FDP Elsdorf: Für mehr Gerechtigkeit (13.7.2009)

Ein Gerichtsurteil hat die Gemeinde Elsdorf dazu gezwungen, die Abwasserabgaben rückwirkend zum 1. Januar 2008 in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufzuteilen.

 

Für die FDP Elsdorf ist es verständlich, dass die Verwaltung ein Verfahren bevorzugt, dass ihr die Arbeit möglichst einfach macht. Das ist menschlich. Das kann auch im Interesse der Bürger liegen, wenn dadurch Kosten eingespart werden.

 

„Die Niederschlagswassergebühr muss gerecht sein. Es darf nicht sein, dass die Bürger Geld für Wasser zahlen, das gar nicht in den Kanal eingeleitet wird“, meint Heinz Wilhelm Houben, Vorsitzender der FDP-Fraktion.

 

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Untere Wasserbehörde führt in seinem Exposé „Regenwasserbewirtschaftung“ direkt in der Einleitung unter anderem aus:

 

„Niederschlagswasser soll weitgehend vor Ort versickert und damit dem Grundwasser wieder zugeführt werden.“

 

Warum wurde dieser Grundsatz beim Verfassen der Satzung der Gemeinde Elsdorf nicht berücksichtigt?

 

Die FDP Elsdorf fordert eine Änderung der Satzung. „Beim Ermitteln der Gebühr dürfen Flächen, die aus Sicker-/Öko-Pflaster, Rasengittersteinen und Ähnliches hergestellt sind, künftig ganz oder zumindest teilweise – zum Beispiel zu 50 Prozent – nicht mehr berücksichtigt werden“, fordert Ratsmitglied Volker Juhrich.

 

Das Thema wird voraussichtlich am 21. Juli 2009 in einer außerordentlichen Hauptausschusssitzung behandelt, die die FDP-Fraktion beantragt hat, nachdem Bürgermeister Effertz entsprechende Anträge der FDP vom 22. Dezember 2008 und vom 21. April 2009 ignoriert hatte.