem Rahmen sind die individuellen Arbeitszeiten zu erbringen. Um die Servicebereitschaft sicherzustellen, werden Arbeitszeitgruppen gebildet, die Teile von oder mehrere Organisationseinheiten umfassen können. Die Arbeitszeit wird in einem Gleitzeitkonto erfasst. Es kann ein Zeitguthaben bzw. eine Zeitschuld von maximal 38 Stunden aufgebaut werden. Eine Mehrarbeit von bis zu 17 weiteren Stunden ist grundsätzlich möglich und wird auf einem Freizeitkonto gesammelt. Zur Lösung möglicher Konflikte wird eine paritätisch besetzte Kommission eingerichtet. Die Zeiterfassung erfolgt mithilfe des elektronischen Zeiterfassungssystems ZINA.

 

1.10.1998

Die Tarife der Auslandsreise-Krankenversicherung AS6 und AS7 werden überarbeitet. Dadurch kommt es zu Änderungen in den AVB. Nach über 20 Jahren wird der Beitrag für den Tarif AS6 auf 80 Pfennig pro Tag und Person erhöht.

Für die Tarife SD9, SD9R sowie SM9 und SM9R wird ein Optionsrecht in der Einzel- und Gruppenversicherung eingeführt. Damit erwirbt der Versicherte das Recht, bei Fortfall der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, spätestens jedoch nach Ablauf der Optionsdauer (60 Monate), die Umwandlung in eine Krankheitskostenvollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu beantragen.

Die Gruppe LEYY wird in die Gruppe GVSO der Abteilung Selbstständige (GVS) überführt.

Die Hauptabteilung Personal wird umstrukturiert: Die Aufgaben der Abteilung Bildungswesen (PSB) sowie der Gruppe Personalentwicklung (PSOE) und der Betreuung der Leitenden Angestellten werden innerhalb der neuen Abteilung Personalentwicklung (PSE) zusammengefasst.

 

7.10.1998

Zum Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der Hauptverwaltung wird Rudolf Nelles gewählt. Seine Stellvertreter werden Günter Naguschewski, Margarete Lueers und Frank Beutel. Sie nehmen auch die Funktion der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.

 

27.10.1998

Bundespräsident Prof. Dr. R. Herzog ernennt Gerhard Schröder (SPD) zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig werden die Minister der Regierungskoalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereidigt.

 

30.10.1998

Die DKV gibt Organspendeausweise an die Kunden aus. Ein neues Transplantationsgesetz vom 1.12.1997 verlangt von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen, Organspendeausweise zur Verfügung zu stellen.

 

1.11.1998

Die zwischen DKV und VICTORIA Kranken sowie weiteren sechs privaten Krankenversicherern und der Sana Kliniken-Gesellschaft mbh (München) und der Asklepios Kliniken GmbH (Kronberg) geschlossenen Verträge treten in Kraft. Sie gelten zunächst für ein Jahr und sehen für Anschlussheilbehandlungen bei den Indikationen Zustand nach Herzinfarkt, Zustand nach Schlaganfall, Zustand nach Endoprothesen an großen Gelenken und für die erste Anschlussheilbehandlung nach Operationen bei Krebserkrankungen Fallpauschalen vor. Gleichzeitig steht den Privatpatienten ein Service-Paket vom Farbfernseher mit Fernbedienung über ein Sekretariats-Service (Drucken, Kopieren, Faxen, E-Mail) bis hin zum Verleih von Regenschirmen zur Verfügung. Der Leistungsanspruch wird aufgrund eines „Medizinischen Statusbogens“ innerhalb von zwei Tagen geprüft. Die Zusammenarbeit bedeutet einen weiteren Baustein beim Aufbau eines effizienten Gesundheitsmanagements.

 

14.11.1998

Zum dritten Mal findet das Petersberger Gespräch in Bonn statt. Die DKV veranstaltet das wissenschaftliche Forum gemeinsam mit dem Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln (IGKE). Themenschwerpunkt ist der Einsatz von Leitlinien in der Medizin am Beispiel der Behandlung von Diabetes-Erkrankungen.

20.11.1998

Im Hauptgebäude der Hauptverwaltung findet eine Proberäumung statt.

 

25.11.1998

Der Aufsichtsrat der DKV beschließt, Direktor Ingmar Douglas, Sprecher des Vorstands der VICTORIA Kranken, zusätzlich zu seiner bisherigen Funktion mit sofortiger Wirkung zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der DKV zu bestellen. Er leitet das neueingerichtete Ressort VICTORIA und ist für die Koordination mit der VICTORIA Kranken verantwortlich. Zum stellvertretenden Treuhänder für den Deckungsstock wird Achim de Vivie bestellt.

 

30.11.1998

Vorstandsmitglied Direktor Dr. R. Delbos und Edwin Stumpf von der Firma Voko unterzeichnen den Vertrag über die Möbel für die zukünftigen DMS-Arbeitsplätze.

 

1.12.1998

In der Hauptabteilung Gesundheitsmanagement wird die Gruppe Gesundheitstelefon (GMB) eingerichtet.

Die hauptberuflichen Mitarbeiter und Partner im Außendienst können nach umfangreichen Programmänderungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine Kapitallebensversicherung abschließen. Nunmehr kann auch für die variablen Einkünfte im Außendienst ein DKV-Zuschuss definiert werden, bezogen auf die Endalter 60 bis 65 Jahre.

 

18.12.1998

Der Aufsichtsrat der VICTORIA Kranken bestellt Vorstandsmitglied Direktor G. Dibbern zusätzlich zu seiner bisherigen Funktion zum ordentlichen Mitglied des Vorstands der VICTORIA Kranken.

 

1999

Im Laufe dieses Jahres erhalten die DKV-Agenturen, die seit 1992 Versicherungsfachgeschäfte heißen, aufgrund einer Marktforschungsstudie einen neuen Namen. Sie heißen nun Service-Center.